Rechtsprechung
| BVerwG, 19.07.2018 - 4 B 27.18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- Wolters Kluwer
Klärungsbedürftigkeit des Abstellens bei der Bestimmung der Grenzen der näheren Umgebung eines Baugrundstücks allein auf die vorhandene Baustruktur und Nutzungsstruktur; Zäsurwirkung einer Straße hinsichtlich der Entstehung von erheblichen Immissionen
- ra.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 34 Abs. 1.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 34 Abs. 2 ; VwGO § 108 Abs. 1 S. 1
Klärungsbedürftigkeit des Abstellens bei der Bestimmung der Grenzen der näheren Umgebung eines Baugrundstücks allein auf die vorhandene Baustruktur und Nutzungsstruktur; Zäsurwirkung einer Straße hinsichtlich der Entstehung von erheblichen Immissionen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZfBR 2018, 801
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 10.06.1991 - 4 B 88.91
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels bestehender Divergenz - …
Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 4 B 27.18
Nach der Rechtsprechung des Senats, der sich der Verwaltungsgerichtshof angeschlossen hat (UA S. 11 f.), reicht die "nähere Umgebung" so weit, wie sich das geplante Vorhaben auf die Umgebung auswirken kann und wie die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 ; Beschlüsse vom 10. Juni 1991 - 4 B 88.91 - juris Rn. 3 …und vom 13. Mai 2014 - 4 B 38.13 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 217 Rn. 7).Rn. 6 2. Die Revision ist auch nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen einer Abweichung des Berufungsurteils von den Entscheidungen des Senats vom 21. November 1980 - 4 C 30.78 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 79) und vom 10. Juni 1991 - 4 B 88.91 - (juris) zuzulassen.
- BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13
Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.
Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 4 B 27.18
Nach der Rechtsprechung des Senats, der sich der Verwaltungsgerichtshof angeschlossen hat (UA S. 11 f.), reicht die "nähere Umgebung" so weit, wie sich das geplante Vorhaben auf die Umgebung auswirken kann und wie die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 ;… Beschlüsse vom 10. Juni 1991 - 4 B 88.91 - juris Rn. 3 und vom 13. Mai 2014 - 4 B 38.13 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 217 Rn. 7). - BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …
Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 4 B 27.18
Nach der Rechtsprechung des Senats, der sich der Verwaltungsgerichtshof angeschlossen hat (UA S. 11 f.), reicht die "nähere Umgebung" so weit, wie sich das geplante Vorhaben auf die Umgebung auswirken kann und wie die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 ;… Beschlüsse vom 10. Juni 1991 - 4 B 88.91 - juris Rn. 3 …und vom 13. Mai 2014 - 4 B 38.13 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 217 Rn. 7).
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 4 B 27.18
Mit ihr lässt sich eine Divergenz nicht begründen (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328). - BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93
Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine 100 qm große Spielhalle - …
Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 4 B 27.18
Bei der Beurteilung spielt die Höhe der Verkehrsbelastung eine mitentscheidende Rolle (vgl. BVerwG, Urteil des Senats vom 15. Dezember 1994 - 4 C 13.93 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 172). - BVerwG, 21.11.1980 - 4 C 30.78
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sog. Hinterlandbebauung im unbeplanten …
Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 4 B 27.18
Rn. 6 2. Die Revision ist auch nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen einer Abweichung des Berufungsurteils von den Entscheidungen des Senats vom 21. November 1980 - 4 C 30.78 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 79) und vom 10. Juni 1991 - 4 B 88.91 - (juris) zuzulassen. - BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 30.05
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; …
Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 4 B 27.18
Dabei sind sie lediglich an den Inhalt der Akten sowie die Logik (Denkgesetze) und Naturgesetze gebunden und müssen gedankliche Brüche und Widersprüche vermeiden (BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 - NVwZ 2007, 1196 Rn. 16). - BVerwG, 28.11.2005 - 4 B 66.05
