Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 01.10.2012 - 4 B 250/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
SächsVermKatG § 21 Abs. 2 Nr. 2; AGG § 10; Richtlinie 2000/78/EG
Vermessungsingenieure, Höchstaltersgrenze, sozialpolitische Ziele, Altersdiskriminierung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 21.05.2012 - 2 L 1854/11
- OVG Sachsen, 01.10.2012 - 4 B 250/12
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 15/11
Berufsrecht für Notare: Verfassungsmäßigkeit einer Altersgrenze für Notare; …
Auszug aus OVG Sachsen, 01.10.2012 - 4 B 250/12
Entgegen der Auffassung des Antragsgegners entspricht es sowohl der Rechtsprechung des BGH (Beschl. v. 23. Juli 2012, NotZ (Brfg) 15/11), juris Rn. 8 - zu Notaren) als auch des BVerwG (…Urt. v. 1. Februar 2012 - 8 C 24.11 -, juris Rn. 12 - zu öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen), dass die Richtlinie 2000/78/EG im vorliegenden Zusammenhang anwendbar ist.Dieser Einwand ist ohne Belang, wenn die Stellenvergabe von einer Bedürfnisprüfung abhängig ist, welche sicherstellt, dass dem jeweiligen Amtsinhaber ein ausreichendes Maß an sachlicher und finanzieller Unabhängigkeit zur Verfügung steht (vgl. BGH, Beschl. v. 23. Juli 2012 - NotZ (Brfg) 15/11 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
Sie dient objektiv dazu, die nur begrenzt zur Verfügung stehenden Stellen mit einer gewissen Planbarkeit und Vorhersehbarkeit für lebensjüngere Bewerber frei zu machen (vgl. BGH, Beschl. v. 23. Juli 2012, a. a. O., juris Rn. 8 zur Altersgrenze für den Notarberuf).
- EuGH, 21.07.2011 - C-159/10
Fuchs und Köhler - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der …
Auszug aus OVG Sachsen, 01.10.2012 - 4 B 250/12
Rn. 7 Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 21. Juli 2011 - C-159/10 und C-160/10 - NVwZ 2011, 1249) steht die Richtlinie 2000/78/EG einem Gesetz nicht entgegen, das die zwangsweise Versetzung eines Beamten in den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres vorsieht, sofern dieses Gesetz zum Ziel hat, eine ausgewogene Altersstruktur zu schaffen, um die Einstellung und Beförderung von jüngeren Berufsangehörigen zu begünstigen, die Personalplanungen zu optimieren und damit Rechtsstreitigkeiten über die Fähigkeit des Beschäftigten, seine Tätigkeit über ein bestimmtes Alter hinaus auszuüben, vorzubeugen.Insoweit lässt sich die von den Antragstellern angeführte Rechtsprechung des EuGH zur angemessenen Altersversorgung im Fall einer zwangsweisen Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus Altersgründen (Urt. v. 21. Juli 2011 - C-159/10, C-160/10 - NVwZ 2011, 647, juris Rn. 66) nicht heranziehen.
- BVerwG, 01.02.2012 - 8 C 24.11
Altersdiskriminierung; berufliche Anforderungen; Beruf; Berufsausübung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 01.10.2012 - 4 B 250/12
Entgegen der Auffassung des Antragsgegners entspricht es sowohl der Rechtsprechung des BGH (Beschl. v. 23. Juli 2012, NotZ (Brfg) 15/11), juris Rn. 8 - zu Notaren) als auch des BVerwG (Urt. v. 1. Februar 2012 - 8 C 24.11 -, juris Rn. 12 - zu öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen), dass die Richtlinie 2000/78/EG im vorliegenden Zusammenhang anwendbar ist.Rn. 5 Hierzu folgt der Senat der Auffassung des BVerwG, dass nach der Rechtsprechung des EuGH legitime Ziele i. S. d. hier einschlägigen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG ausschließlich sozialpolitische Ziele sind (Urt. v. 1. Februar 2012 - 8 C 24.11 -, juris Rn. 16).
