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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2025

Rechtsprechung
   BVerwG, 05.11.2025 - 4 B 2.25   

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BVerwG, 05.11.2025 - 4 B 2.25 (https://dejure.org/2025,39969)
BVerwG, Entscheidung vom 05.11.2025 - 4 B 2.25 (https://dejure.org/2025,39969)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 2025 - 4 B 2.25 (https://dejure.org/2025,39969)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 41.84

    Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2025 - 4 B 2.25
    Eine weitere Differenzierung innerhalb der typisierten Nutzungsart je nach unterschiedlichen konkreten Merkmalen der Ausgestaltung oder der Betriebsstruktur ist bei der Prüfung, ob sich ein Vorhaben nach der Art der Nutzung in die nähere Umgebung einfügt, nicht angezeigt: Ist nämlich eine hiernach den Rahmen einhaltende und daher an sich zulässige Nutzung im Einzelfall mit den sonstigen, insbesondere mit den in ihrer unmittelbaren Nähe vorhandenen baulichen Nutzungen unvereinbar, so führt das Gebot der Rücksichtnahme im Einzelfall zu angemessenen Ergebnissen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. April 1987 - 4 C 41.84 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 117 S. 4 f.).

    Rn. 18 Ob der für die Beurteilung des Sich-Einfügens nach § 34 Abs. 1 BauGB maßgebliche Rahmen ausnahmslos in der dargelegten Weise von den typisierten Nutzungsarten der Baunutzungsverordnung - soweit diese in der näheren Umgebung tatsächlich vorhanden sind - bestimmt wird oder angesichts der Weite einzelner in der Baunutzungsverordnung verwendeter Begriffe innerhalb der Typen baulicher Nutzungen feinere Abgrenzungen nach einzelnen Unterarten der Nutzung oder nach Betriebsformen zur Bestimmung der Eigenart der näheren Umgebung angezeigt sein sollten (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. April 1987 - 4 C 41.84 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 117 S. 7 unter Verweis auf § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO), bedarf keiner Klärung.

  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91

    Anspruch auf Erhalt eines Bauvorbescheids für einen Verbrauchermarkt - …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2025 - 4 B 2.25
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass bei der Prüfung, ob sich ein Erweiterungsvorhaben in die nähere Umgebung nach § 34 Abs. 1 BauGB einfügt, auch die auf dem Baugrundstück selbst schon vorhandene Bebauung zu berücksichtigen ist (BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1993 - 4 C 17.91 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 158 S. 101 f.).

    Dies ist vielmehr eine Frage des Einzelfalls und hängt vor allem von der sonstigen Umgebungsbebauung ab (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1993 - 4 C 17.91 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 158 S. 101 f.; OVG Münster…, Urteil vom 3. April 2008 - 7 A 593/07 - juris Rn. 53 ff., VGH München…, Beschluss vom 17. März 2025 - 1 ZB 24.2 - juris Rn. 10).

  • BVerwG, 13.06.2023 - 4 BN 33.22

    Überplanung eines ehemaligen Hafengebiets als urbanes Gebiet

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2025 - 4 B 2.25
    Verallgemeinernd lässt sich sagen, dass allein der Wille eines Grundstückseigentümers, die Realisierung einer bestimmten Festsetzung zu verhindern, regelmäßig nicht zur Rechtswidrigkeit dieser Festsetzung führt (…BVerwG, Beschlüsse vom 24. Februar 2022 - 4 BN 49.21 - ZfBR 2022, 475 Rn. 4…, vom 6. Dezember 2022 - 4 BN 23.22 - juris Rn. 10 und vom 13. Juni 2023 - 4 BN 33.22 - BRS 91 Nr. 10 S. 89).

    Unter welchen Umständen trotz des Übergewichts einer Nutzung noch von einer das urbane Gebiet prägenden Nutzungsmischung auszugehen ist, entzieht sich einer fallübergreifenden Beantwortung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juni 2023 - 4 BN 33.22 - ZUR 2023, 612 Rn. 12 …und vom 14. Februar 2025 - 4 BN 24.24 - ZfBR 2025, 261 Rn. 8).

  • BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 11.05

    Stellplätze; zugelassene Nutzung; allgemeines Wohngebiet; Fremdkörper; Gebot der …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2025 - 4 B 2.25
    Wann dies im Einzelfall anzunehmen ist, lässt sich allerdings nicht allgemein formulieren (BVerwG, Urteile vom 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322 und vom 7. Dezember 2006 - 4 C 11.05 - [insoweit in BVerwGE 127, 231 nicht abgedruckt] NVwZ 2007, 585 Rn. 9).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2025 - 4 B 2.25
    Wann dies im Einzelfall anzunehmen ist, lässt sich allerdings nicht allgemein formulieren (BVerwG, Urteile vom 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322 …und vom 7. Dezember 2006 - 4 C 11.05 - [insoweit in BVerwGE 127, 231 nicht abgedruckt] NVwZ 2007, 585 Rn. 9).
  • BVerwG, 25.01.2022 - 4 CN 5.20

