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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.11.1987 - 4 B 216.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4273
BVerwG, 12.11.1987 - 4 B 216.87 (https://dejure.org/1987,4273)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.1987 - 4 B 216.87 (https://dejure.org/1987,4273)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 1987 - 4 B 216.87 (https://dejure.org/1987,4273)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Löschung einer öffentlich-rechtlichen Baulast - Überprüfung von irrevisiblem Landesbaurecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerwG, 17.10.2012 - 4 C 5.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; …

    Auch die Gesetzgebungsgeschichte belegt, dass die Baulast, mit der auch bauplanungsrechtliche Genehmigungsvoraussetzungen sichergestellt werden können (Beschluss vom 12. November 1987 - BVerwG 4 B 216.87 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 24), lediglich beispielhaft als eine geeignete Maßnahme zur dinglichen Sicherung genannt wird: § 35 Abs. 5 Satz 3 BauGB, der mit dem Bau- und Raumordnungsgesetz - BauROG 1998 eingeführt wurde, entspricht ausweislich der Gesetzgebungsmaterialien "sprachlich vereinfacht und angepasst an die Streichung ..." dem früheren Absatz 6 des § 35 BauGB (BTDrucks 13/6392 S. 11, 59), der seinerseits nach Art einer Generalklausel die allgemein gehaltene Formulierung "in geeigneter Weise" enthielt.
  • BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00

    Stellplätze; Drittschutz; Nachbarschutz; Wohnbereich; Gewerbegebiet; …

    Zwar verbietet es Bundesrecht nicht, dass sich der Eigentümer durch die Übernahme einer Baulast hinsichtlich der bebauungsrechtlich zulässigen Nutzung seines Grundstücks enger bindet, als ihn die Bauaufsichtsbehörde einseitig binden könnte (Beschluss des Senats vom 12. November 1987 - BVerwG 4 B 216.87 - Buchholz 406.17 Nr. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.2009 - 3 S 1773/07

    Bindende Berufungszulassung durch Einzelrichter; Unzulässigkeit von Baulasten mit …

    Dies habe das Bundesverwaltungsgericht schon 1987 entschieden (Beschluss vom 12.11.1987 - 4 B 216.87 -).

    Mit ihr sollen Hindernisse ausgeräumt werden, die im Einzelfall einer Bebauung (oder Nutzungsänderung) eines Grundstücks entgegenstehen könnten; insofern greift die Baulast unmittelbar in das für die Zulassung eines Vorhabens bestimmende Regelungsgefüge ein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.09.1990 - 4 B 34.90 -, BauR 1991, 62 und Beschluss vom 12.11.1987 - 4 B 216.87 -, Buchholz 406.17, BauordnungsR Nr. 24;… Urteil des Senats vom 10.01.2007, a.a.O.).

    Zu diesem der Aufsicht unterliegenden Katalog gehören nicht nur bauordnungsrechtliche, sondern auch bauplanungsrechtliche Vorschriften, so dass im Grundssatz zweifellos auch die Erfüllung bauplanungsrechtlicher Anforderungen durch Baulast gesichert werden kann (…vgl. Senatsurteil vom 10.01.2007, a.a.O. sowie BVerwG, Beschluss vom 12.11.1987, a.a.O.).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten ergibt sich aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.11.1987 (- 4 B 216.87 -) nichts Gegenteiliges.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - 8 A 1760/13

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer …

    Rn. 119 Vgl. zur Möglichkeit der Erstreckung einer Baulast auch auf das Planungsrecht BVerwG, Beschluss vom 12. November 1987 - 4 B 216/87 -, Buchholz 406.17 BauordnungsR Nr. 24 = juris Rn. 2.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2011 - 2 A 8.11

    Bebauungsplan für das sog. Wertheim-Areal unwirksam

    Weiter ist anerkannt, dass Baulasten auch die Sicherung bauplanungsrechtlicher Regelungen zum Gegenstand haben können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. November 1987 - 4 B 216.87 -, juris Rn. 2;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10. Januar 2007 - 3 S 1251.06 -, juris Rn. 25; ders., Urteil vom 13. Februar 2004 - 3 S 2548.02 -, juris, sowie nachfolgend BVerwG…, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 BN 24.04 -, juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2007 - 3 S 1251/06

