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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.01.1990 - 4 B 21.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4512
BVerwG, 30.01.1990 - 4 B 21.90 (https://dejure.org/1990,4512)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1990 - 4 B 21.90 (https://dejure.org/1990,4512)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1990 - 4 B 21.90 (https://dejure.org/1990,4512)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an klärungsbedürftige Fragen des revisiblen Rechts - Besonderer Vertrauenstatbestand bezüglich unverändertem Fortbestehen der rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse - Eingerichteter und ausgeübter ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Eigentumsgarantie - Lagevorteil eines Gewerbebetriebs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 4 B 21.90
    Allerdings hat die Rechtsprechung eine Ausnahme insoweit als gegeben angenommen, wenn ein besonderer Vertrauenstatbestand entstanden war, aufgrund dessen sich der Unternehmer auf das unveränderte Fortbestehen der rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse - zumindest für eine gewisse Zeit - verlassen und einrichten durfte und auch hierauf verlassen und eingerichtet hat (vgl. BGHZ 45, 83 [BGH 31.01.1966 - III ZR 127/64] = NJW 1966, 877; BGHZ 78, 41 [BGH 10.07.1980 - III ZR 160/78] = NJW 1980, 2700; vgl. auch BVerfGE 58, 300 [BVerfG 15.07.1981 - 1 BvL 77/78]).
  • BGH, 15.11.1982 - II ZR 206/81

    Schadensersatzansprüche wegen Ausfalls einer Schiffahrtsstraße

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 4 B 21.90
    Das gilt insbesondere für die Frage einer Änderung der straßenverkehrlichen Verhältnisse (vgl. BGHZ 48, 58 = NJW 1967, 1752 = DVBl. 1967, 879; BGHZ 55, 261 = NJW 1971, 605 = DVBl. 1971, 397; BGH LM Art. 14 GG Nr. 26 = BauR 1975, 335; BGH BRS Bd. 34 Nr. 128; vgl. auch BGHZ 86, 152 [BGH 15.11.1982 - II ZR 206/81] = JZ 1983, 857 = DÖV 1983, 775).
  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 160/78

    Reklamefahrten

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 4 B 21.90
    Allerdings hat die Rechtsprechung eine Ausnahme insoweit als gegeben angenommen, wenn ein besonderer Vertrauenstatbestand entstanden war, aufgrund dessen sich der Unternehmer auf das unveränderte Fortbestehen der rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse - zumindest für eine gewisse Zeit - verlassen und einrichten durfte und auch hierauf verlassen und eingerichtet hat (vgl. BGHZ 45, 83 [BGH 31.01.1966 - III ZR 127/64] = NJW 1966, 877; BGHZ 78, 41 [BGH 10.07.1980 - III ZR 160/78] = NJW 1980, 2700; vgl. auch BVerfGE 58, 300 [BVerfG 15.07.1981 - 1 BvL 77/78]).
  • BGH, 29.05.1967 - III ZR 143/66

    Anfahrtverschlechterung als Enteignung (Rheinuferstraße)

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 4 B 21.90
    Das gilt insbesondere für die Frage einer Änderung der straßenverkehrlichen Verhältnisse (vgl. BGHZ 48, 58 = NJW 1967, 1752 = DVBl. 1967, 879; BGHZ 55, 261 = NJW 1971, 605 = DVBl. 1971, 397; BGH LM Art. 14 GG Nr. 26 = BauR 1975, 335; BGH BRS Bd. 34 Nr. 128; vgl. auch BGHZ 86, 152 [BGH 15.11.1982 - II ZR 206/81] = JZ 1983, 857 = DÖV 1983, 775).
  • BGH, 08.02.1971 - III ZR 33/68

