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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 09.07.1998

Rechtsprechung
   BVerwG, 03.12.1997 - 4 B 193.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4138
BVerwG, 03.12.1997 - 4 B 193.97 (https://dejure.org/1997,4138)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.1997 - 4 B 193.97 (https://dejure.org/1997,4138)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 1997 - 4 B 193.97 (https://dejure.org/1997,4138)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eingriff in Natur und Landschaft durch Torfabbau - Maßgeblichkeit des Beginns des Abbaus - Berufung auf Bestandsschutz - Anordnung von Ausgleichsmaßnahmen - Reichweite der Eigentumsgarantie - Vertrauensschutz durch Zulässigkeit in der Vergangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1997 - 4 B 193.97
    Vielmehr stellt sich die Frage der Verfassungswidrigkeit, die der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorbehalten ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. Januar 1979 - 1 BvL 19/76 - BVerfGE 52, 1 [BVerfG 12.06.1979 - 1 BvL 19/76], vom 15. Juli 1981 - 1 BvL 77/78 - BVerfGE 58, 300 [BVerfG 15.07.1981 - 1 BvL 77/78], und vom 30. November 1988 - 1 BvR 1301/84 - BVerfGE 79, 174 [BVerfG 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84]).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1997 - 4 B 193.97
    Ihm obliegt es, einen Ausgleich zwischen dem durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteten Privateigentum, das in seinem rechtlichen Gehalt vor allem durch die grundsätzliche Verfügungsbefugnis und das Merkmal der Privatnützigkeit gekennzeichnet ist, und den in Art. 14 Abs. 2 GG angesprochenen Belangen des Gemeinwohls zu schaffen (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. März 1979 - 1 BvR 532/77 u.a. - BVerfGE 50, 290 ; Beschlüsse vom 23. September 1992 - 1 BvL 15/85 u.a. - BVerfGE 87, 114 und vom 22. November 1994 - 1 BvR 351/91 - BVerfGE 91, 294 [BVerfG 22.11.1994 - 1 BvR 351/91]).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1997 - 4 B 193.97
    Knüpft er bei einer Neuregelung an Sachverhalte an, die in die Vergangenheit zurückreichen, so hat er darüber hinaus auch dem Vertrauen Rechnung zu tragen, das die Betroffenen in den Fortbestand der überkommenen Ordnung setzen (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Februar 1980 - 1 BvL 17/77 u.a. - BVerfGE 53, 257 ; Beschlüsse vom 4. Dezember 1985 - 1 BvL 23/84 u.a. - BVerfGE 71, 230 und vom 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44/92 u.a. - BVerfGE 95, 64 ).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 1 MN 120/03

    Bebauungsplanänderung; Erforderlichkeit; Vertrauensschutz; Zumutbarkeit

    Im Falle einer Planänderung abwägungsrelevant ist vielmehr jedes mehr als nur geringfügige private Interesse am Fortbestehen des Bebauungsplanes in seiner bisherigen Fassung, selbst wenn dieser den Antragsteller bislang nur tatsächlich, nicht jedoch in rechtlich gesicherter Weise begünstigt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.1992 - 4 NB 3.92 -, NVwZ 1993, 468 = DVBl. 1992, 1441 = BRS 54 Nr. 21; siehe auch Beschl. v. 3.12.1997 - 4 B 193.97 -, Buchholz 11, Art. 14 GG Nr. 317).
  • OVG Niedersachsen, 26.07.2017 - 1 KN 171/16

    Ausgleichsmaßnahme; Flüchtling; Milieuschutz; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; …

    Dann hat die planende Gemeinde zu ermitteln, welches Gewicht diesem Vertrauen in die Fortgeltung der bisherigen Festsetzungen zukommt (vgl. dazu z. B. BVerwG, Beschl. v. 20.8.1992 - 4 NB 3.92 , NVwZ 1993, 468 = DVBl. 1992, 1441 = BRS 54 Nr. 21; siehe auch Beschl. v. 3.12.1997 - 4 B 193.97 , Buchholz 11, Art. 14 GG Nr. 317; vgl. a. Senatsurt. v. 18.9.2001 - 1 L 3779/00 , BauR 2002, 906 = DVBl. 2002, 713).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.2004 - 1 KN 119/03

    Normenkontrollverfahren gegen einen geänderten Bebauungsplan; Einhaltung des …

    Bei einer Planänderung abwägungsrelevant ist vielmehr jedes mehr als nur geringfügige private Interesse am Fortbestehen des Bebauungsplanes in seiner bisherigen Fassung, selbst wenn dieser den Planunterworfenen bislang nur tatsächlich, nicht jedoch in rechtlich gesicherter Weise begünstigt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.1992 - 4 NB 3.92 -, NVwZ 1993, 468 = DVBl. 1992, 1441 = BRS 54 Nr. 21; siehe auch Beschl. v. 3.12.1997 - 4 B 193.97 -, Buchholz 11, Art. 14 GG Nr. 317).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2005 - 1 KN 7/04

