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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.08.2011 - 4 B 25.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4911
BVerwG, 17.08.2011 - 4 B 25.11 (https://dejure.org/2011,4911)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.2011 - 4 B 25.11 (https://dejure.org/2011,4911)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 2011 - 4 B 25.11 (https://dejure.org/2011,4911)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2011, 788 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz; …

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 4 B 25.11
    Das angefochtene Urteil weicht nicht von der Senatsentscheidung vom 24. Februar 2000 - BVerwG 4 C 12.98 - (BRS 63 Nr. 185) ab.

    Er kritisiert, dass das Berufungsgericht das Merkmal der wechselseitigen Verträglichkeit zu Unrecht verneint und daher aus der Entscheidung des Senats vom 24. Februar 2000 (a.a.O.) nicht die vermeintlich gebotenen rechtlichen Folgerungen gezogen habe.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 4 B 25.11
    Der Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist damit nicht dargelegt, weil die unrichtige Anwendung eines höchstrichterlichen Rechtssatzes, so sie denn vorläge, keine Divergenz begründet (stRspr; vgl. nur Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
  • VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11

    Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot bei zulässiger Grenzbebauung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner grundlegenden "Doppelhaus-Entscheidung" (Urteil vom 24.02.2000 - 4 C 12.98 -, juris; bestätigt in Beschluss vom 17.08.2011 - 4 B 25.11 -, juris; ihm folgend etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.04.2009 - 3 S 569/09 -, juris; Bayer. VGH, Urteil vom 28.08.2002 - 26 B 99.2728 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 06.05.2011 - 10 B 29/11 -) die Anforderungen an die bauliche Einheit in seiner Doppelhaus-Entscheidung wie folgt präzisiert: "Ein Doppelhaus entsteht deshalb nur dann, wenn zwei Gebäude derart zusammengebaut werden, dass sie einen Gesamtbaukörper bilden.
  • BVerwG, 10.04.2012 - 4 B 42.11

    Zum Begriff des Doppelhauses im System der offenen Bauweise

    Der Eindruck eines einseitigen Grenzanbaus kann nicht nur entstehen, wenn - wie in dem durch Urteil vom 24. Februar 2000 entschiedenen Fall - ein Gebäude gegen das andere an der gemeinsamen Grundstücksgrenze so stark versetzt wird, dass sein vorderer oder rückwärtiger Versprung den Rahmen einer wechselseitigen Grenzbebauung überschreitet, sondern auch, wenn ein nicht grenzständiger Anbau wegen seiner Abmessungen die bisherige Doppelhaushälfte so massiv verändert, dass die beiden Gebäude nicht mehr als bauliche Einheit erscheinen (vgl. Beschluss vom 17. August 2011 - BVerwG 4 B 25.11 - juris Rn. 5).
  • OVG Hamburg, 11.09.2018 - 2 Bf 43/15

    Bauvorbescheid zur Errichtung eines Reihenmittelhauses; Festsetzung "RH" - …

    Insoweit enthält das Erfordernis einer baulichen Einheit nicht nur ein quantitatives, sondern auch ein qualitatives Element (…BVerwG, Urt. v. 24.2.2000, 4 C 12/98, BVerwGE 110, 355 ff., juris Rn. 20;… Beschl. v. 10.4.2012, 4 B 42/11, BRS 79 Nr. 95 (2012), juris Rn. 9; vgl. auch Beschl. v. 17.8.2011, 4 B 25/11, juris Rn. 5).

    Bei der Frage, ob das Vorhaben der Klägerin den Maßstäben genügt, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an Häuser in Hausgruppen gemäß § 22 Abs. 2 BauNVO zu stellen sind, handelt es sich um eine Entscheidung in einem Einzelfall (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 17.8.2011, 4 B 25/11, juris Rn. 5).

  • VG München, 17.08.2015 - M 8 SN 15.2797

    Grundsätze der Doppelhausrechtsprechung

    Der Eindruck eines einseitigen Grenzanbaus kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht nicht nur entstehen, wenn - wie in dem durch Urteil vom 24. Februar 2000 entschiedenen Fall - ein Gebäude gegen das andere an der gemeinsamen Grundstücksgrenze so stark versetzt wird, dass sein vorderer oder rückwärtiger Versprung den Rahmen einer wechselseitigen Grenzbebauung überschreitet, sondern auch, wenn ein nicht grenzständiger Anbau wegen seiner Abmessungen die bisherige Doppelhaushälfte so massiv verändert, dass die beiden Gebäude nicht mehr als bauliche Einheit erscheinen (vgl. BVerwG, B. v. 17.08.2011 - 4 B 25.11 - juris Rn. 5).
  • VG Karlsruhe, 16.04.2014 - 4 K 3205/12

    Anspruch auf baubehördliches Einschreiten gegen Anbau einer Doppelhaushälfte mit …

    Der Eindruck eines einseitigen Grenzanbaus kann nicht nur entstehen, wenn - wie in dem durch Urteil vom 24. Februar 2000 entschiedenen Fall - ein Gebäude gegen das andere an der gemeinsamen Grundstücksgrenze so stark versetzt wird, dass sein vorderer oder rückwärtiger Versprung den Rahmen einer wechselseitigen Grenzbebauung überschreitet, sondern auch, wenn ein nicht grenzständiger Anbau wegen seiner Abmessungen die bisherige Doppelhaushälfte so massiv verändert, dass die beiden Gebäude nicht mehr als bauliche Einheit erscheinen (vgl. BVerwG, Beschl. V. 17.08.2011 - 4 B 25.11 - Rn. 5).
  • OVG Saarland, 15.05.2013 - 2 B 51/13

