Rechtsprechung
| BVerwG, 05.06.2012 - 4 B 28.11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Antrag auf Feststellung des Bestehens eines Anspruchs auf Erteilung einer Baugenehmigung als Teil eines Antrags auf Feststellung des Bestehens eines Anspruchs auf Bekanntgabe der Baugenehmigung zu den geltend gemachten Zeitpunkten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 91 Abs. 1; VwGO § 91 Abs. 3
Antrag auf Feststellung des Bestehens eines Anspruchs auf Erteilung einer Baugenehmigung als Teil eines Antrags auf Feststellung des Bestehens eines Anspruchs auf Bekanntgabe der Baugenehmigung zu den geltend gemachten Zeitpunkten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 25.05.2011 - 2 Bf 389/05
- BVerwG, 05.06.2012 - 4 B 28.11
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 28.04.1999 - 4 C 4.98
Fortsetzungsfeststellungsklage; erledigendes Ereignis, Zeitpunkt; Zeitraum; …
Auszug aus BVerwG, 05.06.2012 - 4 B 28.11
Zu Recht hat das Oberverwaltungsgericht deshalb darauf hingewiesen, dass sich der Kläger für die Begründung seiner Rechtsauffassung, dass die Klageänderung sachdienlich sei, nicht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 1999 - BVerwG 4 C 4.98 - (BVerwGE 109, 74) berufen könne; denn die Besonderheit jenes Verfahrens, dass die Vorinstanz die Sachdienlichkeit schon bejaht hatte, sei hier nicht gegeben (BA S. 18).Das Oberverwaltungsgericht hat dem vom Kläger in Bezug genommenen Rechtssatz aus dem Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 4 C 4.98 - (BVerwGE 109, 74 ), mit der Feststellungsklage könne auch die Rechtslage vor Klageerhebung erfasst werden, keinen abweichenden Rechtssatz gegenübergestellt.
- OVG Niedersachsen, 07.12.2011 - 8 ME 184/11
Zulässigkeit der Abänderung eines Beschlusses nach § 123 VwGO nach Eintritt der …
Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts, mit dem dieses eine Änderung seines vorausgegangenen Beschlusses vom 7. Juni 2011 - 4 B 28/11 - abgelehnt hat, bleibt ohne Erfolg.Die Antragsteller machen geltend, der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 7. Juni 2011 - 4 B 28/11 - habe sich als praktisch undurchführbar erwiesen.
Der Antragsteller zu 1. verfügte auch im Zeitpunkt der Entscheidung über seinen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 7. Juni 2011 - 4 B 28/11 und 4 B 29/11 - nicht über das notwendige Schengen-Visum.
Die Trennung bestand tatsächlich vielmehr schon im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 7. Juni 2011 - 4 B 28/11 und 4 B 29/11 -.
Obwohl nicht mehr entscheidungserheblich weist der Senat noch kurz darauf hin, dass auch bei vollständiger Berücksichtigung der von den Antragstellern geltend gemachten Umstände kein Anlass zur Änderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 7. Juni 2011 - 4 B 28/11 - im Verfahren nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO besteht.
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