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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 29.01.2020 - 4 B 18.2285   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,1842
VGH Bayern, 29.01.2020 - 4 B 18.2285 (https://dejure.org/2020,1842)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.01.2020 - 4 B 18.2285 (https://dejure.org/2020,1842)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Januar 2020 - 4 B 18.2285 (https://dejure.org/2020,1842)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fremdenverkehrsbeitrag; Erledigung eines Vorauszahlungsbescheids; rechtsaufsichtliche Genehmigung der Beitragssatzung; Kostendeckungsprinzip; mittelbarer Vorteil bei Untervermietung eines Ferienhauses; Schätzung des Vorteilssatzes; Indizwirkung eines vom unmittelbar ...

  • rechtsportal.de

    Streit um die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags; Unzulässigkeit einer Klage gegen den Vorauszahlungsbescheid nach endgültiger Festsetzung des Fremdenverkehrsbeitrags für ein bestimmtes Erhebungsjahr; Rechtsaufsichtliche Genehmigung der Beitragssatzung; Höhe des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 897
  • DÖV 2020, 491
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 27.03.2003 - 4 B 98.2772

    Fremdenverkehrsbeitrag; Fremdenverkehr; Tourismus; Sport; Golf; Golflehrer; …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2020 - 4 B 18.2285
    Hiernach bestehen bei einer entgeltlichen Gebrauchsüberlassung von Immobilien an Ortsansässige mittelbare fremdenverkehrsbedingte Vorteile in jedem Fall dann, wenn die betreffenden Räume oder Gebäude unmittelbar einem Fremdenverkehrsbetrieb zu dienen bestimmt sind (BayVGH, U.v. 27.3.2003 - 4 B 98.2772 - BayVBl 2003, 725 m.w.N.).

    An einem hinreichenden Zusammenhang zwischen der Vermietung bzw. Verpachtung und dem Fremdenverkehr fehlt es dagegen, wenn der Mieter bzw. Pächter freie Hand hat, wie er die Räume nutzen will; in solchen Fällen eines mehrstufigen Vertragsverhältnisses lässt sich wegen des nicht fremdenverkehrsspezifischen Geschäftsinhalts kein bestimmter Prozentsatz des Gewinns oder Umsatzes dem Fremdenverkehr zurechnen (BayVGH, U.v. 27.3.2003, a.a.O.;… U.v. 14.1.2016 - 4 B 14.2227 - juris Rn. 27 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 14.01.2016 - 4 B 14.2227

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht im Zusammenhang mit Fremdenverkehr

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2020 - 4 B 18.2285
    An einem hinreichenden Zusammenhang zwischen der Vermietung bzw. Verpachtung und dem Fremdenverkehr fehlt es dagegen, wenn der Mieter bzw. Pächter freie Hand hat, wie er die Räume nutzen will; in solchen Fällen eines mehrstufigen Vertragsverhältnisses lässt sich wegen des nicht fremdenverkehrsspezifischen Geschäftsinhalts kein bestimmter Prozentsatz des Gewinns oder Umsatzes dem Fremdenverkehr zurechnen (…BayVGH, U.v. 27.3.2003, a.a.O.; U.v. 14.1.2016 - 4 B 14.2227 - juris Rn. 27 m.w.N.).

    Andererseits können auch solche Vermieter oder Verpächter, die nur durch eine längere Kette von Zwischenverträgen in einer mittelbaren Beziehung zum Fremdenverkehr stehen, ausnahmsweise der Beitragspflicht unterliegen, wenn zwischen dem ihnen aus der Gebrauchsüberlassung erwachsenden Vorteil und dem örtlichen Fremdenverkehr ein typischer und offensichtlicher Zusammenhang besteht, wie dies etwa bei der Vermietung von Ferienappartements (…BayVGH, U.v. 7.1.1997 - 4 B 95.2592 - juris Rn. 14) oder bei der Verpachtung eines Nießbrauchsrechts an Thermalwasser in einem Kur- und Heilbad (BayVGH, U.v. 14.1.2016, a.a.O., Rn. 28) angenommen worden ist.

