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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.01.1998 - 4 B 220.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,22619
BVerwG, 08.01.1998 - 4 B 220.97 (https://dejure.org/1998,22619)
BVerwG, Entscheidung vom 08.01.1998 - 4 B 220.97 (https://dejure.org/1998,22619)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Januar 1998 - 4 B 220.97 (https://dejure.org/1998,22619)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung eines Zulassungsgrundes - Revisibilität einer Landesbauordnung - Vorschriften des Bauordnungsrechts und Regelungen des Denkmalschutzrechts als Inhaltsbestimmungen und Schrankenbestimmungen im Sinne des Art. 14 Abs. ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Abwehrrecht des Nachbarn - Verwirkung des Abwehrrechts - Untätigkeit des Nachbarn

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1998 - 4 B 220.97
    Richtet sich ein nachbarliches Abwehrrecht gegen eine unter Verstoß gegen nachbarschützende Bestimmungen des Bauordnungsrechts erteilte Baugenehmigung, so beurteilt sich nach Landesrecht, ob dem der rechtsvernichtende Einwand der Verwirkung entgegensteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 4.89 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 102).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 17.90

    Wohnung in Zinngießerei - Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, Abstandsflächenrecht, …

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1998 - 4 B 220.97
    Der Senat hat wiederholt bekräftigt, daß es sich sowohl bei den Vorschriften des Bauordnungsrechts als auch bei den Regelungen des Denkmalschutzrechts um Inhalts- und Schrankenbestimmungen im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG handelt (vgl. zum Bauordnungsrecht: BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 17.90 - BVerwGE 88, 191; zum Denkmalschutzrecht: BVerwG, Urteil vom 21. November 1996 - BVerwG 4 C 33.94 - Buchholz 406.39 Denkmalschutzrecht Nr. 6).
  • BVerwG, 21.11.1996 - 4 C 33.94

    Denkmalschutzrecht - Umfang des herkömmlichen Schatzregals, Verfassungsmäßigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1998 - 4 B 220.97
    Der Senat hat wiederholt bekräftigt, daß es sich sowohl bei den Vorschriften des Bauordnungsrechts als auch bei den Regelungen des Denkmalschutzrechts um Inhalts- und Schrankenbestimmungen im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG handelt (vgl. zum Bauordnungsrecht: BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 17.90 - BVerwGE 88, 191; zum Denkmalschutzrecht: BVerwG, Urteil vom 21. November 1996 - BVerwG 4 C 33.94 - Buchholz 406.39 Denkmalschutzrecht Nr. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2005 - 7 A 19/03

    Geringfügige Änderung eines Gebäudes?

    Rn. 6 Auf Klage der Beigeladenen wurden im Hauptsacheverfahren die Baugenehmigungen vom 27. April 1989 und 24. August 1989 rechtskräftig aufgehoben (VG Köln, Urteil vom 15. April 1996 - 8 K 3761/91 -, Senatsurteil vom 5. September 1997 - 7 A 3110/96 -, BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 1998 - 4 B 220.97 -).
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