Rechtsprechung
| BVerwG, 04.11.2008 - 4 B 44.08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Windenenergieanlage als untergeordnete Nebenanlage eines gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) privilegierten Betriebs
- clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)
BauGB/ROG
Landwirtschaftlichem Betrieb dienende Windkraftanlage - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 Nr. 5
Privilegierung von Windenergieanlagen - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1 Nr. 5, Abs. 3 Satz 3.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1 ; BauGB § 35 Abs. 3 S. 3
"Mitgezogene" Privilegierung einer Windenergieanlage für einen landwirtschaftslichen Betrieb im Außenbereich; Fehlender Planvorbehalt - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Windenergieanlage: Untergeordnete Nebenanlage?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 08.07.2005 - 2 A 14/04
- OVG Niedersachsen, 29.04.2008 - 12 LB 48/07
- BVerwG, 04.11.2008 - 4 B 44.08
Papierfundstellen
- BauR 2009, 473
- ZfBR 2009, 149
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93
Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen
Auszug aus BVerwG, 04.11.2008 - 4 B 44.08
Bei der Frage, ob eine im Außenbereich gelegene Windenergieanlage einen unmittelbaren Bezug zu dem privilegierten landwirtschaftlichen Betrieb aufweist, hat der Senat maßgeblich darauf abgestellt, ob der betriebsbezogene Anteil der Energieerzeugung gemessen an der Gesamtkapazität der Anlage erheblich ins Gewicht fällt (Urteil vom 16. Juni 1994 - BVerwG 4 C 20.93 - BVerwGE 96, 95).Mit diesem Gesetz hat der Gesetzgeber auf das Urteil des Senats vom 16. Juni 1994 (BVerwG 4 C 20.93 a.a.O.) reagiert.
- BVerwG, 28.08.1998 - 4 B 66.98
Bauen im Außenbereich; forstwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; …
Auszug aus BVerwG, 04.11.2008 - 4 B 44.08
Ob ein Vorhaben im Verhältnis zu dem privilegiert zulässigen Betrieb bodenrechtlich eine "Nebensache" ist, sich ihm dienend unterordnet, gegenüber der Hauptnutzung im Hintergrund steht, ist nicht aufgrund einer typisierenden, sondern einer konkreten Betrachtungsweise des privilegierten Betriebes und der ihm zugeordneten Nebennutzung zu beurteilen (Beschluss vom 28. August 1998 - BVerwG 4 B 66.98 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 336).Gegenüber dem vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb muss es sich bei der an sich landwirtschaftsfremden Betätigung nach wie vor um eine bodenrechtliche Nebensache handeln (Beschluss vom 28. August 1998 a.a.O. m.w.N.).
- BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81
Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage - …
Auszug aus BVerwG, 04.11.2008 - 4 B 44.08
Rn. 8 Des Weiteren ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass eine Windenergieanlage, die eine privilegierte (Betriebs-)Anlage mit Strom versorgen soll, als ein untergeordneter Betriebsteil angesehen werden kann (Urteil vom 18. Februar 1983 - BVerwG 4 C 10.82 - BVerwGE 67, 41 zu § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG; vgl. auch Urteil vom 18. Februar 1983 - BVerwG 4 C 18.81 - BVerwGE 67, 23 zu § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO). - BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 10.82
Windenergieanlage - Windkraftanlage - Außenbereich - Betrieb - Privilegierung - …
Auszug aus BVerwG, 04.11.2008 - 4 B 44.08
Rn. 8 Des Weiteren ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass eine Windenergieanlage, die eine privilegierte (Betriebs-)Anlage mit Strom versorgen soll, als ein untergeordneter Betriebsteil angesehen werden kann (Urteil vom 18. Februar 1983 - BVerwG 4 C 10.82 - BVerwGE 67, 41 zu § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG; vgl. auch Urteil vom 18. Februar 1983 - BVerwG 4 C 18.81 - BVerwGE 67, 23 zu § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO).