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 3/93

    Aufhebung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids auch hinsichtlich …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2020 - 4 B 18.2285
    Rn. 16 Für die Jahre 2014 und 2015 hat der Beklagte mittlerweile - mit dem noch nicht bestandskräftigen Bescheid vom 9. April 2018 - den Fremdenverkehrsbeitrag abschließend festgesetzt, so dass sich der Vorauszahlungsbescheid für diese Erhebungszeiträume gemäß Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b KAG i. V. m. § 124 Abs. 2 AO "auf andere Weise" erledigt hat (vgl. BFH, B.v. 3.7.1995 - GrS 3/93 - BFHE 178, 11 = juris Rn. 21 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.12.2006 - 4 B 05.3119
    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2020 - 4 B 18.2285
    Einem solchen (Akzeptanz-)Verhalten desjenigen, der mit der auswärtigen Kundschaft in einem direkten geschäftlichen Kontakt steht und daher aus dem Fremdenverkehr unmittelbare Vorteile zieht, kommt nach der Rechtsprechung des Senats in Bezug auf die Richtigkeit der Schätzung eine gewichtige Indizwirkung zu, die der mittelbare Vorteilsnehmer nur durch substantiierten Sachvortrag erschüttern kann (vgl. BayVGH, U.v. 5.12.2006 - 4 B 05.3119 - juris Rn. 30), was aber im vorliegenden Fall nicht geschehen ist.
  • VGH Bayern, 10.12.2019 - 4 CS 19.712

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht einer Steuerberaterkanzlei

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2020 - 4 B 18.2285
    Zur Unwirksamkeit der Satzung hätte diese Regelung nur führen können, wenn dadurch das aus der Formulierung des Art. 6 Abs. 1 KAG ("zur Deckung des gemeindlichen Aufwands…") abzuleitende Verbot eines gezielt herbeigeführten oder eines nicht bloß vorübergehenden und von der Gemeinde hingenommenen Überschusses der Beitragseinnahmen über die Ausgaben für die Fremdenverkehrsförderung verletzt worden wäre (vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2019 - 4 CS 19.712 u.a. - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 07.07.2005 - 4 ZB 05.521

    Fremdenverkehrsbeitrag; Vorteil; Mittelbarer Vorteil; Wasserkraftanlage; …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2020 - 4 B 18.2285
    Für den die Beitragspflicht legitimierenden Gedanken der Abschöpfung eines fremdenverkehrsbedingten Sondervorteils kommt es somit auf die konkrete Art und Weise der Einnahmeerzielung und auf deren Bezug zum Fremdenverkehr an, so dass die Ausgestaltung der jeweiligen Vertragsbeziehungen in den Blick zu nehmen ist (BayVGH, B.v. 7.7.2005 - 4 ZB 05.521 - juris Rn.12).
  • VGH Bayern, 17.01.1997 - 4 B 95.2592
    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2020 - 4 B 18.2285
    Andererseits können auch solche Vermieter oder Verpächter, die nur durch eine längere Kette von Zwischenverträgen in einer mittelbaren Beziehung zum Fremdenverkehr stehen, ausnahmsweise der Beitragspflicht unterliegen, wenn zwischen dem ihnen aus der Gebrauchsüberlassung erwachsenden Vorteil und dem örtlichen Fremdenverkehr ein typischer und offensichtlicher Zusammenhang besteht, wie dies etwa bei der Vermietung von Ferienappartements (BayVGH, U.v. 7.1.1997 - 4 B 95.2592 - juris Rn. 14) oder bei der Verpachtung eines Nießbrauchsrechts an Thermalwasser in einem Kur- und Heilbad (…BayVGH, U.v. 14.1.2016, a.a.O., Rn. 28) angenommen worden ist.
  • VGH Bayern, 16.08.2002 - 4 ZB 02.756
    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2020 - 4 B 18.2285
    Dass der vom Beklagten mit Blick auf eine ganz überwiegend touristische Nutzung des Chalets angenommene und auch von der F. GbR offenbar als realitätsgerecht angesehene Vorteilssatz von 95 v.H. in dem Erhebungsverfahren des Klägers auf 90 v.H. ermäßigt wurde, war unter den gegebenen Umständen nicht geboten; grundsätzlich darf in derartigen Vermietungsfällen für den mittelbaren Vorteil aus dem Fremdenverkehr ein dem jeweiligen unmittelbaren Vorteil entsprechender Vorteilssatz zu Grunde gelegt werden (vgl. BayVGH, B.v. 16.8.2002 - 4 ZB 02.756 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2022 - 6 A 10962/21

    Heranziehung eines nur mittelbar Begünstigten zum Tourismusbeitrag

    Die erforderlichen tourismusbedingt erhöhten Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten - mithin der typische und offensichtliche Zusammenhang mit dem Tourismus (vgl. BayVGH, Urteil vom 29. Januar 2020 - 4 B 18.2285 -, juris Rn. 23) - schließen demnach solche Konstellationen aus, in denen Wohnraum zur eigenen privaten Nutzung überlassen wird (vgl. OVG Nds…, Urteil vom 22. Oktober 2010 - 9 LC 393/08 -, juris Rn. 52).

