Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 27.04.2011 - 4 B 290/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
VwGO § 61, § 123
Eingemeindung, Prozessführungszeugnis, Beteiligtenfälligkeit, vorbeugender Rechtsschutz, Anordnungsgrund - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestehen eines ausreichenden Rechtsschutzes im Hauptsacheverfahren im Falle einer beabsichtigten Umnutzung einer Grundschule; Ausreichender Rechtsschutz im Hauptsachverfahren im Falle einer beabsichtigten Umnutzung einer Grundschule; Berechtigtes Interesse an einem ...
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 29.09.2010 - 6 L 702/10
- OVG Sachsen, 27.04.2011 - 4 B 290/10
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- OVG Sachsen, 14.09.2010 - 4 B 87/10
Spiegelbildliche Besetzung der Ausschüsse bei einer geringen Ausschussgröße …
Auszug aus OVG Sachsen, 27.04.2011 - 4 B 290/10
Rn. 13 Selbst wenn man jedoch unter Berücksichtigung vorstehender Erwägungen sowie des seit Januar 2011 anhängigen Hauptsacheverfahrens und unter Hintanstellung der Tatsache, dass der Antrag durch einen Prozessbevollmächtigten formuliert wurde, eine Auslegung des Antrages dahingehend in Betracht zöge, die Vollziehbarkeit des Beschlusses des Stadtrates der Antragsgegnerin vom 24. September 2009 einstweilen auszusetzen bzw. dessen Unwirksamkeit vorläufig festzustellen (zu Letzterem vgl. SächsOVG, Beschl. v. 14. September 2010, SächsVBl. 2010, 290), und damit dem Eilantrag der Antragstellerin dessen vorbeugenden Charakter nehmen würde, bliebe die Beschwerde dennoch erfolglos. - VGH Baden-Württemberg, 29.03.1979 - I 1367/78
Auszug aus OVG Sachsen, 27.04.2011 - 4 B 290/10
Ob eine derartige Prozessstandschaft zulässig wäre (für den Fall vorläufigen Rechtsschutzes bejaht: SächsOVG, Beschl. v. 8. August 1996, SächsVBl. 1997, 210) oder nicht vielmehr die untergegangene Gemeinde selbst als fortbestehend und damit antragsberechtigt anzusehen wäre (VGH BW, Urt. v. 29. März 1979, DÖV 1979, 605), was unter Umständen eine Rubrumsberichtigung oder Antragsänderung erfordern könnte und die Folgefrage nach der Vertretung der untergegangenen Gemeinde nach Ablauf der Befristung der Streitvertretung im Eingliederungsvertrag aufwerfen würde, ist keine Frage der Beteiligtenfähigkeit der Antragstellerin, sondern ihrer Prozessführungsbefugnis. - OVG Sachsen, 08.08.1996 - 3 S 392/96
Organisationsänderung; Schule; Eingemeindung; Verwaltungsakt; Gewillkürte …
Auszug aus OVG Sachsen, 27.04.2011 - 4 B 290/10
Ob eine derartige Prozessstandschaft zulässig wäre (für den Fall vorläufigen Rechtsschutzes bejaht: SächsOVG, Beschl. v. 8. August 1996, SächsVBl. 1997, 210) oder nicht vielmehr die untergegangene Gemeinde selbst als fortbestehend und damit antragsberechtigt anzusehen wäre (…VGH BW, Urt. v. 29. März 1979, DÖV 1979, 605), was unter Umständen eine Rubrumsberichtigung oder Antragsänderung erfordern könnte und die Folgefrage nach der Vertretung der untergegangenen Gemeinde nach Ablauf der Befristung der Streitvertretung im Eingliederungsvertrag aufwerfen würde, ist keine Frage der Beteiligtenfähigkeit der Antragstellerin, sondern ihrer Prozessführungsbefugnis.