    Bebauungsplan für Designer Outlet Center in Remscheid unwirksam

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2025 - 4 B 2.25
    Rn. 17 In der Senatsrechtsprechung ist außerdem geklärt, dass die Verkaufsfläche nicht das Maß, sondern die Art der baulichen Nutzung betrifft (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. April 1990 - 4 C 36.87 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 17 S. 20 f. und vom 25. Januar 2022 - 4 CN 5.20 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 43 Rn. 30 ff.).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 36.87

    Möglichkeit der Verkaufsflächenhöchstregelung in einem Bebauungsplan

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2025 - 4 B 2.25
    Rn. 17 In der Senatsrechtsprechung ist außerdem geklärt, dass die Verkaufsfläche nicht das Maß, sondern die Art der baulichen Nutzung betrifft (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. April 1990 - 4 C 36.87 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 17 S. 20 f. …und vom 25. Januar 2022 - 4 CN 5.20 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 43 Rn. 30 ff.).
  • BVerwG, 18.09.2024 - 4 BN 6.24

    Erfolglose Beschwerde

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2025 - 4 B 2.25
    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers erst dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. September 2024 - 4 BN 6.24 - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BVerwG, 20.01.2025 - 4 B 8.24

    Anforderungen Verfahrensfehler aktenwidrige Entscheidung

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2025 - 4 B 2.25
    Eine "aktenwidrige Entscheidung" liegt erst vor, wenn der Streitstoff, den das Tatsachengericht seiner Entscheidung zugrunde legt, von dem tatsächlichen Streitstoff, wie er sich aus den Akten ergibt, zu entscheidungserheblichen Fragen abweicht, sei es, dass er darüber hinausgeht, indem aktenwidrig - "ins Blaue hinein" - Tatsachen angenommen werden, sei es, dass er dahinter zurückbleibt, indem Akteninhalt übergangen wird (BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2025 - 4 B 8.24 - juris Rn. 9 m. w. N.).
  • BVerwG, 21.07.2025 - 10 B 19.24

    Atomrechtliche Kostentragungspflicht eines Drittantragsstellers

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2025 - 4 B 2.25
    Angriffe gegen die materiell-rechtliche Auffassung können aber selbst im Falle objektiver Willkür nicht zur Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO führen (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Juni 2025 - 4 B 30.24 - juris Rn. 7 und vom 21. Juli 2025 - 10 B 19.24 - juris Rn. 11 jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 26.10.2022 - 4 BN 22.22
  • BVerwG, 02.06.2025 - 4 B 30.24
  • BVerwG, 14.10.2019 - 4 B 27.19

    Einzelhandel; Faktisches Baugebiet; Großflächiger Einzelhandel; Mischgebiet; …

  • BVerwG, 20.04.2000 - 4 B 25.00

    "Sich-Einfügen" eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in die nähere Umgebung; …

  • BVerwG, 25.06.2014 - 4 CN 4.13

    Laubmischwald; Laubholzanteil; Wald; Waldfläche; Waldumbau; Waldrand; Baumarten; …

  • BVerwG, 09.11.2016 - 4 C 1.16

    Abstellen von Einkaufswagen; Einkaufswagen; Einzelhandelsbetrieb; Gebäude; …

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 6.85

    Merkmale des "Einfügens" eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in einen …

  • BVerwG, 24.02.2022 - 4 BN 49.21

    Vollzugs(un)fähigkeit eines Bebauungsplans bei entgegenstehenden …

  • BVerwG, 14.02.2025 - 4 BN 24.24

    Kein "Etikettenschwindel" bei Festsetzung eines urbanen Gebiets!

  • BVerwG, 20.02.2024 - 4 BN 22.23

    Prüfungsumfang im Rahmen der Normenkontrolle

  • BVerwG, 15.04.2025 - 4 BN 22.24
  • BVerwG, 06.12.2022 - 4 BN 23.22

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde (MU-Gebiet und Einzelhandel); …

  • VGH Bayern, 17.03.2025 - 1 ZB 24.2

    Unzulässige Erweiterung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes im unbeplanten …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2008 - 7 A 593/07
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2026 - 1 LB 102/25

    Unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Einfügen nach dem Maß der Bebauung; Einfügen …

    Die Bebauung auf dem Grundstück H. -Straße 35 ist schließlich nicht als Fremdkörper aus der Betrachtung auszuscheiden (vgl. dazu zuletzt BVerwG, Beschl. v. 5.11.2025 - 4 B 2.25 -, juris Rn. 14).

    Dies allein rechtfertigt die Annahme eines die Eigenart der näheren Umgebung nicht prägenden Fremdkörpers jedoch nicht; erforderlich ist vielmehr ein markanter Kontrast zur sonst vorhandenen Bebauung (BVerwG, Beschl. v. 5.11.2025 - 4 B 2.25 -, juris Rn. 14;… Senatsbeschl. v. 9.9.2025 - 1 ME 55/25 -, NVwZ-RR 2026, 183 = juris Rn. 13).