- EuGH, 05.07.2012 - C-141/11
Hörnfeldt - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Verbot der …
Auszug aus OVG Sachsen, 01.10.2012 - 4 B 250/12
Zu der vom Antragsgegner angeführten Entscheidung des EuGH vom 5. Juli 2012 - C-141/11 -, wonach eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erreichen einer auf 67 Jahre bestimmten Altersgrenze ohne Berücksichtigung der Höhe der Altersrente zulässig sein, ist anzumerken, dass der EuGH dort gleichwohl das Vorhandensein einer angemessenen Altervorsorge geprüft hat (…Rn. 42 ff. der Entscheidung). - VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 78-IV-04
Verfassungsbeschwerde gegen § 20 Abs. 2 Nr. 2 Sächsisches Vermessungsgesetz, …
Auszug aus OVG Sachsen, 01.10.2012 - 4 B 250/12
Rn. 8 Insoweit kommt es nicht auf die subjektiven Absichten des historischen Gesetzgebers, sondern in erster Linie auf den objektiven Gehalt der Norm an (SächsVerfGH, Beschl. v. 28. Juni 2006 - Vf. 78-IV-04 -, juris Rn. 28).
- OVG Sachsen, 11.11.2014 - 4 A 784/13
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Altersgrenze
Rn. 24 1. Der Senat hält an der Rechtsauffassung in seinem Beschluss 1. Oktober 2012 - 4 B 250/12 -, dem ein gleich gelagerter Sachverhalt zugrunde lag, fest.Rn. 38 Der Senat hält an seiner Auffassung in dem Beschluss vom 1. Oktober 2012 - 4 B 250/12 - fest, dass es für die Angemessenheit der Altersgrenze bei freien Berufen nicht auf das Bestehen einer Altersvorsorge ankommt.
Insofern wird auf die Begründung des Beschlusses vom 1. Oktober 2012 - 4 B 250/12 - verwiesen.
Auf die Ausführungen des Beklagten und den Beschluss vom 1. Oktober 2012 - 4 B 250/12 - wird Bezug genommen.
Insoweit wird auf den Beschluss vom 1. Oktober 2012 - 4 B 250/12 - und auf die Ausführungen zu § 1 Abs. 4 Satz 3 SächsÖbVVO verwiesen.
Es wird auf die Begründung des Beschlusses vom 1. Oktober 2012 - 4 B 250/12 - Bezug genommen.
- OVG Sachsen, 23.04.2013 - 2 A 150/12
Rechtmäßigkeit eines Besoldungssystems von Beamten unter dem Blickwinkel der …
Unabhängig davon, dass sich diese Zielsetzung in den Gesetzesmaterialien schon nicht nachweisen lässt (…vgl. zu den Möglichkeiten des Nachweises der maßgeblichen gesetzgeberischen Motive: EuGH, Urt. v. 21. Juli 2011 - C-159/10 und C-160/10 -, NVwZ 2011, 1249 [1250] m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 1. Oktober 2012 - 4 B 250/12 -, juris Rn. 7), bliebe jedenfalls auf die Existenz wesentlich geeigneter Instrumente hinzuweisen. - VG Potsdam, 05.06.2014 - 2 L 330/14
Recht der Landesbeamten
so bereits Kammerbeschluss vom 14. Juni 2013 - VG 2 L 151/13 -, Beschlussabdruck S. 4, ebenso VG Potsdam, Urteil vom 23. Januar 2014 - VG 10 K 1370/11 -, Urteilsabdruck S. 4 ff.; vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 1. Oktober 2012 -4 B 250/12 -, juris Rn. 8; a. A.: VG Frankfurt a. M., Urteil vom 20. August 2012 - 9 K 4663/11.F -, juris.
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