    Beachtlichkeit eines Verstoßes gegen eine Beteiligungsvorschrift bei einem …

    Die genannte Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 0304 in seiner Ursprungsfassung begründet ein schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass Veränderungen, die sich für Nachbarn nachteilig auswirken können, nur unter Berücksichtigung ihrer Interessen vorgenommen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.1992 - 4 NB 3.92 -, BRS 54 Nr. 21; Beschl. v. 3.12.1997 - 4 B 193.97 -, Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 317; Urt. d. Sen. v. 18.9.2001 - 1 L 3779/00 -, BRS 64 Nr. 31).
  • OVG Niedersachsen, 14.06.2006 - 1 KN 155/05

    Ausschluss von Einzelhandel oder innenstadtrelevanter Sortimente im Plangebiet; …

    In jedem Fall muss sie vielmehr berücksichtigen, ob und welchen Umfangs der Planunterworfene ein schützenswertes Vertrauen in die Fortgeltung der bisherigen Festsetzungen fassen durfte und ob die für die Planänderung sprechenden Gesichtspunkte dieses Vertrauen aufwiegen (können) (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 20.8.1992 - 4 NB 3.92 -, BRS 54 Nr. 21; Beschl. v. 3.12.1997 - 4 B 193.97 -, Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 317; Senatsurt. v. 18.9.2001 - 1 L 3779/00 -, BRS 64 Nr. 31).
  • OVG Niedersachsen, 05.12.2006 - 1 KN 278/03

    Planerische Neuordnung einer städtebaulichen Gemengelage mit einer …

    Das ergibt sich aus dem allgemeinen Grundsatz, dass abwägungsrelevant jedes mehr als nur geringfügige private Interesse am Fortbestehen einer bestimmten Situation selbst dann ist, wenn diese den Planunterworfenen bislang nur tatsächlich, nicht jedoch in rechtlich gesicherter Weise begünstigt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.1992 - 4 NB 3.92 -, NVwZ 1993, 468 = DVBl. 1992, 1441 = BRS 54 Nr. 21; siehe auch Beschl. v. 3.12.1997 - 4 B 193.97 -, Buchholz 11, Art. 14 GG Nr. 317).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.2005 - 1 MN 52/05

    Streit über die Zulässigkeit eines Bebauungsplans; Voraussetzungen für die …

    Bei einer Planänderung abwägungsrelevant ist vielmehr jedes mehr als nur geringfügige private Interesse am Fortbestehen des Bebauungsplanes in seiner bisherigen Fassung, selbst wenn dieser den Planunterworfenen bislang nur tatsächlich, nicht jedoch in rechtlich gesicherter Weise begünstigt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.1992 - 4 NB 3.92 -, NVwZ 1993, 468 = DVBl. 1992, 1441 = BRS 54 Nr. 21; siehe auch Beschl. v. 3.12.1997 - 4 B 193.97 -, Buchholz 11, Art. 14 GG Nr. 317).
  • VGH Hessen, 27.01.2025 - 4 A 1830/23

    Rücknahme einer durch Genehmigungsfiktion erteilten Baugenehmigung

    Dem Gesetzgeber ist es im Übrigen nicht verwehrt, die bisherige Rechtslage im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 Satz1 GG zu Lasten der betroffenen Eigentümer zu ändern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 1997 - 4 B 193/97 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 28.04.2005 - 1 KN 70/04

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Bebauungsplan; Entfallen des …

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei Änderung eines Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 4 BauGB a.F. das Interesse der Planbetroffenen an der Beibehaltung des bisherigen Zustandes abwägungserheblich ist, es sei denn, das private Interesse ist geringwertig oder nicht schutzwürdig (BVerwG, Beschl. v. 20.8.1992 - 4 NB 3.92 -, BRS 54 Nr. 21; Beschl. v. 3.12.1997 - 4 B 193.97 -, Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 317; Urt. d. Sen. v. 18.9.2001 - 1 L 3779/00 -, BRS 64 Nr. 31).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.07.1998 - 4 B 193.97   

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https://dejure.org/1998,21328
BVerwG, 09.07.1998 - 4 B 193.97 (https://dejure.org/1998,21328)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.1998 - 4 B 193.97 (https://dejure.org/1998,21328)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 1998 - 4 B 193.97 (https://dejure.org/1998,21328)
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