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.02.2026 - 1 LA 6/25
    Einzelne bauliche Anlagen von stark abweichendem Charakter können nach Ausdehnung, Zahl und anderen Quantitätsmerkmalen ein solches Gewicht enthalten, dass sie trotz ihrer herausstechenden Andersartigkeit in einer abweichend und verhältnismäßig einheitlich strukturierten Umgebung ihrerseits tonangebend wirken (zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 5. November 2025 - 4 B 2.25 -, juris Rn. 14).

    Auch die Voraussetzungen, unter denen Fremdkörper auszusondern sind, sind geklärt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 5. November 2025 - 4 B 2.25 -, juris Rn. 14 m. w. N.;… Urteile des Senats vom 18. November 1993 - 1 L 105/92 -, juris Rn. 34 …und vom 19. Februar 2024 - 1 LB 6/23 -, juris Rn. 32 ).

  • OVG Hamburg, 18.06.2026 - 2 E 1/25

    Unwirksamkeitserklärung der Verordnung über den Bebauungsplan Niendorf 93 vom 11. …

    Zum fehlenden Umsetzungswillen des Eigentümers müssen daher in der Regel weitere objektive Umstände hinzutreten, um die Annahme der Vollzugsunfähigkeit zu rechtfertigen (…siehe BVerwG, Urt. v. 25.6.2014, 4 CN 4.13, BVerwGE 150, 101, juris Rn. 14; Beschl. v. 5.11.2025, 4 B 2.25, juris Rn. 4 f.).
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   OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2025 - 4 B 2.25   

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  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Gewährung der Polizeizulage; krankheitsbedingte Unterbrechung; Dienstunfall; Wiedereingliederungsmaßnahme

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    42 Abs. 1 Satz 1; 42 Abs. 3 Satz 1 BBesG BE
    Polizeizulage, Stellenzulage, Übertragung einer herausgehobenen Funktion, Polizeivollzugsdienst, Dauer der Wahrnehmung, krankheitsbedingte Unterbrechung, Üblichkeit der Dauer der Unterbrechung, Grund der Erkrankung (Dienstunfall), differenzierende Verwaltungspraxis, ...

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (32)

  • BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 1.95

    Feuerwehrzulage während einer vorübergehenden Erkrankung - Vorübergehende …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2025 - 4 B 2.25
    Insoweit könne in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24. August 1995 - 2 C 1.95 -) eine krankheitsbedingte Dienstunfähigkeit von bis zu drei Monaten noch von einer vorübergehenden Unterbrechung ausgegangen werden.

    Rn. 11 Er hält an seinem bisherigen Rechtsstandpunkt fest und tritt den Rechtsausführungen der Klägerin insbesondere unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. August 1995 - 2 C 1.95 - entgegen.

    Die Zahlung beginne folglich mit der tatsächlichen Aufnahme der zulageberechtigenden Tätigkeit an und ende mit der tatsächlichen Einstellung dieser Tätigkeit (BVerwG…, Urteil vom 12. September 1994 - 2 C 7.93 - juris Rn. 10;… vgl. auch BVerwG, Urteile vom 6. April 1989 - 2 C 10.87 - juris Rn. 12…, vom 18. April 1991 - 2 C 11.90 - juris Rn. 14 und - 2 C 31.90 - juris Rn. 15 und vom 24. August 1995 - 2 C 1.95 - juris Rn. 16;… Buchwald, in: Bundesbesoldungsgesetz, Stand: Juni 2016, juris, § 42 BBesG Rn. 29).

    Dem entspricht das vom Beklagten in Bezug genommene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. August 1995 - 2 C 1.95 - (…vgl. insbesondere juris Rn. 16 f.).

    Die Zulage soll nicht anhand der Anzahl der monatlich geleisteten Dienststunden bzw. -tage unter Abzug von Krankheit, Fortbildung, Urlaub und Zeitausgleich berechnet werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 2 C 73.10 - juris Rn. 23 m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24. August 1995 - 2 C 1.95 - juris Rn. 17).

    Der angestellte Vergleich einer "üblichen" Krankheitsdauer mit dem Erholungsurlaub (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. August 1995 - 2 C 1.95 - juris Rn. 16 m. w. N.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 31. Mai 2021 - OVG 4 N 10/21 - juris Rn. 3; VGH München…, Beschluss vom 12. April 2011 - 14 ZB 09.2062 - juris Rn. 3), der als Jahresurlaub, gegebenenfalls sogar mit verbliebenem Vorjahresurlaub, zusammenhängend genommen werden kann, lässt eine Unterbrechung von zwei bis drei Monaten als wohl noch üblich erscheinen (vgl. zu sechs Wochen OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Oktober 1993 - 5 L 1489/92 - juris; vgl. zu zwei Monaten BVerwG, Urteil vom 6. April 1989 - 2 C 10.87 - juris und VG Schleswig, Urteil vom 4. August 2014 - 12 A 203/13 - juris).