    Umbau einer Straße zur Sackgasse

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 4 B 21.90
    Das gilt insbesondere für die Frage einer Änderung der straßenverkehrlichen Verhältnisse (vgl. BGHZ 48, 58 = NJW 1967, 1752 = DVBl. 1967, 879; BGHZ 55, 261 = NJW 1971, 605 = DVBl. 1971, 397; BGH LM Art. 14 GG Nr. 26 = BauR 1975, 335; BGH BRS Bd. 34 Nr. 128; vgl. auch BGHZ 86, 152 [BGH 15.11.1982 - II ZR 206/81] = JZ 1983, 857 = DÖV 1983, 775).
  • BGH, 31.01.1966 - III ZR 127/64

    Knäckebrot - Schutzzollherabsenkung im Rahmen des GATT, Art. 14 GG, …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 4 B 21.90
    Allerdings hat die Rechtsprechung eine Ausnahme insoweit als gegeben angenommen, wenn ein besonderer Vertrauenstatbestand entstanden war, aufgrund dessen sich der Unternehmer auf das unveränderte Fortbestehen der rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse - zumindest für eine gewisse Zeit - verlassen und einrichten durfte und auch hierauf verlassen und eingerichtet hat (vgl. BGHZ 45, 83 [BGH 31.01.1966 - III ZR 127/64] = NJW 1966, 877; BGHZ 78, 41 [BGH 10.07.1980 - III ZR 160/78] = NJW 1980, 2700; vgl. auch BVerfGE 58, 300 [BVerfG 15.07.1981 - 1 BvL 77/78]).
  • BGH, 13.03.1975 - III ZR 152/72

    Zur Möglichkeit des enteignenden Eingriffs wegen Durchschneidung des die …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 4 B 21.90
    Das gilt insbesondere für die Frage einer Änderung der straßenverkehrlichen Verhältnisse (vgl. BGHZ 48, 58 = NJW 1967, 1752 = DVBl. 1967, 879; BGHZ 55, 261 = NJW 1971, 605 = DVBl. 1971, 397; BGH LM Art. 14 GG Nr. 26 = BauR 1975, 335; BGH BRS Bd. 34 Nr. 128; vgl. auch BGHZ 86, 152 [BGH 15.11.1982 - II ZR 206/81] = JZ 1983, 857 = DÖV 1983, 775).
  • BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88

    Luftverkehr - Flugschule - Charterunternehmen - Beschränkung durch …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 4 B 21.90
    Die Kläger sind aber keine sog. gewerbetreibenden Straßenanlieger, die auf den fließenden öffentlichen Verkehr angewiesen sind (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1989 - BVerwG 4 C 35.88 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 22 = DVBl. 1989, 1097 = UPR 1989, 446 betreffend Flugschulen und Flugcharterunternehmen).
  • OVG Niedersachsen, 18.08.2026 - 7 KS 34/22
    Der Verlust dieser Lagevorteile ist auch nicht deswegen als Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb anzusehen, weil ein Vertrauenstatbestand entstanden wäre, aufgrund dessen sich der Unternehmer auf das unveränderte Fortbestehen der rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse - zumindest für eine gewisse Zeit - verlassen und einrichten durfte und auch hierauf verlassen und eingerichtet hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.01.1990 - 4 B 21.90 -, juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 29.11.2024 - 8 CS 24.1462

    Erfolglose Beschwerde gegen befristete Teileinziehung einer Ortsstraße zur …

    Das gilt insbesondere für die Frage einer Änderung der straßenverkehrlichen Verhältnisse (vgl. BVerwG, B.v. 30.1.1990 - 4 B 21.90 - juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 28.05.2009 - 1 B 700/06

    Naturschutzgesetz; Sozialbindung von Eigentum; Kormoranfraß; Fischereibetrieb; …

    Die Rechtsposition des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes unterliegt - wie alle anderen Eigentumspositionen auch - dem Vorbehalt, dass sich eine Nutzung nur im Rahmen der für jedermann vorhandenen Gesetze vollziehen kann (BVerwG, Beschl. v. 30.1.1990 - 4 B 21/90 - zitiert nach juris).