Windenergieanlage; Außenbereich; öffentlicher Belang; in Aufstellung befindliches …
Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 4 B 27.18
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts scheidet die Zulassung der Revision aus, wenn ein Berufungsgericht eine Tatsache nicht festgestellt hat, die für die Entscheidung der angesprochenen Rechtsfrage erheblich sein würde, sondern lediglich die Möglichkeit besteht, dass die Rechtsfrage nach Zurückverweisung der Sache aufgrund weiterer Sachaufklärung entscheidungserheblich werden könnte (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Dezember 1998 - 9 B 197.98 - juris Rn. 6 und vom 28. November 2005 - 4 B 66.05 - ZfBR 2006, 159). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 4 B 27.18
Es widerspräche dem Ziel der Grundsatzrevision, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (stRspr; BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ), wenn die Revision wegen Fragen zugelassen würde, deren Entscheidungserheblichkeit nicht feststeht. - BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95
Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …
Auszug aus BVerwG, 19.07.2018 - 4 B 27.18
Rn. 7 Der Revisionszulassungsgrund der Abweichung liegt nur vor, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz einem ebensolchen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts widerspricht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712). - BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10
Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge
- BVerwG, 17.02.2015 - 1 B 3.15
Erteilung eines einheitlichen Visums bei verheirateten Antragstellern
- BVerwG, 19.08.2008 - 3 B 11.08
Verfahrensmangel; Überzeugungsgrundsatz; aktenwidrige Entscheidung; Pflegeheim; …
- BVerwG, 28.12.1998 - 9 B 197.98
- BVerwG, 28.04.2020 - 4 B 39.19
Nachbarklage gegen die Genehmigung einer Windfarm
Es widerspräche dem Ziel der Grundsatzrevision, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ), wenn die Revision wegen Fragen zugelassen würde, deren Entscheidungserheblichkeit nicht feststeht (BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 4 B 27.18 - BRS 86 Nr. 63 = juris Rn. 5). - VG München, 28.06.2021 - M 8 K 19.5652
Vorbescheid für Wohngebäude mit Kindertagesstätte im unbeplanten Innenbereich
Nach der beim Augenschein konkret vorgefundenen örtlichen Situation, insbesondere der Breite der zum Zeitpunkt des Augenscheins deutlich befahrenen (vgl. hierzu: BVerwG, B.v. 19.7.2018 - 4 B 27.18 - juris Rn. 4;… U.v. 15.12.1994 - 4 C 13/93 - juris Rn. 15) Hellip straße mit zwei Richtungsfahrbahnen und Parkbuchten auf beiden Seiten (Breite abgegriffen aus dem Lageplan ca. 16, 5 m), des östlich der Hellip straße gelegenen Grünstreifens mit einer Breite von ca. 12 m sowie des sich unmittelbar östlich an den Grünstreifen anschließenden Geh- und Radwegs mit einer Breite von etwa 4 m ist nicht von einer gegenseitigen Prägung der Bebauung dies- und jenseits der Hellip straße auszugehen.An dieser Einschätzung des erkennenden Gerichts ändert auch die von der Klagepartei angeführte Rechtsprechung, insbesondere das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. November 2005 - 6 B 01.353 - juris Rn. 28, sowie der Kammer vom 14. Dezember 2015 - M 8 K 15.3011 - Urteilsumdruck S. 17, nichts, da die Entscheidung, ob einer Straße trennende oder verbindende Wirkung zukommt, stets unter Würdigung der Umstände des Einzelfalles vorzunehmen ist (…BVerwG, U.v. 12.12.1990 - 4 C 40/87 - juris Rn. 23;… B.v. 11.2.2000 - 4 B 1/00 - juris Rn. 18; B.v. 18.7.2018 - 4 B 27.18 - juris Rn. 4;… BayVGH, U.v. 24.7.2014 - 2 B 14.1099 - juris Rn. 23;… B.v. 20.9.2012 - 15 ZB 11.460 - juris Rn. 6).
- VG München, 16.05.2022 - M 8 K 21.3496
Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung - Vorbescheid
straße kommt im maßgeblichen Bereich, gemessen an ihrer Breite und Verkehrsauslastung, keine trennende Wirkung zu (…vgl. hierzu: BVerwG, U.v. 12.12.1990 - 4 C 40/87 - juris Rn. 23;… B.v. 11.2.2000 - 4 B 1/00 - juris Rn. 18; B.v. 18.7.2018 - 4 B 27.18 - juris Rn. 4;… BayVGH, U.v. 24.7.2014 - 2 B 14.1099 - juris Rn. 23;… B.v. 20.9.2012 - 15 ZB 11.460 - juris Rn. 6).Bei dieser handelt es sich nach den vorliegenden Bauvorlagen und den im Augenschein getroffenen Feststellungen um eine Wohn straße in Form einer Einbahnstraße, die zum Zeitpunkt des Augenscheins wenig befahren war (vgl. hierzu: BVerwG, B.v. 19.7.2018 - 4 B 27.18 - juris Rn. 4;… U.v. 15.12.1994 - 4 C 13/93 - juris Rn. 15).
