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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.01.1992 - 4 B 228.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6325
BVerwG, 24.01.1992 - 4 B 228.91 (https://dejure.org/1992,6325)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.1992 - 4 B 228.91 (https://dejure.org/1992,6325)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 1992 - 4 B 228.91 (https://dejure.org/1992,6325)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Sachgerechte Auslegung und Anwendung einer Vorschrift des revisiblen Rechts - Erfordernis der Klärung der Frage durch eine höchstrichterliche Entscheidung - Anwendung der Richtwerte der TA-Lärm für Mischgebiete in einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung …

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1992 - 4 B 228.91
    Welcher Lärm noch zumutbar ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der durch die Gebietsart und die tatsächlichen Verhältnisse bestimmten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit (vgl. Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 N 6.88 -. ZfBR 1991, 120 ).

    Anders als die Beschwerde offenbar meint, kommt technischen Regelwerken wie der TA-Lärm oder der DIN 18 005 keine normative Bedeutung zu; auch das ist höchstrichterlich geklärt (BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 33-35.83 -, BVerwGE 77, 285 ; Beschluß vom 18. Dezember 1990, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine …

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1992 - 4 B 228.91
    Dem steht nicht entgegen, sie im Einzelfall im Rahmen der tatrichterlichen Bewertung als Orientierungshilfe heranzuziehen (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197 [BVerwG 19.01.1989 - 7 C 77/87]).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1992 - 4 B 228.91
    Anders als die Beschwerde offenbar meint, kommt technischen Regelwerken wie der TA-Lärm oder der DIN 18 005 keine normative Bedeutung zu; auch das ist höchstrichterlich geklärt (BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 33-35.83 -, BVerwGE 77, 285 ;… Beschluß vom 18. Dezember 1990, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2024 - 6 S 2828/19

    Überwiegend erfolgreiche Klage auf Änderung der Sperrzeitverordnung für die …

    Welcher Lärm zumutbar ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der durch die Gebietsart und die tatsächlichen Verhältnisse bestimmten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.01.1992 - 4 B 228/91 -, juris Rn. 4 f.; BayVGH…, Beschluss vom 13.10.2015 - 1 ZB 14.301 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 11.04.1996 - 4 B 51.96

    Anforderungen an Vorliegen eines faktischen Mischgebiets; Anspruch des Nachbarn …

    Aus diesem Grunde ist es in der Rechtsprechung hinreichend geklärt, daß die genannten Regelwerke für den Einzelfall nur Orientierungswerte sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197 (203 ff.) [BVerwG 19.01.1989 - 7 C 77/87]; Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 N 6.88 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 50 = NVwZ 1991, 881; Beschluß vom 24. Januar 1992 - BVerwG 4 B 228.91 - Buchholz 406.12 § 4 a BauNVO Nr. 2; Beschluß vom 27. Januar 1994 - BVerwG 4 B 16.94 - NVwZ-RR 1995, 6).
  • VG Karlsruhe, 13.07.2023 - 2 K 712/23

    Nachbarrechtsbeeinträchtigung; Rücksichtslosigkeit der Bebauung

    Nach zutreffender Auffassung des Verwaltungsgerichts, der die Antragsgegner nicht entgegengetreten sind, richtet sich die zumutbare Lärmbelastung in einem durch Bebauungsplan festgesetzten besonderen Wohngebiet, wie es vorliegend für das Grundstück der Antragsgegner der Fall ist, mangels besonderer Bestimmungen in der TA Lärm nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der durch die Gebietsart und die tatsächlichen Verhältnisse bestimmten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.1.1992 - 4 B 228/91 - juris Rn. 5 m. w. N).
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