    Stattdessen könnten die vergleichenden Überlegungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 24. August 1995 - 2 C 1.95 - Orientierung bieten, wonach ein Zeitraum von fast vier Monaten (…vgl. juris Rn. 1, 17) auch bei allgemeiner Dienstunfähigkeit der Zulagengewährung noch nicht entgegensteht.

  • BVerwG, 27.10.2011 - 2 C 73.10

    Erschwerniszulagen; Wechselschichtzulage; Wechselschichten; Schichtplan; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2025 - 4 B 2.25
    Einer solchen Auslegung stehe die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht entgegen (namentlich die Beschlüsse vom 28. November 2017 - 2 B 58.17 - juris Rn. 12 ff. und - 2 B 53.17 - juris Rn. 12 f. sowie das Urteil vom 27. Oktober 2011 - 2 C 73.10 - juris Rn. 23).

    Dieser Zweck macht es notwendig, dass kürzere Zeiten krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit der tatsächlichen Dienstausübung gleichzusetzen sind, da solche regelmäßig kurzzeitigen Unterbrechungen nicht geeignet sind, die dauerhaften Belastungen der Dienstausübung zu beseitigen oder spürbar zu vermindern, die mit einer Zulage abgegolten werden sollen (vgl. zu den Erschwerniszulagen BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 2 C 73.10 - juris Rn. 22).

    Die Zulage soll nicht anhand der Anzahl der monatlich geleisteten Dienststunden bzw. -tage unter Abzug von Krankheit, Fortbildung, Urlaub und Zeitausgleich berechnet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 2 C 73.10 - juris Rn. 23 m. w. N.; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 24. August 1995 - 2 C 1.95 - juris Rn. 17).

    Soweit § 19 Abs. 1 Satz 2 EZulV die Weitergewährung bei Erkrankung bis zum Ende des Monats, der auf den Eintritt der Unterbrechung folgt, anordnet, könnte dies wegen der Vergleichbarkeit von Erschwernis- und Stellenzulagen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 2 C 73.10 - juris Rn. 23) zwar einen Anhaltspunkt bieten, ist wegen der unterschiedlichen Zielrichtungen dieser Zulagearten (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. März 2018 - 2 C 43.17 - juris Rn. 12 ff.) aber jedenfalls kein eine alleinige Geltung beanspruchender Gesichtspunkt.

    Denn zum einen bedarf es, wie ausgeführt, nach der Vorstellung des Gesetzgebers keiner weitergehenden normativen Regelung, zum anderen sind Stellen- und Erschwerniszulagen zwar vergleichbar (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 2 C 73.10 - juris Rn. 23), haben aber unterschiedliche Zielrichtungen (BVerwG…, Urteil vom 22. März 2018 - 2 C 43.17 - juris Rn. 12;… vgl. auch Rn. 14).

    Dies liegt für die Stellenzulagen anders, da sie bei rechtlich anerkannten Unterbrechungen der dienstlichen Tätigkeit, etwa wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder Fortbildung, weitergezahlt werden, ohne dass dies einer normativen Regelung bedarf (so das BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 2 C 73.10 - juris Rn. 23 m. w. N.).

  • BVerwG, 06.04.1989 - 2 C 10.87

    Fortzahlung der Ministerialzulage - Aufstiegslehrgang - Dienstposten der höheren …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2025 - 4 B 2.25
    Die Zahlung beginne folglich mit der tatsächlichen Aufnahme der zulageberechtigenden Tätigkeit an und ende mit der tatsächlichen Einstellung dieser Tätigkeit (BVerwG…, Urteil vom 12. September 1994 - 2 C 7.93 - juris Rn. 10; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 6. April 1989 - 2 C 10.87 - juris Rn. 12…, vom 18. April 1991 - 2 C 11.90 - juris Rn. 14 und - 2 C 31.90 - juris Rn. 15 …und vom 24. August 1995 - 2 C 1.95 - juris Rn. 16;… Buchwald, in: Bundesbesoldungsgesetz, Stand: Juni 2016, juris, § 42 BBesG Rn. 29).

    Rn. 28 Schließlich spricht das angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. April 1989 - 2 C 10.87 - nicht für, sondern eher gegen die Rechtsauffassung der Klägerin.

    Dabei hält der Senat das in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verwendete Kriterium der Üblichkeit der Dauer der Unterbrechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 1989 - 2 C 10.87 - juris Rn. 12) für richtungweisend.