- VGH Bayern, 17.09.2020 - 9 CS 20.1414
Kein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme bei Grenzbebauung
Rn. 17 a) Wie der im Genehmigungsverfahren eingereichte Lageplan M 1:1000 erkennen lässt, sind in der näheren Umgebung, auch dann, wenn man deren Rahmen wesentlich enger als das Verwaltungsgericht ziehen würde und mit dem Antragsteller davon ausginge, dass deren nördliche Grenze die G.-gasse und deren südliche Grenze die H.-gasse bildet, selbst ohne die gegenüberliegende Straßenseite der H.-gasse mitzubetrachten (vgl. BVerwG, B.v. 19.7.2018 - 4 B 27/18 - juris Rn. 4;… B.v. 11.2.2000 - 4 B 1/00 - juris Rn. 18), Gebäude deutlich überwiegend sowohl in geschlossener als auch in halboffener Bauweise vorhanden (vgl. § 22 Abs. 2 und 3 BauNVO; vgl. z.B. FlNr. … … … … … … … … Gemarkung M.). - VGH Bayern, 22.10.2019 - 9 ZB 15.2637
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag hinsichtlich einer Nutzungsänderung zu …
Auf eine Verschiedenartigkeit oder auch Gleichartigkeit der Nutzungen an den gegenüberliegenden Straßenseiten musste es nicht zusätzlich eingehen, weil es auf eine solche nicht zwingend ankommt, sondern ihr allenfalls im Einzelfall Bedeutung zukommen kann (vgl. BVerwG, B.v. 19.7.2018 - 4 B 27.18 - juris Rn. 4 m.w.N.). - VG Ansbach, 09.06.2021 - AN 9 K 20.01545
Zulässigkeit eines Beherbergungsbetriebes im Industriegebiet
Rn. 38 2.1.1 Hinsichtlich der Bestimmung der näheren Umgebung ist der Bereich heranzuziehen, innerhalb dessen sich die Ausführung des Vorhabens auswirken kann und der seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder jedenfalls beeinflusst (…BVerwG, U.v. 26.5.1978 - 4 C 9.77 - juris Rn. 33;… B.v. 14.10.2019 - 4 B 27.19 - juris Rn. 7.) Bezüglich der Frage, ob sich das jeweilige Vorhaben einfügt, ist grundsätzlich auf die tatsächlich vorhandene Bebauung abzustellen (…siehe BVerwG, B.v. 6.6.2019 - 4 C 10.18 - juris Rn. 15), dabei sind auch Immissionen einzubeziehen (vgl. hierzu z.B. BVerwG B.v. 19.7.2018 - 4 B 27/18 - juris Rn. 3;… BVerwG B.v. 15.11.2017 - 4 B 2/18 - juris Rn. 5 f.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2021 - 2 A 2780/20
Anspruch auf Erteilung einer Bebauungsgenehmigung zur Errichtung von drei …
Rn. 15 Vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 4 B 27.18 -, juris Rn. 3. - VG Ansbach, 04.02.2022 - AN 9 K 19.00146
Gebietserhaltungsanspruch, Anspruch des Nachbars auf bauaufsichtliches …
Rn. 34 Hinsichtlich der Bestimmung der näheren Umgebung ist der Bereich heranzuziehen, innerhalb dessen sich die Ausführung des Vorhabens auswirken kann und der seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder jedenfalls beeinflusst (…BVerwG, U.v. 26.5.1978 - 4 C 9.77 - juris Rn. 33;… B.v. 14.10.2019 - 4 B 27.19 - juris Rn. 7.) Bezüglich der Frage, ob sich das jeweilige Vorhaben einfügt, ist grundsätzlich auf die tatsächlich vorhandene Bebauung abzustellen (…siehe BVerwG, B.v. 6.6.2019 - 4 C 10.18 - juris Rn. 15), dabei sind auch Immissionen einzubeziehen (vgl. hierzu z.B. BVerwG B.v. 19.7.2018 - 4 B 27/18 - juris Rn. 3;… BVerwG B.v. 15.11.2017 - 4 B 2/18 - juris Rn. 5 f.). - VG München, 19.09.2022 - M 8 K 21.2311
Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung
Sie ist ca. 8 m breit (abgegriffen aus dem amtlichen Lageplan) mitsamt zweier schmaler Gehwege und stellt eine reine Wohnstraße dar, die im Zeitpunkt des gerichtlichen Augenscheins keine hohe Verkehrsauslastung aufwies (vgl. zu letzterem BVerwG, B.v. 19.7.2018 - 4 B 27/18 - juris Rn. 4). - VG Würzburg, 07.09.2021 - W 4 K 20.727
Kein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung bezüglich Nutzungsänderung in …
Für eine trennende Wirkung spricht zudem das hohe Verkehrsaufkommen auf der O… S … als Bundesstraße (siehe zu diesem Aspekt etwa BVerwG, U.v. 15.12.1994 - 4 C 13.93 - juris; BVerwG, B.v. 19.7.2018 - 4 B 27.18 - juris), wie das Gericht ebenfalls im Rahmen des Augenscheintermins feststellen konnte.
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