Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 27.06.2008 - 4 B 193/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
- Judicialis
KrW-/AbfG § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 3; ; KrW-/AbfG § 15 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § 21
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewerbliche Sammlung; Überlassungspflicht; Altpapier; öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger; Abfallgebühr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Gewerbliche Sammlung von Altpapier in Görlitz ist einstweilen zulässig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kriterien öffentlicher Interessen bei einer gewerblichen Abfallentsorgung im Rahmen eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Zielvorgaben und Zwecke des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes
Verfahrensgang
- VG Dresden, 09.05.2008 - 1 L 20/08
- OVG Sachsen, 27.06.2008 - 4 B 193/08
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- VGH Baden-Württemberg, 11.02.2008 - 10 S 2422/07
Gewerbliche Sammlung von Abfällen und gewerbliche Abfallverwertung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 27.06.2008 - 4 B 193/08
Zu den öffentlichen Interessen i. S. v. § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG, die einer gewerblichen Abfallsammlung entgegenstehen können, gehören nur solche Interessen, die auf die Verfolgung der Zielvorgaben und Zwecke des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes gerichtet sind (wie VGH BW, Beschl. v. 11.2.2008 - 10 S 2422/07 -, juris).Soweit die Antragsgegnerin mit ihrer Beschwerdeerwiderung vom 18.6.2007 darauf verweist, dass das in Kopie vorgelegte Zertifikat der Antragstellerin nur bis zum 17.6.2008 gültig gewesen sei, rechtfertigt dies keine ernstlichen Zweifel an einer ordnungsgemäßen Verwertung der in Rede stehenden Abfälle durch die langjährig überregional tätige Antragstellerin (zum Maßstab vgl. Senatsbeschl. 6.1.2005, SächsVBl. 2005, 169, 172; VGH BW, Beschl. v. 11.2.2008 - 10 S 2422/07 -, juris Rn. 10 m. w. N.).
Bei der Auslegung des streitentscheidenden Begriffs der "öffentlichen Interessen" geht der Senat mit dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschl. v. 11.2.2008 a. a. O., Rn. 17 ff.) davon aus, dass entscheidungserheblich nicht jegliche öffentliche Belange, sondern nur die auf die Verfolgung der Zielvorgaben und Zwecke des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes gerichteten öffentlichen Interessen sind.
Danach dürfen gewerbliche Sammlungen von überlassungspflichtigen Abfällen nicht dazu führen, dass die Funktionsfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgung schwerwiegend beeinträchtigt wird, zumal die "Auffangverantwortung" (VGH BW, Beschl. v. 11.2.2008 a. a. O., Rn. 19) des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers auch dann noch wahrgenommen werden muss, wenn sich der Private aus der gewerblichen Abfallsammlung zurückzieht.
Soweit sich die Antragsgegnerin mit dem Hinweis auf Zahlungen des Konzessionärs auf rein fiskalische Erwägungen stützt, ist zweifelhaft, ob diese - aus städtischer Sicht durchaus nachvollziehbaren, von § 15 Abs. 1 KrW-/AfG aber wohl nicht erfassten - Interessen einer gewerblichen Abfallsammlung entgegen gehalten werden können (VGH BW, Beschl. v. 11.2.2008, a. a. O., Rn. 23).
Im Hinblick darauf mag offen bleiben, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen eine drohende Erhöhung von Abfallgebühren gewerblichen Sammlungen entgegenstehen kann (zweifelnd VGH BW, Beschl. v. 11.2.2008, a. a. O., Rn. 28 f. m. w. N.;… OVG Schl.-H., Urt. v. 22.4.2008 - 4 LB 7/06 -, Urteilsabdruck S. 14 f.).
Da sich die von § 15 Abs. 1 KrW-/AfG in den Blick genommene öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung als Einrichtung der Daseinsvorsorge nicht an den selben Maßstäben orientiert wie ein gewinnorientiertes Unternehmen (VGH BW, Beschl. v. 11.2.2008, a.a.O., Rn. 28), wird das - nachvollziehbare - Interesse des Konzessionärs an der Aufrechterhaltung des bisherigen Entsorgungssystems einer gewerblichen Abfallsammlung wohl nicht als öffentliches Interesse i. S. v. § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG entgegen gehalten werden können.
- OVG Sachsen, 06.01.2005 - 4 BS 116/04
Haushaltsabfälle, Überlassungspflicht, Entsorgungsträger, Drittbeauftragung, …
Auszug aus OVG Sachsen, 27.06.2008 - 4 B 193/08
Zur Begründung hat es unter Bezugnahme auf einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12.1.2005 (NuR 2006, 114) und des beschließenden Senats vom 6.1.2005 (- 4 BS 116/04 -, …2005, 169 = LKV 2005, 362 [dortiges Beschlussdatum "24.1.2005"] = UPR 2005, 440 [dort dem "OVG Lüneburg" zugeschrieben]) ausgeführt, ein überwiegendes Interesse der Antragstellerin an der Aussetzung des angefochtenen Bescheids vom 3.1.2008 lasse sich nicht feststellen.