    Der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb genießt als Vermögensgesamtheit den grundrechtlichen Schutz (BVerwG, Beschl. v. 30.1.1990, a. a. O.).

  • VG Cottbus, 16.05.2022 - 8 L 107/22

    Tierseuchenrecht

    Diese Rechtsposition unterliegt dem Vorbehalt, dass sich eine Nutzung nur im Rahmen der für jedermann geltenden Gesetze vollziehen kann (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. Januar 1990 - 4 B 21/90 -, juris Rn. 6), so dass Einschränkungen hier durch das normativ geregelte tierseuchenrechtliche Instrumentarium gerechtfertigt sind (vgl. ebenso: Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder)…, Beschluss vom 19. November 2021 - 4 L 361/21 -, juris Rn. 41).

    Ohnehin bietet die Garantie des Art. 14 Abs. 1 GG nach gefestigter Rechtsprechung ganz allgemein keinen Schutz dagegen, dass sich die allgemeinen Verhältnisse und Gegebenheiten, innerhalb deren ein Unternehmer seine Tätigkeit entfaltet, zu seinem Nachteil ändern (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. Januar 1990 - 4 B 21/90 -, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2015 - 3 R 397/14

    Festlegung der Prüforte für die praktische Fahrerlaubnisprüfung

    Selbst wenn unterstellt wird, dass der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als tatsächliche Zusammenfassung der zum Vermögen eines Unternehmens gehörenden Sachen und Rechte von der Eigentumsgarantie erfasst wird, erstreckt sich dieser Schutz nach gefestigter Rechtsprechung jedenfalls nicht auf bloße Gewinn- und Umsatzchancen und tatsächliche Gegebenheiten wie die bestehenden Geschäftsverbindungen, den erworbenen Kundenstamm oder die Marktstellung; Umsatz- und Gewinnchancen und tatsächliche Gegebenheiten sind zwar für das Unternehmen von erheblicher Bedeutung, sie werden vom Grundgesetz eigentumsrechtlich jedoch nicht dem geschützten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Oktober 1991 - 1 BvR 314/90 -, juris Rn. 2 m.w.N. …und Urteil vom 20. April 2004 - 1 BvR 905/00 -, juris Rn. 49 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 1990 - 4 B 21.90 -, juris Rn. 6 m.w.N.).

    Auch ist weder substantiiert vorgetragen worden noch sonst erkennbar, dass die Antragstellerin sich aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls im Sinne eines Vertrauenstatbestands auf das unveränderte Fortbestehen der rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse auch für die Zeit ab dem 1. Januar 2014 hätte verlassen und einrichten dürfen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 1990, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2015 - 3 K 396/14

    Festlegung der Prüforte für die praktische Fahrerlaubnisprüfung

    Selbst wenn unterstellt wird, dass der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als tatsächliche Zusammenfassung der zum Vermögen eines Unternehmens gehörenden Sachen und Rechte von der Eigentumsgarantie erfasst wird, erstreckt sich dieser Schutz nach gefestigter Rechtsprechung jedenfalls nicht auf bloße Gewinn- und Umsatzchancen und tatsächliche Gegebenheiten wie die bestehenden Geschäftsverbindungen, den erworbenen Kundenstamm oder die Marktstellung; Umsatz- und Gewinnchancen und tatsächliche Gegebenheiten sind zwar für das Unternehmen von erheblicher Bedeutung, sie werden vom Grundgesetz eigentumsrechtlich jedoch nicht dem geschützten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Oktober 1991 - 1 BvR 314/90 -, juris Rn. 2 m.w.N., …und Urteil vom 20. April 2004 - 1 BvR 905/00 -, juris Rn. 49 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 1990 - 4 B 21.90 -, juris Rn. 6 m.w.N.).

