Abgabenordnung
| Dritter Teil - Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 78 - 133) |
| Zweiter Abschnitt - Verwaltungsakte (§§ 118 - 133) |
1Die Vorschriften über Rücknahme, Widerruf, Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten gelten auch während eines Einspruchsverfahrens und während eines finanzgerichtlichen Verfahrens. 2§ 130 Abs. 2 und 3 und § 131 Abs. 2 und 3 stehen der Rücknahme und dem Widerruf eines von einem Dritten angefochtenen begünstigenden Verwaltungsakts während des Einspruchsverfahrens oder des finanzgerichtlichen Verfahrens nicht entgegen, soweit dadurch dem Einspruch oder der Klage abgeholfen wird.
bevollmächtigten § 124Wirksamkeit des Verwaltungsakts § 125Nichtigkeit des Verwaltungsakts § 126Heilung von Verfahrens- und Formfehlern § 127Folgen von Verfahrens- und Formfehlern § 128Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsakts § 129Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts § 130Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts § 131Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsakts § 132Rücknahme, Widerruf, Aufhebung und Änderung im Rechtsbehelfs-
verfahren § 133Rückgabe von Urkunden und Sachen
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Rechtsprechung zu § 132 AO
156 Entscheidungen zu § 132 AO in unserer Datenbank:
- FG Münster, 31.10.2019 - 15 K 1814/16
Verfahrensrecht - Zur Auslegung einer Einspruchsentscheidung als ...
- BVerwG, 17.12.2024 - 9 C 2.23
- FG Hamburg, 13.10.2020 - 2 K 218/18
Schätzung anhand der Richtsatzsammlung des BMF - Abgrenzung einer formlosen ...
- FG Düsseldorf, 03.12.2013 - 13 K 2560/12
Zufluss durch Aufrechnung, Umwandlung einer Kaufpreisforderung in eine Einlage im ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 21.11.2017 - VIII R 17/15
Begründung und Beendigung einer Betriebsaufspaltung bei Verpachtung des ...
- BFH, 21.11.2017 - VIII R 17/15
- OVG Saarland, 19.02.2019 - 1 A 154/18
Grundwasserentnahmeentgelt; Erklärungspflicht; Schätzung; Berücksichtigung ...
- BFH, 01.04.2008 - X B 154/04
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel und Divergenz - ...
- BFH, 10.03.2016 - III R 2/15
Verbösernde Einspruchsentscheidung nach Ergehen eines Teilerlasses - Erlass von ...
- OVG Niedersachsen, 27.04.2017 - 9 LA 40/17
Festsetzung einer zu niedrigen Abgabe im kommunalen Abgabenbescheid regelmäßig ...
- BFH, 03.02.1987 - VII R 116/82
Finanzrechtsweg - Steuerberatungsgesellschaft - Anerkennung - Klage einer ...
Querverweise
Auf § 132 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Wassergesetz (WasserG)
- Wasserbenutzungsabgaben
- Abwasserabgabe
- § 123 (Festsetzungs-, Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 (Anwendung von Bundesrecht)