Abgabenordnung
| Dritter Teil - Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 78 - 133) |
| Zweiter Abschnitt - Verwaltungsakte (§§ 118 - 133) |
(1) 1Ein Verwaltungsakt wird gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird. 2Der Verwaltungsakt wird mit dem Inhalt wirksam, mit dem er bekannt gegeben wird.
(2) Ein Verwaltungsakt bleibt wirksam, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist.
bevollmächtigten § 124Wirksamkeit des Verwaltungsakts § 125Nichtigkeit des Verwaltungsakts § 126Heilung von Verfahrens- und Formfehlern § 127Folgen von Verfahrens- und Formfehlern § 128Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsakts § 129Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts § 130Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts § 131Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsakts § 132Rücknahme, Widerruf, Aufhebung und Änderung im Rechtsbehelfs-
verfahren § 133Rückgabe von Urkunden und Sachen
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Rechtsprechung zu § 124 AO
1.682 Entscheidungen zu § 124 AO in unserer Datenbank:
- BFH, 11.08.2026 - VIII B 51/25
Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- OVG Niedersachsen, 27.04.2026 - 9 LA 136/24
Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung der Klägerin gegen Aufhebung ...
- BGH, 20.05.2026 - VIII ZR 6/24
Wann ist das Wirtschaftlichkeitsgebot verletzt?
- BFH, 16.04.2024 - IX R 38/21
Zeitpunkt der Berücksichtigung des Gewinns aus einem Wegzugsteuertatbestand gemäß ...
- BFH, 20.11.2018 - VIII R 45/15
Keine Anfechtung der Kapitalertragsteuer- Anmeldung nach ...
Zum selben Verfahren:
- FG Köln, 05.08.2015 - 3 K 1040/15
Materiell-rechtliche Überprüfung einer Kapitalertragsteueranmeldung
- FG Köln, 05.08.2015 - 3 K 1040/15
- BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 3/19 R
Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Bayern, 26.02.2019 - L 9 EG 36/18
Bindungswirkung einer Lohnsteuer-Anmeldung im Eltergeldrecht
- LSG Bayern, 26.02.2019 - L 9 EG 36/18
- FG Hessen, 11.09.2025 - 4 K 1163/24
Keine Pflicht zur Übermittlung einer E-Bilanz für die atypisch stille ...
- FG Hamburg, 07.03.2025 - 6 V 84/24
Ergänzender Haftungsbescheid für Kapitalertragsteuer in einem sog. "Cum/Cum"-Fall
Querverweise
Auf § 124 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Wassergesetz (WasserG)
- Wasserbenutzungsabgaben
- Abwasserabgabe
- § 123 (Festsetzungs-, Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 (Anwendung von Bundesrecht)