    Die Beklagte durfte damit den auf dem Tourismus beruhenden Teil des Umsatzes der Betriebsart Verpachtung bzw. Vermietung vollständig demjenigen der hierdurch ermöglichten Betriebsart anpassen (im Ergebnis ebenfalls: OVG Nds…, Urteil vom 26. Mai 2020 - 9 KN 128/18 -, juris Rn. 205; BayVGH, Urteil vom 29. Januar 2020, a.a.O., juris Rn. 30, …und Beschluss vom 16. August 2002 - 4 ZB 02.756 -, juris Rn. 2; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 2. Dezember 2009 - 2 MB 25/09 -, BA S. 5 f.; offenlassend: OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 9 S 24.14 -, juris Rn. 13).

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 KN 128/18

    Abkürzung; Auffangvorschrift; Aufwand, beitragsfähig; Aufwand, umlagefähiger; …

    Dies ist jedenfalls dann unbedenklich, wenn zwischen dem den Vermietern und Verpächtern aus der Gebrauchsüberlassung erwachsenden Vorteil und dem örtlichen Fremdenverkehr ein typischer und offensichtlicher Zusammenhang besteht (vgl. BayVGH, Urteil vom 29.1.2020 - 4 B 18.2285 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 23.01.2024 - 4 ZB 21.168

    Festsetzung von Fremdenverkehrsbeiträgen

    Rn. 17 Ein beitragsrelevanter mittelbarer Vorteil muss allerdings, um ihn von der nicht beitragsbegründenden allgemeinen wirtschaftlichen Prosperität als Folge der Fremdenverkehrsentwicklung eines Ortes abzugrenzen, durch einen typischen und offensichtlichen Zusammenhang mit dem Fremdenverkehr geprägt sein (BayVGH, U.v. 29.1.2020 - 4 B 18.2285 - BayVBl 2020, 563 Rn. 23 m.w.N.).
  • VG Regensburg, 12.02.2025 - RN 11 K 21.46

    Fremdenverkehrsbeitrag, Vermietung, Veräußerung eines Grundstücks, mittelbarer …

    Rn. 46 Diese Indizwirkung kann nur durch substantiierten Sachvortrag erschüttert werden (BayVGH, U. v. 29.01.2020 - 4 B 18.2285 - juris Rn. 30;… U. v. 05.12.2006 - 4 B 05.3119 -, juris Rn. 30).
  • VG Bayreuth, 08.08.2024 - B 4 K 23.65

    Heranziehung zu Fremdenverkehrsbeitrag, Schätzung des Vorteilssatzes, fehlende …

    Auch Beispielen aus der Rechtsprechung lassen sich vergleichbare Vorteilssätze entnehmen (vgl. VG Würzburg, U.v. 4.7.2001 - W 2 K 99.1473 - juris; BayVGH, U.v. 29.1.2020 - 4 B 18.2285 - juris).
  • VG Augsburg, 14.05.2024 - Au 2 K 23.320

    Kommunalabgabenrecht, Fremdenverkehrsbeitrag, Vorliegen einer Betriebstätte

    Rn. 21 aa) Nach ständiger Rechtsprechung muss der mittelbare Vorteil im Sinne des Art. 6 Abs. 1 KAG, in Abgrenzung zu der nicht beitragsbegründenden allgemeinen wirtschaftlichen Prosperität durch die Fremdenverkehrsentwicklung eines Ortes, durch einen typischen und offensichtlichen Zusammenhang mit dem Fremdenverkehr geprägt sein (…vgl. BayVGH B.v. 7.7.2005 - 4 ZB 05.521 - juris Rn. 12; BayVGH U.v. 29.1.2020 - 4 B 18.2285 - juris Rn. 23).
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