    Auch ist nicht erkennbar, dass die Antragstellerin sich aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls im Sinne eines Vertrauenstatbestands auf das unveränderte Fortbestehen der rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse auch für die Zeit ab dem 1. Januar 2014 hätte verlassen und einrichten dürfen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 1990, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2015 - 3 M 422/14

    Festlegung der Prüforte für die praktische Fahrerlaubnisprüfung

    Selbst wenn unterstellt wird, dass der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als tatsächliche Zusammenfassung der zum Vermögen eines Unternehmens gehörenden Sachen und Rechte von der Eigentumsgarantie erfasst wird, erstreckt sich dieser Schutz nach gefestigter Rechtsprechung jedenfalls nicht auf bloße Gewinn- und Umsatzchancen und tatsächliche Gegebenheiten wie die bestehenden Geschäftsverbindungen, den erworbenen Kundenstamm oder die Marktstellung; Umsatz- und Gewinnchancen und tatsächliche Gegebenheiten sind zwar für das Unternehmen von erheblicher Bedeutung, sie werden vom Grundgesetz eigentumsrechtlich jedoch nicht dem geschützten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Oktober 1991 - 1 BvR 314/90 -, juris Rn. 2 m.w.N. …und Urteil vom 20. April 2004 - 1 BvR 905/00 -, juris Rn. 49 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 1990 - 4 B 21.90 -, juris Rn. 6 m.w.N.).

    Auch ist weder von der Beschwerde substantiiert vorgetragen worden noch sonst erkennbar, dass die Antragstellerin sich aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls im Sinne eines Vertrauenstatbestands auf das unveränderte Fortbestehen der rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse auch für die Zeit ab dem 1. Januar 2014 hätte verlassen und einrichten dürfen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 1990, a.a.O.).

  • VG Hamburg, 30.01.2026 - 7 E 5887/25

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine auf einer nicht-förmlichen Straßenplanung …

    Das Recht zur Teilnahme am Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen umfasst von vornherein nicht das Recht auf Beibehaltung einer bestimmten Verkehrslage (…vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.1983, 4 C 82/80, juris Rn. 17) oder sonstiger Lagevorteile (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.1.1990, 4 B 21/90, juris Rn. 6;… OVG Hamburg, Beschl. v. 2.10.1998, 2 Bs 356/98, juris Rn. 5).
  • VG Frankfurt/Oder, 19.11.2021 - 4 L 361/21
    Diese Rechtsposition unterliegt - wie alle anderen Eigentumspositionen auch - dem Vorbehalt, dass sich eine Nutzung nur im Rahmen der für jedermann vorhandenen Gesetze vollziehen kann (BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 1990 - 4 B 21/90 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2018 - 3 L 2/18

    Anforderungen an Legehennenbetrieb - Kennzeichnung von Eiern

    Selbst wenn unterstellt wird, dass der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als tatsächliche Zusammenfassung der zum Vermögen eines Unternehmens gehörenden Sachen und Rechte von der Eigentumsgarantie erfasst wird, erstreckt sich dieser Schutz nach gefestigter Rechtsprechung jedenfalls nicht auf bloße Gewinn- und Umsatzchancen und tatsächliche Gegebenheiten wie die bestehenden Geschäftsverbindungen, den erworbenen Kundenstamm oder die Marktstellung; Umsatz- und Gewinnchancen und tatsächliche Gegebenheiten sind zwar für das Unternehmen von erheblicher Bedeutung, sie werden vom Grundgesetz eigentumsrechtlich jedoch nicht dem geschützten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Oktober 1991 - 1 BvR 314/90 -, juris Rn. 2 m.w.N., …und Urteil vom 20. April 2004 - 1 BvR 905/00 -, juris Rn. 49 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 1990 - 4 B 21.90 -, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 30.10.2000 - 4 O 2446/00

    Behinderter; eheähnliche Gemeinschaft; geistige Behinderung; Hilfe zum …

  • OVG Thüringen, 20.07.2023 - 1 EO 349/23

    Statthaftigkeit eines Antrags nach § 123 VwGO; erstrebte Verpflichtung des …

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