    Der angestellte Vergleich einer "üblichen" Krankheitsdauer mit dem Erholungsurlaub (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24. August 1995 - 2 C 1.95 - juris Rn. 16 m. w. N.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 31. Mai 2021 - OVG 4 N 10/21 - juris Rn. 3; VGH München…, Beschluss vom 12. April 2011 - 14 ZB 09.2062 - juris Rn. 3), der als Jahresurlaub, gegebenenfalls sogar mit verbliebenem Vorjahresurlaub, zusammenhängend genommen werden kann, lässt eine Unterbrechung von zwei bis drei Monaten als wohl noch üblich erscheinen (vgl. zu sechs Wochen OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Oktober 1993 - 5 L 1489/92 - juris; vgl. zu zwei Monaten BVerwG, Urteil vom 6. April 1989 - 2 C 10.87 - juris und VG Schleswig, Urteil vom 4. August 2014 - 12 A 203/13 - juris).

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 1.08

    Allgemeine Ämterbewertung; Ämterbewertung; Außendienst; Besonderheiten des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2025 - 4 B 2.25
    Rn. 16 1. Rechtsgrundlage für die Zahlung der Polizeizulage, einer Stellenzulage (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. März 2009 - 2 C 1.08 - juris Rn. 10 …und vom 14. Dezember 2017 - 2 C 53.16 - juris Rn. 12 …sowie Beschluss vom 28. November 2017 - 2 B 53.17 - juris Rn. 6 f.), ist § 42 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Anlage I der Bundesbesoldungsordnungen A und B, Vorbemerkung, II. Zulagen, Nr. 9 Abs. 1 S. 1 und Anlage IX, Nr. 9 BBesG BE.

    Denn sie gehörte als Polizeihauptkommissarin dem Polizeivollzugsdienst an (vgl. § 1 Nr. 1, § 3 Abs. 2 Nr. 2 PolLVO ), und ist bereits aufgrund dieser Zugehörigkeit zulageberechtigte Funktionsträgerin, wie sich aus Anlage I, Vorbemerkung, II. Zulagen, Nr. 9 Abs. 1 S. 1 BBesG BE ergibt ("Die Polizeivollzugsbeamten des Bundes und der Länder, die Beamten des Steuerfahndungsdienstes, die Soldaten der Feldjägertruppe und die mit vollzugspolizeilichen Aufgaben betrauten Beamten der Zollverwaltung erhalten eine Stellenzulage nach Anlage IX, soweit ihnen Dienstbezüge nach der Bundesbesoldungsordnung A zustehen."; vgl. BVerwG, Urteile vom 26. März 2009 - 2 C 1.08 - juris Rn. 11 …und vom 25. April 2013 - 2 C 39.11 - juris Rn. 10).

    Rn. 21 Diese Auslegung ergibt sich schon aus dem Wortlaut der Vorschrift, dem im Besoldungsrecht besondere Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 2009 - 2 C 1.08 - juris Rn. 12 m. w. N.).

    Die Polizeizulage dient der Abgeltung der herausgehobenen Anforderungen, die mit der Erfüllung vollzugspolizeilicher Aufgaben regelmäßig verbunden sind und welche von der allgemeinen Ämterbewertung nicht erfasst werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. März 2009 - 2 C 1.08 - juris Rn. 10…, vom 25. April 2013 - 2 C 39.11 - juris Rn. 8 …und vom 14. Dezember 2017 - 2 C 53.16 - juris Rn. 12; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 4. September 2025 - 2 A 2.25 - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 25.04.2013 - 2 C 39.11

    Aufgabenbetrauung; Auslandsvertretung; Auslandszuschlag; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2025 - 4 B 2.25
    Denn sie gehörte als Polizeihauptkommissarin dem Polizeivollzugsdienst an (vgl. § 1 Nr. 1, § 3 Abs. 2 Nr. 2 PolLVO ), und ist bereits aufgrund dieser Zugehörigkeit zulageberechtigte Funktionsträgerin, wie sich aus Anlage I, Vorbemerkung, II. Zulagen, Nr. 9 Abs. 1 S. 1 BBesG BE ergibt ("Die Polizeivollzugsbeamten des Bundes und der Länder, die Beamten des Steuerfahndungsdienstes, die Soldaten der Feldjägertruppe und die mit vollzugspolizeilichen Aufgaben betrauten Beamten der Zollverwaltung erhalten eine Stellenzulage nach Anlage IX, soweit ihnen Dienstbezüge nach der Bundesbesoldungsordnung A zustehen.";… vgl. BVerwG, Urteile vom 26. März 2009 - 2 C 1.08 - juris Rn. 11 und vom 25. April 2013 - 2 C 39.11 - juris Rn. 10).

    Rn. 18 Dieser generell-typisierende Funktionsbezug genügt für das Tatbestandsmerkmal der Übertragung einer herausgehobenen Funktion (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2013 - 2 C 39.11 - juris Rn. 10;… vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 28. November 2017 - 2 B 53.17 - juris Rn. 13, 24 und - 2 B 58.17 - juris Rn. 14, 19: bereichsbezogene Zulagengewährung), ohne dass es auf einen individuell-konkreten Funktionsbezug (vgl. zu diesem BVerwG, Urteil vom 25. April 2013 - 2 C 39.11 - juris Rn. 11) ankommt (vgl. zur Typisierungs- und Ausgestaltungsbefugnis des Gesetzgebers BVerwG…, Beschluss vom 28. November 2017 - 2 B 53.17 - juris Rn. 7).