- OVG Schleswig-Holstein, 29.03.2017 - 1 LB 2/15
Genehmigungsfähigkeit einer raumbedeutsamen Windenergieanlage; Bestandteil eines …
Wenn dort eine - unterstellt - landwirtschaftliche Aquakultur betrieben werden soll, ist die in 50 m Entfernung dazu vorgesehene Windkraftanlage diesem Betriebsteil auch - untergeordnet - räumlich-funktional zugeordnet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.11.2008, 4 B 44.08, BauR 2009, 473 [bei Juris Rn. 8];… OVG Lüneburg, Urt. v. 29.10.2015, 12 LC 73/15, NordÖR 2016, 75 [bei Juris Rn. 24 f.]).Rn. 99 2.2.2.4.1 Eine der Aquakultur "dienende" Funktion erfordert, dass der betriebsbezogene Anteil der Stromproduktion der Windkraftanlage den zur Einspeisung in das öffentliche Netz oder zur Abgabe an Dritte verbleibenden Anteil deutlich überwiegt (BVerwG, Beschl. v. 04.11.2008, a.a.O., Rn. 8 [betrieblicher Anteil: 2/3];… ebenso: OVG Lüneburg, Urt. v. 29.04.2008, a.a.O., Rn.34, 38 ["ganz überwiegend"] …sowie Urt. v. 29.10.2015, a.a.O. [betrieblicher Anteil: 2/3]).
§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB bietet keine Handhabe dafür, einen landwirtschaftlichen Betrieb unter erleichterten Voraussetzungen um einen von der landwirtschaftlichen Nutzung unabhängigen gewerblich-kaufmännischen Betriebsteil zu erweitern (BVerwG, Beschl. v. 04.11.2008, 4 B 44.08, a.a.O. [bei Juris Rn. 7 ff.];… vgl. auch OVG Lüneburg, Urt. v. 29.10.2015, a.a.O. [bei Juris Rn. 21]).
- VGH Bayern, 28.12.2016 - 15 CS 16.1774
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung für …
Ein Privilegierungstatbestand gem. § 35 Abs. 1 BauGB bietet keine Handhabe dafür, einen privilegierten Betrieb unter erleichterten Voraussetzungen um einen von der privilegierten Nutzung unabhängigen gewerblichen Betriebsteil zu erweitern; es muss vielmehr ein enger Zusammenhang zwischen dem an sich nicht privilegierten Betriebsteil und der privilegierten Nutzung gegeben sein (vgl. BVerwG, B. v. 4.11.2008 - 4 B 44.08 - ZfBR 2009, 149 f. = juris Rn. 7). - OVG Niedersachsen, 29.10.2015 - 12 LC 73/15
Kleinwindenergieanlage; Privilegierung; Windenergieanlage
Der Umstand, dass der Gesetzgeber in § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB Windenergieanlagen eine selbstständige Privilegierung gewährt hat, schließt nicht aus, dass derartige Anlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB als untergeordnete Anlagen eines landwirtschaftlichen Betriebes privilegiert zulässig sein können (vgl. Urt. d. Sen. v. 29.4.2008 - 12 LB 48/07 -, BauR 2008, 1858; nachgehend: BVerwG, Beschl. v. 4.11.2008 - 4 B 44.08 -, BauR 2009, 473).§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB bietet keine Handhabe dafür, einen landwirtschaftlichen Betrieb unter erleichterten Voraussetzungen um einen von der landwirtschaftlichen Nutzung unabhängigen gewerblich-kaufmännischen Betriebsteil zu erweitern (BVerwG, Beschl. v. 4.11.2008 - 4 B 44/08 -, BauR 2009, 473 m. w. N.).
Rn. 22 Eine Zuordnung zum landwirtschaftlichen Betrieb ist bei Windkraftanlagen nach der Rechtsprechung grundsätzlich möglich, wenn der durch die geplante Anlage erzeugte Strom (weit) überwiegend unmittelbar dem landwirtschaftlichen Betrieb zu Gute kommen kann und soll und nur im Übrigen in das öffentliche Netz eingespeist werden soll (…BVerwG, Urt. v. 16.6.1994 - 4 C 20.93 -, BVerwGE 96, 95;… Urt. d. Sen. v. 29.4.2008 - 12 LB 48/07 -, a. a. O.; nachgehend: BVerwG, Beschl. v. 4.11.2008, a. a. O., jeweils m. w. N.).
Im vorliegenden Fall ist die Verpflichtungsklage mit der Maßgabe erhoben, dass "mindestens zwei Drittel der gewonnenen Energie für betriebliche Zwecke verwendet werden." Bei einem solchen Verhältnis ist unstreitig von einem weit bzw. deutlich überwiegenden Anteil in dem genannten Sinn auszugehen (Urt. d. Sen. v. 29.4.2008 - 12 LB 48/07 -, BauR 2008, 1858; nachgehend: BVerwG, Beschl. v. 4.11.2008, a. a. O., jeweils m. w. N.).
