Rechtsprechung
| BVerwG, 12.02.1988 - 4 B 21.88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Wohnhauserweiterung - Angemessenheit - Wohnraumversorgung - Familienangehörige - Gewerbliche Ziele
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Regelungsgehalt des § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 BauGB ; "Angemessene" Versorgung mit Wohnraum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 16.11.1987 - 14 B 86.02920
- BVerwG, 12.02.1988 - 4 B 21.88
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1989, 173 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59
Versagen einer Wohnsiedlungsgenehmigung bei Entgegenstehen eines sonst …
Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 4 B 21.88
Ebensowenig kommt hiernach eine Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 10, 202 und 12, 186 in Betracht. - BVerwG, 13.04.1961 - III C 183.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 4 B 21.88
Ebensowenig kommt hiernach eine Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 10, 202 und 12, 186 in Betracht. - BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 82.77
Erweiterung eines eigengenutzten Wohnhauses im Außenbereich; "Angemessene" …
Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 4 B 21.88
Zur früheren Fassung des § 35 Abs. 5 Nr. 4 Buchst. a) BBauG hat der beschließende Senat rechtsgrundsätzlich entschieden, daß eine Wohnhauserweiterung nur als "angemessen" zu gelten habe, wenn sie gerade der Wohnraumversorgung der Familienangehörigen zu dienen bestimmt sei (Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 82.77 -, ZfBR 1981, 94 = BauR 1981, 245).
- BVerwG, 13.09.1988 - 4 B 155.88
Außenbereichsvorhaben; Erweiterung und Funktionsänderung eines Wochenendhauses; …
Die Erweiterung eines Wohnhauses ist nur dann angemessen im Sinne von § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB, wenn sie gerade der Wohnraumversorgung der Familienangehörigen dient (wie Beschluß vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 B 21.88 -).Übrigens hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 B 21.88 - ausgeführt, daß eine Wohnhauserweiterung nur dann als "angemessen" zu gelten habe, wenn sie gerade der Wohnraumversorgung der Familienangehörigen zu dienen bestimmt sei.
- OVG Sachsen, 14.05.2024 - 1 B 14/24
Nutzungsuntersagung; Wohnhauserweiterung; sofortige Vollziehung; besonderes …
Angemessen ist eine Wohnhauserweiterung, wenn sie der angemessenen Wohnraumversorgung der Familienangehörigen zu dienen bestimmt ist (BVerwG, Beschl. v. 12. Februar 1988 - 4 B 21.88 -, juris Rn. 7;… Beschl. v. 31. Mai 1988 - 4 B 88.88 -, juris Rn. 4;…Beschl. v. 13. September 1988 - 4 B 155.88 -, juris Rn. 3). - BVerwG, 16.01.1996 - 4 B 1.96
Grundsätzliche Bedeutung einer Sache als Revisionszulassungsgrund - Notwendigkeit …
Im Regelfall widerspricht eine Verdoppelung der Gebäudefläche der Annahme der Gleichartigkeit (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 B 21.88 - RdL 1989, 65 = BRS 48, 190 zu § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB).
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