- VG Berlin, 10.06.2024 - 4 L 44.24
Waffen an Israel: Kein vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz
Solange sich noch nicht mit der dafür erforderlichen Bestimmtheit übersehen lässt, welche Maßnahmen drohen oder unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergehen werden, kann ein berechtigtes Interesse an vorbeugendem Rechtsschutz nicht erkannt werden (BVerwG…, Urteil vom 19. März 1974 - BVerwG I C 7.73 - juris, Rn. 41; OVG Bautzen, Beschluss vom 25. April 2011 - 4 B 290/10 - juris, Rn. 12). - VG Berlin, 02.12.2024 - 4 L 801.24
Waffen für Israel: Weiterhin kein vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz
Solange sich noch nicht mit der dafür erforderlichen Bestimmtheit übersehen lässt, welche Maßnahmen drohen oder unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergehen werden, kann ein berechtigtes Interesse an vorbeugendem Rechtsschutz nicht erkannt werden (BVerwG…, Urteil vom 19. März 1974 - BVerwG I C 7.73 - juris, Rn. 41; OVG Bautzen, Beschluss vom 25. April 2011 - 4 B 290/10 - juris, Rn. 12). - VG Berlin, 10.06.2024 - 4 L 119.24
Vorwurf israelischer Kriegsverbrechen in Gaza: Wird Berliner Verwaltungsgericht …
Solange sich noch nicht mit der dafür erforderlichen Bestimmtheit übersehen lässt, welche Maßnahmen drohen oder unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergehen werden, kann ein berechtigtes Interesse an vorbeugendem Rechtsschutz nicht erkannt werden (BVerwG…, Urteil vom 19. März 1974 - BVerwG I C 7.73 - juris, Rn. 41; OVG Bautzen, Beschluss vom 25. April 2011 - 4 B 290/10 - juris, Rn. 12).
- VG Berlin, 10.06.2024 - 4 L 148.24
Eilanträge zurückgewiesen: Kein Stopp weiterer Waffenexporte nach Israel
Solange sich noch nicht mit der dafür erforderlichen Bestimmtheit übersehen lässt, welche Maßnahmen drohen oder unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergehen werden, kann ein berechtigtes Interesse an vorbeugendem Rechtsschutz nicht erkannt werden (BVerwG…, Urteil vom 19. März 1974 - BVerwG I C 7.73 - juris, Rn. 41; OVG Bautzen, Beschluss vom 25. April 2011 - 4 B 290/10 - juris, Rn. 12). - OVG Sachsen, 31.01.2018 - 2 B 22/18
Aufstieg; Polizeibeamter; Auswahlverfahren; Leistungsgrundsatz; Beurteilungen
Das für einen Antrag auf vorbeugenden Rechtsschutz erforderliche Rechtsschutzbedürfnis verlangt zum anderen, dass dem Betroffenen nicht zugemutet werden kann, die beabsichtigte Maßnahme abzuwarten, weil schon eine nur kurzfristige Hinnahme der befürchteten Maßnahme geeignet wäre, ihn in besonders schwerwiegender, womöglich nicht wieder gutzumachender Weise in seinen Recht zu beeinträchtigen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Mai 2008 a. a. O.;… Beschl. v. 28. Juli 1995 a. a. O.; Beschl. v. 20. September 1989 - 9 B 165/89 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 27. April 2011 - 4 B 290/10 -, juris). - OVG Sachsen, 10.07.2012 - 2 B 205/12
Vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz, Versetzung/Umsetzung
Das für einen Antrag auf vorbeugenden Rechtsschutz erforderliche Rechtsschutzbedürfnis verlangt zum anderen, dass dem Betroffenen nicht zugemutet werden kann, die beabsichtigte Maßnahme abzuwarten, weil schon eine nur kurzfristige Hinnahme der befürchteten Maßnahme geeignet wäre, ihn in besonders schwerwiegender, womöglich nicht wieder gutzumachender Weise in seinen Recht zu beeinträchtigen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Mai 2008 a. a. O.;… Beschl. v. 28. Juli 1995 a. a. O.; Beschl. v. 20. September 1989 - 9 B 165/89 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 27. April 2011 - 4 B 290/10 -, juris).
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