Abgabenordnung
| Dritter Teil - Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 78 - 133) |
| Zweiter Abschnitt - Verwaltungsakte (§§ 118 - 133) |
(1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht den Verwaltungsakt nach § 125 nichtig macht, ist unbeachtlich, wenn
(2) Handlungen nach Absatz 1 Nr. 2 bis 5 können bis zum Abschluss der Tatsacheninstanz eines finanzgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden.
(3) 1Fehlt einem Verwaltungsakt die erforderliche Begründung oder ist die erforderliche Anhörung eines Beteiligten vor Erlass des Verwaltungsakts unterblieben und ist dadurch die rechtzeitige Anfechtung des Verwaltungsakts versäumt worden, so gilt die Versäumung der Einspruchsfrist als nicht verschuldet. 2Das für die Wiedereinsetzungsfrist nach § 110 Abs. 2 maßgebende Ereignis tritt im Zeitpunkt der Nachholung der unterlassenen Verfahrenshandlung ein.
bevollmächtigten § 124Wirksamkeit des Verwaltungsakts § 125Nichtigkeit des Verwaltungsakts § 126Heilung von Verfahrens- und Formfehlern § 127Folgen von Verfahrens- und Formfehlern § 128Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsakts § 129Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts § 130Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts § 131Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsakts § 132Rücknahme, Widerruf, Aufhebung und Änderung im Rechtsbehelfs-
verfahren § 133Rückgabe von Urkunden und Sachen
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Rechtsprechung zu § 126 AO
1.078 Entscheidungen zu § 126 AO in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 24.09.2026 - 7 ZB 25.2252
Kosten der Pflegeausbildung, Ausgleichsfonds, Umlagebetrag, (wirklichkeitsnahe) ...
- VG Stuttgart, 10.06.2026 - 1 K 3489/23
Zweitwohnungssteuer; Anhörung; Begründung; Heilung; Unbeachtlichkeit; ...
- FG Schleswig-Holstein, 16.07.2026 - 3 K 104/25
Zur Ausübung des Entschließungsermessens im Rahmen des § 152 Abs. 1 AO n.F. Bei ...
- BFH, 17.01.2017 - VIII R 52/14
Heilung eines nicht ausreichend begründeten Ermessensverwaltungsakts nach ...
- BFH, 19.01.2023 - III R 2/22
Keine Heilung der sachlichen Unzuständigkeit durch Einspruchsentscheidung der ...
Zum selben Verfahren:
- FG Münster, 21.12.2021 - 1 K 2235/18
Voraussetzungen für den Erlass einer Kindergeldrückforderung
- FG Münster, 21.12.2021 - 1 K 2235/18
- FG Baden-Württemberg, 06.11.2019 - 7 K 940/18
Bekanntgabe des Steuerbescheids an Steuerpflichtigen oder an Steuerberater - ...
- BFH, 21.04.2026 - VIII R 27/23
Zur Revision einer bereits während des Klageverfahrens vollbeendeten ...
- FG Münster, 21.12.2021 - 1 K 530/18
Voraussetzungen für den Erlass einer Erstattungsforderung wegen überzahlten ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 16.02.2023 - III R 6/22
Keine Heilung der sachlichen Unzuständigkeit durch Einspruchsentscheidung der ...
- BFH, 16.02.2023 - III R 6/22
Querverweise
Auf § 126 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- X. Kindergeld
- § 77 (Erstattung von Kosten im Vorverfahren)
- Wassergesetz (WasserG)
- Wasserbenutzungsabgaben
- Abwasserabgabe
- § 123 (Festsetzungs-, Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 (Anwendung von Bundesrecht)