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| BVerwG, 04.07.1977 - IV B 212.76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verhältnis von Nutzungsverbot und Beseitigungsverfügung - Bestandskraft der Genehmigungsversagung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1976 - X A 1350/75
- BVerwG, 04.07.1977 - IV B 212.76
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 06.06.1975 - IV C 15.73
Eigentumsgarantie und landesrechtliche Wirkung der Versagung einer …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1977 - 4 B 212.76
Die das angefochtene Urteil tragende Ansicht, die Bestandskraft der Genehmigungsversagung begründe im Hinblick auf die angefochtene Beseitigungsverfügung keine Bindung, entspricht dem Urteil des beschließenden Senats vom 6. Juni 1975 - BVerwG IV C 15.73 - BVerwGE 48, 271.
- BVerwG, 04.03.1991 - 4 B 22.91
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist die Beachtung dieses Grundsatzes gerade in bezug auf die Beseitigungsanordnung hinreichend geklärt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1967 - BVerwG 4 C 134.65 - Buchholz 406.11, § 35 BBauG Nr. 39; Beschluß vom 12. Juni 1973 - BVerwG 4 B 58.72 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 25; Beschluß vom 3. Oktober 1974 - BVerwG 4 B 130.74 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 1; Beschluß vom 4. Juli 1977 - BVerwG 4 B 212.76 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 6). - BVerwG, 19.11.1991 - 4 B 200.91
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision
Im übrigen ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerade in bezug auf eine Beseitigungsanordnung hinreichend geklärt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1967 - BVerwG 4 C 134.65 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 39; Beschluß vom 12. Juni 1973 - BVerwG 4 B 58.72 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 25; Beschluß vom 3. Oktober 1974 - BVerwG 4 B 130.74 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 1; Beschluß vom 4. Juli 1977 - BVerwG 4 B 212.76 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 6). - BVerwG, 13.10.1981 - 4 B 127.81
Überprüfung der Baurechtsmäßigkeit eines Vorhabens - Erfordernis der Sicherung …
Sie bezeichnet insoweit jedoch weder eine klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts (vgl. dazu BVerwGE 13, 90) noch macht sie mit dem Hinweis auf den Beschluß des Senats vom 4. Juli 1977 - BVerwG IV B 212.76 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 6 eine Abweichung geltend: Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts handelt es sich im vorliegenden Fall um einen Neubau, der formell und materiell baurechtswidrig errichtet worden ist.
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