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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.12.1995 - 4 B 280.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,19971
BVerwG, 20.12.1995 - 4 B 280.95 (https://dejure.org/1995,19971)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.1995 - 4 B 280.95 (https://dejure.org/1995,19971)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 1995 - 4 B 280.95 (https://dejure.org/1995,19971)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rüge aufgrund der Missachtung des schützenswerten Biotops bezogen auf das planungsbetroffene Grundstück - Vorliegen einer Beiladungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.05.1992 - 4 B 139.91

    Nachbarklage mit dem Ziel bauordnungsbehördlichen Einschreitens; notwendige …

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1995 - 4 B 280.95
    Eine Beiladungspflicht bestand nicht, da § 65 Abs. 2 VwGO in derartigen Fällen nicht eingreift (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. September 1984 - BVerwG 4 C 19.83 - Buchholz 406.34 § 2 SchBG Nr. 2 und Beschluß vom 6. Mai 1992 - BVerwG 4 B 139.91 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 104).
  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 C 19.83

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beiladung - Wochenendhaus - Beseitigung

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1995 - 4 B 280.95
    Eine Beiladungspflicht bestand nicht, da § 65 Abs. 2 VwGO in derartigen Fällen nicht eingreift (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. September 1984 - BVerwG 4 C 19.83 - Buchholz 406.34 § 2 SchBG Nr. 2 und Beschluß vom 6. Mai 1992 - BVerwG 4 B 139.91 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 104).
  • BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 38.10

    Verfahrensfehler; Ablehnung eines Beweisantrags und rechtliches Gehör

    Dieser Zweck wird nur gefährdet, wenn der Tatrichter dem Bundesverwaltungsgericht in einer abstrakten Rechtsfrage die Gefolgschaft verweigert, nicht dagegen, wenn er einen höchstrichterlichen Rechtssatz, den er grundsätzlich akzeptiert, falsch auf den Einzelfall anwendet, oder, aus welchen Gründen auch immer, übergeht, obwohl er Anlass gehabt hätte, ihm Rechnung zu tragen (Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 4 B 280.95 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 02.08.2018 - 4 B 15.17

    Einfluss der Versammlungsfreiheit auf das Bauordnungsrecht

    Soweit sie eine unrichtige oder "ergebnisgelenkte" Subsumtion beanstandet, rügt sie der Sache nach keine Divergenz im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, sondern bloße Subsumtionsfehler, die nicht zur Zulassung der Revision führen (stRspr; z.B. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 4 B 280.95 - juris).
  • BVerwG, 09.09.2013 - 7 B 2.13

    Feststellung der Rechmäßigkeit eines Plangenehmigungsbescheids zur Verbesserung …

    Rn. 15 Die bloß unrichtige oder die unterlassene Anwendung etwaiger vom Bundesverwaltungsgericht entwickelter Rechtsgrundsätze bedeutet für sich genommen noch keine Divergenz im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 4 B 280.95 - juris Rn. 2 f., vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - juris Rn. 1 f. und vom 4. April 1997 - BVerwG 1 B 258.96 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 77 S. 34).
  • BVerwG, 28.12.2022 - 5 B 2.22

    Erfolglose Anhörungsrüge

    Die Divergenzrüge ist vielmehr auf die Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung gerichtet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 4 B 280.95 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 28.05.2013 - 7 B 39.12

    Abweichungsrüge; unrichtige oder unterlassene Anwendung der vom …

    Die bloß unrichtige oder die unterlassene Anwendung vom Bundesverwaltungsgericht entwickelter Rechtsgrundsätze bedeutet für sich genommen indes noch keine Divergenz im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 4 B 280.95 - juris Rn. 2 f. …und vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 = juris Rn. 1 f.).
  • BVerwG, 20.07.2016 - 4 BN 27.15

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Denn der Zweck der Divergenzrüge fordert eine Zulassung nur, wenn der Tatrichter dem Bundesverfassungsgericht oder Bundesverwaltungsgericht in einer abstrakten Rechtsfrage die Gefolgschaft verweigert, nicht dagegen, wenn er einen höchstrichterlichen Rechtssatz, den er grundsätzlich akzeptiert, falsch auf den Einzelfall anwendet oder, aus welchen Gründen auch immer, übergeht, obwohl er Anlass gehabt hätte, ihm Rechnung zu tragen (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 4 B 280.95 - juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 09.12.2025 - 1 LA 46/25

    Mischgebiet; Funktionslosigkeit; Wohnen; Divergenz; Funktionslosigkeit eines …

    Die bloß unrichtige oder unterlassene Anwendung etwaiger vom Bundesverwaltungsgericht entwickelter Rechtsgrundsätze bedeutet für sich genommen indes noch keine Divergenz (…st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 24.8.2017 - 4 BN 35.17 -, BRS 85 Nr. 193 = juris Rn. 3 f.; Beschl. v. 20.12.1995 - 4 B 280/95 -, juris Rn. 3).
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