Rechtsprechung
| BVerwG, 23.04.2002 - 4 B 23.02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Erforderliche Art der verletzten Rechtsnorm zur Begründung der Zulässigkeit der Revision - Anforderungen an die Rüge bei Geltendmachen der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 10.11.1999 - 2 A 25/98
- OVG Niedersachsen, 14.01.2002 - 1 L 1800/00
- BVerwG, 23.04.2002 - 4 B 23.02
Wird zitiert von ...
- OVG Brandenburg, 23.05.2003 - 4 B 105/03
D (A), vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung, …
Die Begründungsverpflichtung gemäß § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO führt dazu, dass der Beschwerdeführer ausgehend von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufzeigen muss, weshalb dessen Begründung aus seiner Sicht nicht tragfähig ist, und er sich hierzu mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts im Einzelnen auseinander setzen muss (vgl. VGH München, NVwZ 2003, 632, 633; OVG Frankfurt (Oder), B. v. 1. August 2002 - 1 B 22/02 - B. v. 7. Juni 2002 - 2 B 66/02 - B. v. 14. Mai 2002 - 3 B 92/02 - B. v. 18. Februar 2002 - 4 B 23/02 -).
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