    Nachbaranfechtung einer Wohnhauserweiterung ("Doppelhaus")

    Dem Vorstehenden ist allerdings zu entnehmen, dass ein solches Abwehrrecht jedenfalls auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des Senats nicht in Betracht käme, selbst wenn sich ein Verlust der Eigenschaft als Doppelhaus "im Rechtssinne" hier bejahen ließe.(vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 17.8.2011 - 4 B 25.11 -, wonach unter einem Doppelhaus im Sinne des § 22 Abs. 2 BauNVO eine Einheit aus zwei Gebäuden zu verstehen ist, die an der gemeinsamen Grundstücksgrenze aneinander gebaut sind, wobei das Erfordernis der "baulichen Einheit" als "Doppelhaus" nur erfüllt ist, wenn die beiden Gebäude in "wechselseitig verträglicher und abgestimmter Weise aneinander gebaut" sind) Die Beteiligten des vorliegenden Verfahrens sollen aber zumindest auf die Problematik hingewiesen werden.
  • VG Hamburg, 12.02.2013 - 19 E 3180/12

    Entfallen der Eigenschaft des Gebäudes als Doppelhaus

    Die enge Wechselbeziehung, die jeden Grundeigentümer zugleich begünstigt und belastet, ist Ausdruck der planungsrechtlichen Konzeption und begründet ein nachbarliches Austauschverhältnis, das nicht einseitig aufgehoben oder aus dem Gleichgewicht gebracht werden darf (…zum Vorstehenden grundlegend: BVerwG, Urt. v. 24.2.2000, 4 C 12/98, BVerwGE 110, 355, zit. nach juris Rn. 17 ff.;… ferner: Beschl. v. 10.4.2012, 4 B 42/11, ZfBR 2012, 478, zit. nach juris Rn. 8 ff.; Beschl. v. 17.8.2011, 4 B 25/11, juris Rn. 5).

    Dies ist dann der Fall, wenn der Anbau wegen seiner Abmessungen die bisherige Doppelhaushälfte so massiv verändert, dass die beiden Gebäude nicht mehr als bauliche Einheit erscheinen, was maßgebend nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen ist (…BVerwG, Beschl. v. 10.4.2012, 4 B 42/11, ZfBR 2012, 478, zit. nach juris Rn. 8 ff.; vgl. Beschl. v. 17.8.2011, 4 B 25/11, juris).

  • VGH Bayern, 20.06.2023 - 2 ZB 22.231

    Abgelehnte Baugenehmigung für Ersatzbau

    Es wurden hier zwei Gebäudehälften in wechselseitig verträglicher und abgestimmter Weise an der gemeinsamen Grundstücksgrenze aneinandergebaut (vgl. BVerwG, B.v. 17.08.2011 - 4 B 25.11 - juris Rn. 5), so dass sie einen Gesamtbaukörper bilden und sich das Gesamtgebäude als bauliche Einheit darstellt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2021 - 10 S 72.20

    Prüfung von nicht zum Prüfprogramm im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren …

    Rn. 11 Bei Einheiten aus zwei - oder entsprechend auch weiteren - Gebäuden ist das Erfordernis der baulichen Einheit bei offener Bauweise nur erfüllt, wenn die Gebäude in wechselseitig verträglicher und abgestimmter Weise aneinander gebaut sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. August 2011 - BVerwG 4 B 25.11 - juris Rn. 5 …und vom 19. März 2015 - BVerwG 4 B 65.14 - juris Rn. 6).
  • VG Augsburg, 04.07.2019 - Au 5 K 18.345

    Nachbarklage gegen eine erteilte Baugenehmigung für ein "halbes Doppelhaus" - …

    Ein solcher Fall ist allerdings nur dann gegeben, wenn der im Verhältnis zur bisherigen Kubatur massive Anbau grenznah errichtet wird und - in seiner Wirkung einem grenzständigen Anbau vergleichbar - die Freiflächen auf dem Grundstück der anderen Doppelhaushälfte abriegelt (vgl. BVerwG, B.v. 10.4.2012 - 4 B 42.11 - juris Rn.9; B.v. 17.8.2011 - 4 B 25.11 - juris Rn. 5).
  • VG Köln, 06.10.2020 - 8 L 1382/20
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2022 - 1 MB 20/22

    Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung: Maßstäbe im …

  • VG Frankfurt/Main, 11.05.2020 - 8 K 2757/18

    Zu den Voraussetzungen der Doppelhauseingeschaft

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2022 - 1 MB 21/22

    Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn gegen einen Bauvorbescheid für den Anbau …

  • VGH Bayern, 21.07.2022 - 2 ZB 21.2956

    Nachbarklage gegen Anbau an Doppelhaus

  • VG Regensburg, 13.01.2015 - RN 6 K 14.823

    Erfolglose Klage gegen die Baugenehmigung der Nachbarin

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2012 - 10 A 915/11
  • VG Düsseldorf, 27.12.2011 - 4 L 1800/11

    Nutzungsuntersagung, formelle Illegalität, Nachbarschutz, Rechtskraft, …

  • VG Mainz, 30.07.2021 - 3 L 519/21

    Verzicht auf Baulast ist nicht anfechtbar!

  • VG München, 11.06.2013 - M 1 E1 13.2244

    Nachbarrechtsbehelf; Verletzung von Abstandsflächen; Festgesetzte …

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