Soweit die Antragsgegnerin mit ihrer Beschwerdeerwiderung vom 18.6.2007 darauf verweist, dass das in Kopie vorgelegte Zertifikat der Antragstellerin nur bis zum 17.6.2008 gültig gewesen sei, rechtfertigt dies keine ernstlichen Zweifel an einer ordnungsgemäßen Verwertung der in Rede stehenden Abfälle durch die langjährig überregional tätige Antragstellerin (zum Maßstab vgl. Senatsbeschl. 6.1.2005, SächsVBl. 2005, 169, 172;… VGH BW, Beschl. v. 11.2.2008 - 10 S 2422/07 -, juris Rn. 10 m. w. N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2008 - 4 LB 7/06
Abfallüberlassungspflicht
Auszug aus OVG Sachsen, 27.06.2008 - 4 B 193/08
Im Hinblick darauf mag offen bleiben, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen eine drohende Erhöhung von Abfallgebühren gewerblichen Sammlungen entgegenstehen kann (…zweifelnd VGH BW, Beschl. v. 11.2.2008, a. a. O., Rn. 28 f. m. w. N.; OVG Schl.-H., Urt. v. 22.4.2008 - 4 LB 7/06 -, Urteilsabdruck S. 14 f.). - VGH Bayern, 12.07.2007 - 23 BV 07.240
Anordnung zur Durchführung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie des …
Auszug aus OVG Sachsen, 27.06.2008 - 4 B 193/08
Ob es für die Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung der behördlichen Darlegung konkreter Zahlen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Kostengefüge der vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger durchgeführten gesamten Abfallentsorgung bedarf, wie es die Antragstellerin unter Hinweis auf ein neueres Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12.7.2007 (BayVBl. 2008, 181, 183) vertritt, mag dahinstehen. - VG Dresden, 09.05.2008 - 1 L 20/08
Verwaltungsgericht bestätigt Untersagung gewerblicher Altpapiersammlung in …
Auszug aus OVG Sachsen, 27.06.2008 - 4 B 193/08
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 9. Mai 2008 - 1 L 20/08 - geändert.
- OVG Sachsen, 13.07.2012 - 4 B 303/11
Blaue Tonne, städtische Konkurrenz, Altpapiersammlung, Vorrang privater …
Dieses hat lediglich ausgeführt, dass nach seiner Auffassung kein Eingriff in den Schutzbereich des Art. 12 GG vorliege und sich die Antragstellerin zur Begründung eines Eingriffs nicht auf die zur Untersagung von privaten Altpapiersammlungen ergangene Rechtsprechung (etwa SächsOVG, Beschl. v. 27. Juni 2008 - 4 B 193/08 -, SächsVBl 2009, 36) berufen könne.Diese Frage ist lediglich von Relevanz im Zusammenhang mit der Untersagung von privaten Altpapiersammlungen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 27. Juni 2008 - 4 B 193/08, SächsVBl. 2009, 36, Rn. 11 bei juris).
Allerdings hat auch der Senat das Interesse einer Gemeinde auf Zahlungen eines Altpapierkonzessionärs als "rein fiskalische Erwägung" aufgefasst (Beschl. v. 27. Juni 2008 - 4 B 193/08 - SächsVBl 2009, 36, Rn. 11 bei juris).
- OVG Saarland, 22.10.2008 - 3 B 279/08
Altpapiersammlung; Konkurrenz zwischen gewerblichen Anbietern und …
hierzu OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.1.2008 - 7 ME 192/07 - Rdnr. 12, 13; VGH Mannheim, Beschluss vom 11.2.2008 - 10 S 2422/07 - Rdnr. 7, 15 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.4.2008 - 4 LB 7/06 -, Rdnr. 43 jeweils zitiert nach Juris; siehe auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 27.6.2008 - 4 B 193/08 -, Rdnrn. 8, 13, das die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 KrW-/AbfG als Einrichtung der Daseinsvorsorge benennt. - OVG Sachsen, 03.04.2009 - 4 B 229/08
Altpapier; gewerbliche Sammlung; blaue Tonne; Abfallentsorgung; ; …
Mit ihrer Beschwerdebegründung macht die Antragstellerin unter Hinweis auf obergerichtliche Rechtsprechung - namentlich den Senatsbeschluss vom 27.6.2008 (SächsVBl. 2009, 36) - geltend, das Verwaltungsgericht habe § 13 KrW-/AbfG fehlerhaft angewandt.Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 27.6.2008, SächsVBl. 2009, 36, 37; Beschl. v. 3.11.2008, SächsVBl. 2009, 43, 44) gehören hierzu nicht jegliche öffentlichen Belange, sondern nur die auf die Verfolgung der Zielvorgaben und Zwecke des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes gerichteten öffentlichen Interessen.
- VG Dresden, 09.04.2009 - 3 K 1901/08
Keine erlaubnisfreie Aufstellung von "Blauen Altpapiertonnen" auf öffentlichen …
Aus diesem Grund kann die Klägerin auch nicht mit Erfolg vortragen, dass das gefundene Ergebnis der in der obergerichtlichen Rechtsprechung zunehmend anerkannten Zulässigkeit privater Altpapiersammlungen mittels "Blauer Tonne" (vgl. etwa SächsOVG, Beschluss vom 27. Juni 2008, Az.: 4 B 193/08, m.w.N.) widerspricht. - OVG Sachsen, 10.06.2011 - 4 B 355/10
Bereitstellung Blauer Tonnen als gewerbliche Sammlung
Der Senat hält in ständiger Rechtsprechung einen Streitwert in Höhe von 20.000,- EUR für Verfahren der vorliegenden Art für angemessen; die davon abweichende Festsetzung des Verwaltungsgerichts ist entsprechend zu ändern (…SächsOVG, Beschl. v. 3. April 2009 - 4 B 229/08 - Rn. 28 bei juris und Beschl. v. 27. Juni 2008 - 4 B 193/08 -, SächsVBl. 2009, 36, Rn. 16 bei juris). - OVG Sachsen, 03.11.2008 - 4 B 251/08
Altpapiersammlung; blaue Tonne; PPK-Sammlung; Systemfeststellung
Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 27.6.2008 - 4 B 193/08 -, juris) gehören hierzu nicht jegliche öffentlichen Belange, sondern nur die auf die Verfolgung der Zielvorgaben und Zwecke des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes gerichteten öffentlichen Interessen.
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