    Die Polizeizulage dient der Abgeltung der herausgehobenen Anforderungen, die mit der Erfüllung vollzugspolizeilicher Aufgaben regelmäßig verbunden sind und welche von der allgemeinen Ämterbewertung nicht erfasst werden (…vgl. BVerwG, Urteile vom 26. März 2009 - 2 C 1.08 - juris Rn. 10, vom 25. April 2013 - 2 C 39.11 - juris Rn. 8 …und vom 14. Dezember 2017 - 2 C 53.16 - juris Rn. 12; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 4. September 2025 - 2 A 2.25 - juris Rn. 13).

    Zu den von der allgemeinen Ämterbewertung nicht erfassten Besonderheiten vollzugspolizeilicher Tätigkeit gehört typischerweise das Erfordernis, dass die Beamten in schwierigen Situationen unter physischer und psychischer Belastung schnell und eigenverantwortlich einschneidende Maßnahmen treffen und bereit sein müssen, in Erfüllung der übertragenen Aufgaben notfalls Leben und Gesundheit einzusetzen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 3. Juni 2011 - 2 B 13.11 - juris Rn. 10 sowie Urteile vom 25. April 2013 - 2 C 39.11 - juris Rn. 16 …und vom 14. Dezember 2017 - 2 C 53.16 - juris Rn. 12).

  • BVerwG, 28.11.2017 - 2 B 53.17

    Beamter; Dienstposten; Funktionalprinzip; Generalisierung; Polizeizulage; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2025 - 4 B 2.25
    Einer solchen Auslegung stehe die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht entgegen (namentlich die Beschlüsse vom 28. November 2017 - 2 B 58.17 - juris Rn. 12 ff. und - 2 B 53.17 - juris Rn. 12 f. sowie das Urteil vom 27. Oktober 2011 - 2 C 73.10 - juris Rn. 23).

    Rn. 16 1. Rechtsgrundlage für die Zahlung der Polizeizulage, einer Stellenzulage (…vgl. BVerwG, Urteile vom 26. März 2009 - 2 C 1.08 - juris Rn. 10 …und vom 14. Dezember 2017 - 2 C 53.16 - juris Rn. 12 sowie Beschluss vom 28. November 2017 - 2 B 53.17 - juris Rn. 6 f.), ist § 42 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Anlage I der Bundesbesoldungsordnungen A und B, Vorbemerkung, II. Zulagen, Nr. 9 Abs. 1 S. 1 und Anlage IX, Nr. 9 BBesG BE.

    Rn. 18 Dieser generell-typisierende Funktionsbezug genügt für das Tatbestandsmerkmal der Übertragung einer herausgehobenen Funktion (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25. April 2013 - 2 C 39.11 - juris Rn. 10; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 28. November 2017 - 2 B 53.17 - juris Rn. 13, 24 und - 2 B 58.17 - juris Rn. 14, 19: bereichsbezogene Zulagengewährung), ohne dass es auf einen individuell-konkreten Funktionsbezug (vgl. zu diesem BVerwG…, Urteil vom 25. April 2013 - 2 C 39.11 - juris Rn. 11) ankommt (vgl. zur Typisierungs- und Ausgestaltungsbefugnis des Gesetzgebers BVerwG, Beschluss vom 28. November 2017 - 2 B 53.17 - juris Rn. 7).

    Rn. 26 So hatte das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 28. November 2017 - 2 B 58.17 -, auf den sich die Klägerin beruft, ebenso wie in dem Parallelbeschluss vom 28. November 2017 - 2 B 53.17 - entschieden, dass gesundheitlich eingeschränkte, gleichwohl weiterhin im zulageberechtigten Verwaltungsbereich tätige Beamte ihren Zulagenanspruch behalten (- 2 B 53.17 - juris Rn. 11, 13 und - 2 B 58.17 - juris Rn. 12, 14;… so auch Beschluss vom 8. Februar 2017 - 2 B 60.17 - juris Rn. 8 ff.).

  • BVerwG, 28.11.2017 - 2 B 58.17

    Voraussetzungen für die Gewährung der sog. Polizeizulage für Beamte der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2025 - 4 B 2.25
    Einer solchen Auslegung stehe die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht entgegen (namentlich die Beschlüsse vom 28. November 2017 - 2 B 58.17 - juris Rn. 12 ff. und - 2 B 53.17 - juris Rn. 12 f. sowie das Urteil vom 27. Oktober 2011 - 2 C 73.10 - juris Rn. 23).