    Zulässiger Inhalt einer Baulast - hier: Vermietung an Einzelhandelsunternehmen

    Damit darf sich eine Baulast auch auf die Nutzung eines Grundstücks in bodenrechtlicher (bebauungsrechtlicher) Hinsicht beziehen; denn darauf erstreckt sich allgemein das bauaufsichtliche Verfahren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.11.1987 - 4 B 216/87 -, Buchholz 406.17 BauordnungsR Nr. 24).
  • VG Stuttgart, 15.06.2007 - 9 K 2278/07

    Zulässiger Inhalt einer Baulast

    Damit darf sich eine Baulast auch auf die Nutzung eines Grundstücks in bodenrechtlicher (bebauungsrechtlicher) Hinsicht beziehen; denn darauf erstreckt sich allgemein das bauaufsichtliche Verfahren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.11.1987 - 4 B 216/87 -, Buchholz 406.17 BauordnungsR Nr. 24).".

    Rn. 32 Soweit sie hierzu auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.11.1987 (Az.: 4 B 216/87; Buchholz 406.17 BauordnungsR Nr. 24) verweist, geht ihre Argumentation ins Leere, weil der dieser Entscheidung zu Grunde liegende Fall nicht mit dem vorliegenden vergleichbar ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 3 S 2099/08

    Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan; Maßnahmen der Baurechtsbehörde

    Offen bleiben kann insbesondere, ob das Freizeitlärmproblem in zulässiger Weise durch Übernahme einer Baulast durch die Eigentümerin des südlich des Plangebiets gelegenen Grundstücks Flst.-Nr. ... gelöst werden konnte, mit der sie darauf verzichtet, die auf ihrem Grundstück bauplanungsrechtlich festgesetzte private Tennisanlage zu errichten (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 12.11.1987 - 4 B 216.87 -, Buchholz 406.17 BauordnungsR Nr. 24; Beschluss vom 02.12.2009 - 4 B 74.09 -, BauR 2010, 742; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.09.2009 - 3 S 1773/07 -, VBlBW 2010, 41).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2018 - 2 A 2599/16

    Erteilung einer Genehmigung zur Nutzungsänderung der auf dem Grundstück …

    Rn. 36 Vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1991 - 4 C 51.87 -, BRS 52 Nr. 161 = juris Rn. 28 (dazu, dass durch die Bestellung einer Baulast grundsätzlich nur die Einhaltung bauplanungsrechtlicher Regelungen gesichert werden, nicht aber eine Veränderung der tatsächlichen Grundlagen jener Regelungen bewirkt werden kann); BVerwG, Urteile vom 7. Dezember 2000 - 4 C 3.00 -, BRS 63 Nr. 160 = juris Rn. 17, und vom 12. November 1987 - 4 B 216.87 -, Buchholz 406.17 BauordnungsR Nr. 24 = juris Rn. 2 (dazu, dass es bundesrechtlich nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, dass sich ein Grundstückseigentümer durch die Übernahme einer Baulast hinsichtlich der bauplanungsrechtlich zulässigen Nutzung seines Grundstücks enger bindet, als ihn die Bauaufsichtsbehörde auf der Grundlage der geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben einseitig binden könnte).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2017 - 1 LA 11/16

    Löschung einer Baulast; Baulastfähigkeit einer Erklärung

    Obgleich die Baulast ein Institut des in die Kompetenz des Landesgesetzgebers fallenden bauaufsichtlichen Verfahrens ist, der deshalb auch die formellen und materiellen Voraussetzungen ihres Entstehens und Erlöschens bestimmt, darf sich die übernommene Belastung auch auf die Nutzung des Grundstücks in bodenrechtlicher (bebauungsrechtlicher) Hinsicht beziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.11.1987 - 4 B 216/87 -, juris [Rn. 2]; VGH BW…, Urteil vom 10.01.2007 - 3 S 1251/06 -, juris [Rn. 25]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2026 - 1 LB 2/23

    Berufungsverfahren auf Löschung einer übernommenen Baulast; Untergehen der …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2016 - 2 A 1503/15

    Entfallen des Bestandsschutzes für ein Gebäude infolge der endgültigen …

  • VG Düsseldorf, 05.06.2014 - 11 K 2042/13
  • VG Münster, 10.12.2020 - 2 K 266/18
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