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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.11.2009 - 4 B 35.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13692
BVerwG, 23.11.2009 - 4 B 35.09 (https://dejure.org/2009,13692)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.2009 - 4 B 35.09 (https://dejure.org/2009,13692)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 2009 - 4 B 35.09 (https://dejure.org/2009,13692)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    "Gastronomische Zeilen" (Würstchengrill, Hähnchen- und Fischbratereien etc.) auf den Stellplatzanlagen großflächiger Einzelhandelsbetriebe als diesen Betrieben dienende Nebenanlagen i.S.v. § 14 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO)

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauNVO § 14 Abs. 1 Satz 1.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 14 Abs. 1
    "Gastronomische Zeilen" (Würstchengrill, Hähnchen- und Fischbratereien etc.) auf den Stellplatzanlagen großflächiger Einzelhandelsbetriebe als diesen Betrieben dienende Nebenanlagen i.S.v. § 14 Abs. 1 Baunutzungsverordnung ( BauNVO )

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 127
  • BauR 2010, 438
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2009 - 4 B 35.09
    In seinem Urteil vom 3. Dezember 1992 - BVerwG 4 C 27.91 - (BVerwGE 91, 234) führt der Senat aus, dass ein Vorhaben, das die Voraussetzungen einer Nebenanlage im Sinne des § 14 Abs. 1 BauNVO nicht erfüllt, nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 2 ff. BauNVO zu beurteilen ist und in diesem Rahmen in dem betreffenden Baugebiet bauplanerisch als eigenständige "Hauptnutzung" allgemein zulässig sein oder ausnahmsweise zugelassen werden kann.

    Rn. 6 Der Beklagte macht geltend, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Senats vom 3. Dezember 1992 (a.a.O.) ab, wonach nicht dienende, eigenständige Hauptnutzungen keine Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1 BauNVO seien.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2009 - 4 B 35.09
    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist damit schon nicht in einer den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise (vgl. hierzu Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328) dargetan, weil die Beschwerde keinen das angefochtene Urteil tragenden abstrakten Rechtssatz bezeichnet, mit dem das Oberverwaltungsgericht dem genannten Rechtssatz widersprochen haben soll.
  • VG Düsseldorf, 16.12.2015 - 28 K 3757/14

    Luftwärmepumpe Nachbar bauliche Anlage Einschreiten Ordnungsverfügung …

    Rn. 23 vgl. dazu: OVG NRW, Urteil vom 13. November 2009 - 7 A 146/08 - BRS 74 Nr. 83, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 2 A 2731/10 - BauR 2012, 468 sowie Urteil vom 22. August 2005 - 10 A 3611/03 - BRS 69 Nr. 91.
  • VG Düsseldorf, 31.08.2016 - 28 K 8536/15

    Einschreiten Bauaufsicht Garage Nebenanlage Montagegrube Arbeitsgrube Ermessen

    Rn. 20 OVG NRW, Urteil vom 28. Mai 2009 - 10 A 971/08 - BauR 2009, 1716; Urteil vom 13. November 2009 - 7 A 146/08 - BRS 74 Nr. 83, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 2 A 2731/10 - BauR 2012, 468 sowie Urteil vom 22. August 2005 - 10 A 3611/03 - BRS 69 Nr. 91.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2010 - 3 S 324/08

    Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 - zum Begriff des regionalbedeutsamen …

    Selbst die einheitlich in einem Gebäude untergebrachten Verkaufsstätten werden selbständig behandelt, sofern sie über einen eigenen Eingang, eigene Anlieferung, eigene Personalräume und eigenständige Öffnungszeiten verfügen und sofern es sich nicht um einen "Hauptbetrieb" handelt, dem auf räumlich getrennten Flächen lediglich weitere "als Nebenleistung" einzustufende Warenangebote beigefügt werden (BVerwG…, Urteil vom 24.11.2005, a.a.O. sowie Beschluss vom 23.11.2009 - 4 B 35.09 -, juris).
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