    Hierfür stützt sie sich weiterhin auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 2017 - 2 B 58.17 -, auf den Beschluss vom 8. Februar 2018 - 2 B 60.17 - sowie ergänzend auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz.

    Rn. 18 Dieser generell-typisierende Funktionsbezug genügt für das Tatbestandsmerkmal der Übertragung einer herausgehobenen Funktion (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25. April 2013 - 2 C 39.11 - juris Rn. 10; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 28. November 2017 - 2 B 53.17 - juris Rn. 13, 24 und - 2 B 58.17 - juris Rn. 14, 19: bereichsbezogene Zulagengewährung), ohne dass es auf einen individuell-konkreten Funktionsbezug (vgl. zu diesem BVerwG…, Urteil vom 25. April 2013 - 2 C 39.11 - juris Rn. 11) ankommt (vgl. zur Typisierungs- und Ausgestaltungsbefugnis des Gesetzgebers BVerwG…, Beschluss vom 28. November 2017 - 2 B 53.17 - juris Rn. 7).

    Rn. 26 So hatte das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 28. November 2017 - 2 B 58.17 -, auf den sich die Klägerin beruft, ebenso wie in dem Parallelbeschluss vom 28. November 2017 - 2 B 53.17 - entschieden, dass gesundheitlich eingeschränkte, gleichwohl weiterhin im zulageberechtigten Verwaltungsbereich tätige Beamte ihren Zulagenanspruch behalten (- 2 B 53.17 - juris Rn. 11, 13 und - 2 B 58.17 - juris Rn. 12, 14;… so auch Beschluss vom 8. Februar 2017 - 2 B 60.17 - juris Rn. 8 ff.).

  • BVerwG, 12.09.1994 - 2 C 7.93

    Gewährung einer Sicherheitszulage für eine Tätigkeit bei einem Sicherheitsdienst …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2025 - 4 B 2.25
    Die Zahlung beginne folglich mit der tatsächlichen Aufnahme der zulageberechtigenden Tätigkeit an und ende mit der tatsächlichen Einstellung dieser Tätigkeit (BVerwG, Urteil vom 12. September 1994 - 2 C 7.93 - juris Rn. 10;… vgl. auch BVerwG, Urteile vom 6. April 1989 - 2 C 10.87 - juris Rn. 12…, vom 18. April 1991 - 2 C 11.90 - juris Rn. 14 und - 2 C 31.90 - juris Rn. 15 …und vom 24. August 1995 - 2 C 1.95 - juris Rn. 16;… Buchwald, in: Bundesbesoldungsgesetz, Stand: Juni 2016, juris, § 42 BBesG Rn. 29).

    Rn. 27 Im Ergebnis nichts anderes folgt aus den weiteren, in der mündlichen Verhandlung thematisierten Urteilen vom 18. April 1991 - 2 C 31.90 - und vom 12. September 1994 - 2 C 7.93 -.

    Wenn das Bundesverwaltungsgericht darin feststellte, das Merkmal der tatsächlichen Erfüllung der Aufgaben werde nicht in Frage gestellt, falls der Dienstausübung tatsächliche Hinderungsgründe - wie Erholungsurlaub oder Krankheit - entgegenstünden (- 2 C 31.90 - juris Rn. 15 und - 2 C 7.93 - juris Rn. 11), dann dient das der Abgrenzung zum jeweils folgenden Satz.

  • BVerwG, 18.04.1991 - 2 C 31.90

    Anspruch auf Stellenzulage - Verbot der Dienstgeschäftsführung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2025 - 4 B 2.25
    Die Zahlung beginne folglich mit der tatsächlichen Aufnahme der zulageberechtigenden Tätigkeit an und ende mit der tatsächlichen Einstellung dieser Tätigkeit (BVerwG…, Urteil vom 12. September 1994 - 2 C 7.93 - juris Rn. 10;… vgl. auch BVerwG, Urteile vom 6. April 1989 - 2 C 10.87 - juris Rn. 12, vom 18. April 1991 - 2 C 11.90 - juris Rn. 14 und - 2 C 31.90 - juris Rn. 15 …und vom 24. August 1995 - 2 C 1.95 - juris Rn. 16;… Buchwald, in: Bundesbesoldungsgesetz, Stand: Juni 2016, juris, § 42 BBesG Rn. 29).

    Rn. 27 Im Ergebnis nichts anderes folgt aus den weiteren, in der mündlichen Verhandlung thematisierten Urteilen vom 18. April 1991 - 2 C 31.90 - und vom 12. September 1994 - 2 C 7.93 -.

    Wenn das Bundesverwaltungsgericht darin feststellte, das Merkmal der tatsächlichen Erfüllung der Aufgaben werde nicht in Frage gestellt, falls der Dienstausübung tatsächliche Hinderungsgründe - wie Erholungsurlaub oder Krankheit - entgegenstünden (- 2 C 31.90 - juris Rn. 15 und - 2 C 7.93 - juris Rn. 11), dann dient das der Abgrenzung zum jeweils folgenden Satz.

