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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.06.2015 - 4 B 23.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,15871
BVerwG, 17.06.2015 - 4 B 23.15 (https://dejure.org/2015,15871)
BVerwG, Entscheidung vom 17.06.2015 - 4 B 23.15 (https://dejure.org/2015,15871)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juni 2015 - 4 B 23.15 (https://dejure.org/2015,15871)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2015 - 4 B 23.15
    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bedarf es vielmehr der Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    Ein Verfahrensmangel ist nur dann gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    Er zeigt aber nicht - wie erforderlich - auf, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen zur Feststellung einer mündlich erteilten Duldung in Betracht gekommen wären, welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der vermissten Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer für ihn günstigeren Entscheidung hätte führen können (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).

  • BVerwG, 24.07.2018 - 4 B 61.17

    Schreiben der Behörde mit Ablehnung des Antrags der Nachbarn auf baupolizeiliches …

    Regelungen der Beweislast sind solche des materiellen Rechts (…stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 22. Dezember 2003 - 4 B 66.03 - juris Rn. 13 und vom 17. Juni 2015 - 4 B 23.15 - juris Rn. 7).
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