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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.10.1992 - 4 B 210.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2227
BVerwG, 22.10.1992 - 4 B 210.92 (https://dejure.org/1992,2227)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1992 - 4 B 210.92 (https://dejure.org/1992,2227)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1992 - 4 B 210.92 (https://dejure.org/1992,2227)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abstandsvorschriften und Entscheidungskompetenz des BVerwG (IBR 1993, 290)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 176
  • DÖV 1993, 260
  • BauR 1993, 304
  • ZfBR 1993, 94
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.05.1982 - 6 B 21/82

    Verwaltungsverfahrensrecht: Ermessensausübung i.S. von § 8 Abs. 1 S. 2 NBauO; …

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1992 - 4 B 210.92
    Diese Frage mag grundsätzliche Bedeutung haben, wie die unterschiedliche Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals durch Fickert/Fieseler (…BauNVO, 7. Aufl. 1992, § 22 Rdnr. 9: Es müssen zwingende Gründe für die Abweichung vorliegen) einerseits und durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Beschluß vom 6. Mai 1982 - 6 OVG B 21/82 - BRS 39 Nr. 105: Es genügt, daß die Abweichung mit Rücksicht auf die Bebauung der Nachbargrundstücke vernünftigerweise geboten ist) andererseits zeigt.
  • VG Karlsruhe, 21.05.2019 - 2 K 252/17

    Nachbarschutz bei der Befreiung von der Festsetzung einer geschlossenen Bauweise; …

    Rn. 72 b) Aufgrund der Befreiung von der im Bebauungsplan Nr. 515 getroffenen Festsetzung der geschlossenen Bauweise leben vorliegend die landesrechtlichen Abstandsflächenbestimmungen wieder auf (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.10.1992 - 4 B 210.92 -, BauR 1993, 304 hinsichtlich einer nach § 22 Abs. 3 Halbs. 2 BauNVO erteilten Abweichung von der geschlossenen Bauweise; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.04.2009 - 3 S 569/09 -, ESVGH 60, 63).
  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung - …

    Welcher Abstand in diesem Fall einzuhalten ist und ob der Behörde bei der Festlegung des dann einzuhaltenden Abstandes ein Ermessen zusteht, richtet sich nach dem jeweiligen irrevisiblen Bauordnungsrecht, hier nach § 8 Abs. 1 Satz 4 LBO RhPf (vgl. Beschluß vom 22. Oktober 1992 - BVerwG 4 B 210.92 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 3 = NVwZ 1993, 176 [BVerwG 22.08.1991 - 7 B 153/90]).

    Daß bei Vorliegen solcher besonderen Umstände das Merkmal der Erforderlichkeit im Sinne von § 22 Abs. 3, 2. Halbsatz BauNVO vorliegen kann, zieht offenbar auch die Beschwerde nicht in Zweifel; jedenfalls formuliert sie keine grundsätzliche Frage zur Auslegung dieses Merkmals (vgl. hierzu Beschluß vom 22. Oktober 1992 a.a.O.), so daß es insoweit keiner weiteren Ausführungen bedarf.

  • VGH Hessen, 16.04.2009 - 3 B 273/09

    Abweichung von der geschlossenen Bauweise

    Das Bundesrecht lässt somit Raum für das insoweit einschlägige Landesrecht (vgl. BVerwG, B. v. 22.10.1992 - 4 B 210/92 - NVwZ-RR 1993, 176).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1997 - 5 S 3088/96

    Geschlossene Bauweise - Erforderlichkeit einer Abweichung

    Der Normgehalt des § 22 Abs. 3 Halbs. 2 BauNVO erschöpft sich vielmehr darin, die Voraussetzungen zu bezeichnen, unter denen die Regel, daß in der geschlossenen Bauweise die Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand errichtet werden, durchbrochen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.10.1992 - 4 B 210.92 -, NVwZ-RR 1993, 176).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2019 - 1 LA 44/18

    Beiladung; Doppelhaus

    Dabei braucht der Senat nicht auf die Frage einzugehen, ob diese - in allen Fassungen der Baunutzungsverordnung eröffnete - Abweichungsmöglichkeit schon besteht, wenn dies vernünftigerweise geboten ist (so etwa Nds. OVG, B. v. 6.5.1982 - 6 B 21/82 -, BRS 39 Nr. 105), oder ob dieser Abweichungstatbestand dem Nachbarn vielmehr erst dann zugutekommt, wenn der Grenzanbau ihm nicht mehr zuzumuten ist (offengelassen vom BVerwG im B. v. 22.10.1992 - 4 B 210.92 -, NVwZ-RR 1993, 176 = BauR 1993, 304 = BRS 54 Nr. 62, JURIS-Rdnr. 9;… zum Streitstand vgl. König/Roeser/Stock, BauNVO, 3. Aufl. 2014, § 22 Rdnr. 26 mwN).
  • VG Schleswig, 04.02.2021 - 2 B 58/20

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch)

    So hat das BVerwG auch in einem anderen Fall die Wertung des Berufungsgerichts, trotz der Existenz von Fenstern in der Grenzwand des Nachbarn sei die Baugenehmigung zur Errichtung eines Gebäudes mit nur 20 cm Grenzabstand rechtmäßig, nicht beanstandet (BVerwG, Beschluss vom 22.10.1992 - 4 B 210/92 -).
  • BVerwG, 06.10.1993 - 4 B 161.93

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Nur dies war Gegenstand des im Beschluß des beschließenden Senats vom 22. Oktober 1992 - BVerwG 4 B 210.92 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 3 = NVwZ-RR 1993, 176 behandelten Sachverhalts.
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