  • BVerwG, 13.02.2025 - 2 C 1.24

    Aufstockung der Sonderzahlung für 2008; Lehrer in Brandenburg

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2025 - 4 B 2.25
    Rn. 14 I. Der geltend gemachte Zahlungsanspruch ist, soweit ihm die ablehnenden Bescheide des Beklagten entgegenstehen, im Wege der Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 Fall 1 VwGO) und hinsichtlich des Zahlungsbegehrens im Wege der allgemeinen Leistungsklage in Verbindung mit § 113 Abs. 4 VwGO zu verfolgen, da sich sowohl die Gewährung der Zulage als auch deren Höhe unmittelbar aus dem Gesetz ergeben und es einer Bewilligung durch Verwaltungsentscheidung nicht bedarf (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2025 - 2 C 1.24 - juris Rn. 11 f.).

    Denn eine Besoldungsleistung ist auch dann durch Gesetz geregelt, wenn es um Ansprüche geht, die nach Maßgabe eines Gesetzes zuerkannt werden (BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2025 - 2 C 1.24 - juris Rn. 11).

    Dieser Rechtsanwendung steht der "Konkretisierungsbedarf" eines Besoldungsgesetzes nicht entgegen; vielmehr kann der Gesetzgeber auch einen gesetzlichen Rahmen schaffen, der Anlass sowie Anspruchsvoraussetzungen und -höhe, mithin die 'essentialia negotii' des Anspruchs, in bestimmbarer Weise festlegt und damit eine Bewilligung durch Verwaltungsentscheidung ermöglicht (so das BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2025 - 2 C 1.24 - juris Rn. 12 m. w. N.), zumal die Polizeizulage nicht zum Kernbereich der beamtenrechtlichen Alimentation gehört (BVerfG…, Beschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 BvR 380/08 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 14.12.2017 - 2 C 53.16

    Anrechnung; Ausbildung; Ausbildungszeit; Beamter; Dienstherrnwechsel; Dienstzeit; …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2025 - 1 L 30/25

    Einstellung der Stellenzulage bei langfristiger Erkrankung des Beamten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.08.2017 - 1 L 76/16

    Zollbeamter; Anspruch auf Gewährung der sog. Polizeizulage während einer …

  • BVerwG, 22.03.2018 - 2 C 43.17

    Abgeltung besonderer Erschwernisse; Bundespolizei; Dauererschwernisse …

  • BVerwG, 08.02.2018 - 2 B 60.17

    Bereichsbezogene Zulagenberechtigung in der Zollverwaltung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2021 - 4 N 10.21

    Feuerwehr oder Ausgleichszulage bei langfristiger Erkrankung

  • VGH Bayern, 12.04.2011 - 14 ZB 09.2062

    Zulassungsantrag; Polizeizulage; tatsächliche Wahrnehmung herausgehobener …

  • BVerwG, 09.10.2025 - 4 B 3.25
  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 49.02

    Gleichheitsgebot; Einbeziehung des Ehegatteneinkommens in die eine …

  • BVerwG, 08.02.2024 - 10 C 6.23

    Zulassung einer Umweltgutachterorganisation; Personalisierung

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug - …

  • BVerfG, 23.05.2016 - 1 BvR 2230/15

    Partielle Nichtanwendung von § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a. F. im Bereich der …

  • BVerwG, 06.04.2017 - 2 C 13.16

    Versorgungsrechtliche Wartefrist auch bei Stellenhebung

  • BVerfG, 19.12.2008 - 2 BvR 380/08

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über die Gewährung einer Polizeizulage

  • BVerwG, 03.06.2011 - 2 B 13.11

    Polizeizulage; Erschwerniszulage; Mobile Fahndungseinheit der Bundespolizei; …

  • BVerwG, 11.06.2015 - 2 B 64.14

    Beamter bei der Deutschen Post AG; vorübergehende Dienstunfähigkeit; …

  • BVerwG, 18.04.1991 - 2 C 11.90

    Dauer einer vorläufigen Dienstenthebung - Wegfall der Polizeizulage - …

  • BVerwG, 04.09.2025 - 2 A 2.25

    Anspruch eines beim BND dauerhaft verwendeten Soldaten auf Stellen- und …

  • VGH Bayern, 15.01.2015 - 3 BV 12.2675

    Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte; analoge Anwendung der Stützrentenregelung; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2021 - 3 A 1630/18

    Ruhensregelung; Unterhaltsbeitrag; Erwerbsminderungsrente

  • OVG Niedersachsen, 28.10.1993 - 5 L 1489/92

    Widerruf; Polizeizulage; Kur; Rückforderung; Verstoß gegen Bundesrecht

  • VG Schleswig, 04.08.2014 - 12 A 203/13

    Zur Gewährung einer Ausgleichszulage für den Wegfall einer Stellenzulage - BBesG …

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