Rechtsprechung
| BVerwG, 23.12.1980 - 4 B 203.80 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9)
- BVerwG, 05.01.2010 - 5 B 58.09
Ausschließung eines Richters; Ausschließungsgrund der Mitwirkung im …
Die zur Besorgnis der Befangenheit bei vorheriger richterlicher Tätigkeit, die nicht einem Ausschlussgrund unterfällt, entwickelten Grundsätze, nach denen der Prozessbeteiligte grundsätzlich annehmen wird und muss, dass der Richter seiner Pflicht zur unbefangenen Entscheidung genügt (BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1971 - 2 BvR 443/69 - BVerfGE 30, 149 ; BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 1980 - BVerwG 4 B 203.80 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 29), gelten entsprechend. - BVerwG, 06.03.1987 - 4 C 11.83
BBauG als alleinige Rechtsgrundlage für eine Enteignung zu ausschließlich …
Nur wenn feststeht, daß ausschließlich zu einem städtebaulichen Zweck enteignet werden soll, oder wenn nach den Umständen des Einzelfalles von "anderen Zwecken" ernsthaft nicht die Rede sein kann, sind allein die §§ 85 ff. BBauG anzuwenden (so im Ergebnis schon Beschluß des Senats vom 23. Dezember 1980 - BVerwG 4 B 203.80 - ; vgl. ferner BGH, Urteil vom 1. Juni 1978 - III ZR 170/76 - NJW 1978, 2093). - BVerwG, 07.09.1989 - 2 B 110.89
Ausschluss von der Ausübung der Tätigkeit des Richteramtes
Der Umstand, daß sie bereits an dem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes des Klägers gemäß § 80 Abs. 5 VwGO beteiligt waren, vermag für sich genommen die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter nicht zu begründen (Beschluß vom 23. Dezember 1980 - BVerwG 4 B 203.80 - ).Um in Fällen wie dem vorliegenden die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, müssen deshalb besondere Umstände hinzutreten, da anderenfalls ein gesetzlich nicht vorgesehener Ausschließungsgrund geschaffen würde (vgl. Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 109.75 - und Beschluß vom 23. Dezember 1980 - BVerwG 4 B 203.80 - ).
- BVerwG, 07.09.1989 - 2 B 109.89
Entscheidung über das Ablehnungsgesuch einer Partei in der Besetzung mit dem …
Der umstand, daß sie bereits an dem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes des Klägers gemäß § 80 Abs. 5 VwGO beteiligt waren, vermag für sich genommen die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter nicht zu begründen (Beschluß vom 23. Dezember 1980 - BVerwG 4 B 203.80 - ).Um in Fällen wie dem vorliegenden die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, müssen deshalb besondere Umstände hinzutreten, da anderenfalls ein gesetzlich nicht vorgesehener Ausschließungsgrund geschaffen würde (vgl. Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 109.75 - und Beschluß vom 23. Dezember 1980 - BVerwG 4 B 203.80 - ).
- BVerwG, 25.09.1990 - 4 CB 30.89
Zulässigkeit der Zuständigkeit für die Überprüfung einer bundesbahnrechtlichen …
Das bloße Gebrauchmachen von der Möglichkeit des Entlastungsgesetzes oder die Ablehnung von Beweisanträgen stellen ebensowenig Befangenheitsgründe dar, wie die Tatsache, daß Richter an einer Entscheidung mitgewirkt haben, welche vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. Dezember 1980 - BVerwG 4 B 203.80 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 29). - BVerwG, 21.03.1990 - 5 CB 36.89
Vorschriftsmäßige Besetzung eines Flurbereinigungsgerichts - Fälschliche Annahme …
Der vom Kläger angesprochene Fall, daß ein Richter in derselben Gerichtsinstanz an einem früheren Gerichtsverfahren einer Partei mitgewirkt hat, fällt nicht darunter (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. Dezember 1980 - BVerwG 4 B 203.80 -). - BVerwG, 12.03.1987 - 5 ER 400.86
Beschlußunfähigkeit des Flurbereinigungsgerichts - Richterausschluß - …
Denn die Mitwirkung eines Richters an einem früheren Gerichtsverfahren der die Ablehnung aussprechenden Partei vermag die Besorgnis der Befangenheit grundsätzlich nicht zu begründen, und zwar auch dann nicht, wenn der frühere Rechtsstreit eine gleichliegende Sache betraf (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Juli 1965 - BVerwG 8 B 41.65 - und 23. Dezember 1980 - BVerwG 4 B 203.80 - ). - BVerwG, 20.05.1983 - 4 B 226.82
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Enteignung zum Zweck der …
Daraus folgt ohne weiteres, daß eine Enteignung zum Zwecke der Erweiterung einer Ortsstraße, doe ohne Bebauungsplan allein aufgrund des Landesstraßengesetzes ausgebaut worden ist, auch auf landesrechtliche Enteignungsbestimmungen gestützt werden kann (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 23. Dezember 1980 - BVerwG 4 B 203.80 - Buchholz 406.11 § 85 BBauG Nr. 1). - BVerwG, 09.09.1982 - 4 C 16.82
Festsetzung eines Streitwertes - Streitwert bei Nachbarklagen gegen …
Insoweit wäre es jedoch verfehlt, den Streitwert nach dem Wert des von dem Vorhaben möglicherweise beanspruchten Grund und Bodens festzusetzen, ohne die dem Betroffenen in diesem Fall zufließende Entschädigung streitwertmindernd in Ansatz zu bringen (vgl. Beschluß vom 23. Dezember 1980 - BVerwG 4 B 203.80 -).
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