Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 20.11.2014 - 4 B 402/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
VwGO § 80 abs 3 VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 SächsGemO § 95a SächsEigBVO § 9 SächsEigBVO § 10
Bürgermeister, Eigenbetrieb, Betriebsleiter, Personenidentität, Doppelfunktion, Vollzugsinteresse, Begründung der Anordnung des Sofortvollzugs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 17.07.2013 - 1 L 121/13
- OVG Sachsen, 13.09.2013 - 4 B 402/13
- OVG Sachsen, 20.11.2014 - 4 B 402/13
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen, 05.03.2024 - 6 B 93/23
Erweiterte Gewerbeuntersagung; örtliche Zuständigkeit; Erstbefassung bei …
Jedenfalls ist es nicht gerechtfertigt, dem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO allein wegen des geltend gemachten Anhörungsmangels hinreichende Erfolgsaussichten zuzusprechen, wenn die Heilung eines unterstellt beachtlichen Anhörungsmangels noch bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz nach § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG möglich und hier angesichts des ausstehenden Widerspruchsbescheids auch wahrscheinlich ist (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 24. Januar 2024 - 13 B 1037/23 -, juris 51 ff.;… VGH BW, Beschl. v. 19. April 2018 - 11 S 311/18 -, juris Rn. 4; SächsOVG, Beschl. v. 20. November 2014 - 4 B 402/13 -, juris Rn. 20;… W.-R. Schenke a. a. O. m. w. N. auch zur Gegenansicht). - VG Hamburg, 17.11.2022 - 9 E 3987/22
Überwiegend erfolgloser Eilantrag eines Rudervereins gegen die …
Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, überwiegt in den Fällen, in denen abweichend vom Regelfall der aufschiebenden Wirkung (§ 80 Abs. 1 VwGO) die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO gesondert angeordnet wurde, das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse der antragstellenden Person, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht, das über das allgemeine öffentliche Interesse an der Herstellung rechtmäßiger Zustände, wie es jedem Verwaltungsakt innewohnt, hinausgeht (OVG Bautzen Beschl. v. 20.11.2014, 4 B 402/13, juris Rn. 17;… VGH Mannheim, Beschl. v. 13.3.1997, 13 S 1132/96, juris Rn. 4 f.).
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 13.09.2013 - 4 B 402/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
VwGO § 80 Abs. 5
Zwischenregelung, einstweiliger Rechtsschutz, vollendete Tatsachen, dringendes öffentliches Vollzugsinteresse - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 17.07.2013 - 1 L 121/13
- OVG Sachsen, 13.09.2013 - 4 B 402/13
- OVG Sachsen, 20.11.2014 - 4 B 402/13
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OVG Sachsen, 15.09.2011 - 5 B 135/11
Einstellung des Beschwerdeverfahrens wegen Erledigungserklärung
Auszug aus OVG Sachsen, 13.09.2013 - 4 B 402/13
Einer Kostenentscheidung nebst Streitwertfestsetzung bedarf es daher nicht (SächsOVG, Beschl. v. 15. September 2011 - 5 B 135/11 -, juris Rn. 2 m. w. N.).
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