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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 29.07.2010 - 4 B 184/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,27437
OVG Sachsen, 29.07.2010 - 4 B 184/10 (https://dejure.org/2010,27437)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29.07.2010 - 4 B 184/10 (https://dejure.org/2010,27437)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29. Juli 2010 - 4 B 184/10 (https://dejure.org/2010,27437)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 5
    Gegenvorstellung, Auflage, Approbation, Streitwert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 80 Abs. 5 S. 4; GKG § 63 Abs. 3 S. 2
    Greifbare Gesetzeswidrigkeit der Festsetzung des Regelstreitwertes als Voraussetzung einer Änderung des Streitwertbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Greifbare Gesetzeswidrigkeit der Festsetzung des Regelstreitwertes als Voraussetzung einer Änderung des Streitwertbeschlusses

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 04.08.2009 - 4 B 20.09

    Sachliche Rechtfertigung einer Differenzierung zwischen Altnutzern und Neunutzern …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.07.2010 - 4 B 184/10
    Die Festsetzung des Regelstreitwertes in dem Beschluss des Senats vom 22.12.2009 ist im Ergebnis nicht "greifbar gesetzeswidrig" (BVerwG, Beschl. v. 4.8.2009 - 4 B 45/09, 4 B 20/09 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 2.9.2009 - 3 E 77/09 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 24.11.2009 - 19 C 09.2688 -, juris), so dass der Senat keine Veranlassung sieht, seinen Streitwertbeschluss zu ändern.

    Einer Streitwertfestsetzung bedarf es nicht, weil das Verfahren mangels eines Gebührentatbestandes gebührenfrei ist (BVerwG, Beschl. v. 4.8.2009 - 4 B 45/09, 4 B 20/09 - , juris).

  • OVG Sachsen, 23.06.2010 - 4 E 33/10

    Ruhen der Approbation, Streitwert

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.07.2010 - 4 B 184/10
    Der Senat sieht es daher als gerechtfertigt an, auch der Beurteilung des wirtschaftlichen Interesses an der Beseitigung dieser Auflage die rechtlichen Erwägungen seines zwischen denselben Beteiligten ergangenen Beschlusses vom 23.6.2010 - 4 E 33/10 - zu Grunde zu legen.

    Von dem angegebenen Umsatz in Höhe von gerundet 45.000 EUR verblieben etwa 40%, mithin etwa 18.000 EUR als Verdienst (den Prozentsatz hat der Senat aus dem Verhältnis des von dem Antragsteller im Verfahren 4 E 33/10 mitgeteilten Gesamtumsatzes zum Gesamtverdienst entnommen).

  • VGH Hessen, 30.04.2009 - 6 A 2226/08

    Gegenvorstellung zur Festsetzung des Streitwerts

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.07.2010 - 4 B 184/10
    Die innerhalb der Sechs-Monats-Frist des § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG erhobene Gegenvorstellung ist jedenfalls unbegründet, so dass die nach wie vor nicht einheitlich beantwortete Frage der Statthaftigkeit der Gegenvorstellung (den Meinungsstand zusammenfassend: HessVGH, Beschl. v. 20.3.2009, NJW 2009, 2761) unbeantwortet bleiben kann.
  • OVG Sachsen, 02.09.2009 - 3 E 77/09

    Gegenvorstellung

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.07.2010 - 4 B 184/10
    Die Festsetzung des Regelstreitwertes in dem Beschluss des Senats vom 22.12.2009 ist im Ergebnis nicht "greifbar gesetzeswidrig" (BVerwG, Beschl. v. 4.8.2009 - 4 B 45/09, 4 B 20/09 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 2.9.2009 - 3 E 77/09 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 24.11.2009 - 19 C 09.2688 -, juris), so dass der Senat keine Veranlassung sieht, seinen Streitwertbeschluss zu ändern.
  • VGH Bayern, 24.11.2009 - 19 C 09.2688

    Gegenvorstellung; Anhörungsrüge.

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.07.2010 - 4 B 184/10
    Die Festsetzung des Regelstreitwertes in dem Beschluss des Senats vom 22.12.2009 ist im Ergebnis nicht "greifbar gesetzeswidrig" (BVerwG, Beschl. v. 4.8.2009 - 4 B 45/09, 4 B 20/09 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 2.9.2009 - 3 E 77/09 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 24.11.2009 - 19 C 09.2688 -, juris), so dass der Senat keine Veranlassung sieht, seinen Streitwertbeschluss zu ändern.
  • VG Hamburg, 24.08.2021 - 17 E 3090/21

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Rücknahme der Approbation als Arzt (fehlendes …

    Angesichts dieser gravierenden Folgen haben die Gerichte, wenn sie über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Rücknahme oder eines Widerrufs der Approbation zu entscheiden haben, zu prüfen, ob der Gefahrenlage, die den Sofortvollzug rechtfertigt, durch den Erlass von Auflagen gemäß § 80 Abs. 5 S. 4 VwGO hinreichend begegnet werden kann (vgl. VG München, Beschl. v. 12.8.2008, M 16 S 08.2343 ,juris; BayVGH, NJW 1985, 2211; OVG Sachsen, Beschl. v. 29.7.2010, 4 B 184/10, juris, Rn. 3;… OVG Bremen, Beschl. v. 2.10.2019, 2 B 229/19, juris, Rn. 13).
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