- VG Oldenburg, 05.12.2012 - 5 A 2252/11
Biogasanlage; Biomasseanlage; Blockheizkraftwerk; Satelliten-Blockheizkraftwerk
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 4. November 2008 - 4 B 44.08 - juris) zu landwirtschaftlichen Betrieben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sei ein Vorhaben nicht zulässig, wenn der betriebsbezogene Anteil der Energieversorgung den zur Einspeisung in das öffentliche Netz bestimmten Anteil nicht deutlich überwiege, weil es in diesen Fällen an der dienenden Funktion der Anlage fehle.Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 2008 (a.a.O.) beziehe sich auf Windkraftanlagen, die in ihrer baulichen Dimension nicht mit Blockheizkraftwerken vergleichbar seien.
Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 2008 (a.a.O.) beziehe sich zwar auf Windkraftanlagen, sei aber auf Blockheizkraftwerke übertragbar.
- VerfGH Bayern, 13.10.2016 - 18-VII-15
Erfolglose Popularklage wegen gesetzgeberischen Unterlassens (Erweiterung der …
Diese eigenständige Privilegierung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht abschließend; Windenergieanlagen können auch als untergeordnete Anlagen von den Privilegierungen des § 35 Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 BauGB "mitgezogen" werden und etwa als untergeordnete Anlagen landwirtschaftlicher Betriebe nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert zulässig sein (BVerwG vom 4.11.2008 ZfBR 2009, 149 f.).Er wendet sich allein dagegen, dass der Gesetzgeber ihren Anwendungsbereich auf den Privilegierungstatbestand des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB beschränkt und nicht auf solche Windenergieanlagen ausgedehnt hat, die als untergeordnete Anlagen von den Privilegierungen des § 35 Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 BauGB "mitgezogen" werden (vgl. BVerwG vom 4.11.2008 ZfBR 2009, 149 f.) oder als sonstige Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen sind.
- VGH Bayern, 15.05.2017 - 15 ZB 16.1673
Fahrsilo im Außenbereich
Eine im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB dienende Funktion hat ein an sich nicht landwirtschaftliches Vorhaben (nur) dann, wenn es dem landwirtschaftlichen Betrieb unmittelbar zu- und untergeordnet ist und durch diese Zu- und Unterordnung auch äußerlich erkennbar geprägt wird (BVerwG, 4.11.2008 - 4 B 44/08 - ZfBR 2009, 149 = juris Rn. 7;… vgl. auch BVerwG, B.v. 28.8.1998 - 4 B 66.98 - NVwZ-RR 1999, 106 = juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 23.5.2013 - 1 ZB 11.1623 - juris Rn. 3;… B.v. 23.12.2016 - 9 CS 16.1746 - juris Rn. 18). - VG Osnabrück, 27.08.2015 - 2 A 75/11
Abwägungsfehler; Abwägungsmangel; Erheblichkeit; dienende Funktion; …
Rn. 25 Eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB ist nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil in § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB für Windenergieanlagen ein eigener Privilegierungstatbestand genannt ist, da eine anderweitige Privilegierung, insbesondere als untergeordnete Anlage eines landwirtschaftlichen Betriebes (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) oder eines in § 35 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 4 BauGB privilegierten Vorhabens hiervon grundsätzlich unberührt bleibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.11.2008 - 4 B 44/08 - Nds. OVG, Urteil vom 29.04.2008 - 12 LB 48/07 -, jeweils zit. nach juris; VG Osnabrück, Urteil vom 25.09.2009 - 2 A 29/07 -, V.n.b.;… Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Loseblattsammlung, Stand: Februar 2015, § 35 Rn. 58a).Allerdings lässt sich die Frage, ob eine Windenergieanlage als untergeordnete Nebenanlage anzusehen ist, nicht anhand abstrakter Maßstäbe und Größenverhältnisse, sondern nur auf der Grundlage einer Würdigung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls beantworten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.11.2008, a.a.O.).
- VGH Bayern, 16.04.2015 - 15 ZB 13.2647
An Landwirt verpachteter Feldstadel mit Photovoltaikanlage im Außenbereich
Nachdem der gewonnene Strom nicht im Betrieb des Pächters verwendet wird (auch die Einspeisevergütung steht allein dem Kläger zu), erweist sich die Photovoltaikanlage auch nicht als eine dem landwirtschaftlichen Betrieb des Pächters zugeordnete und ihm dienende Anlage i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (…vgl. Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand November 2014, § 35 Rn. 34 a; BVerwG, B.v. 4.11.2008 - 4 B 44/08 - ZfBR 2009, 149 = juris Rn. 7 f.). - OVG Niedersachsen, 18.08.2015 - 15 KF 1/14
Abfindung; wertgleiche Abfindung; Abfindungsvereinbarung; begünstigtes Agrarland; …
Rn. 39 aa) Windenergieanlagen können zwar auch weiterhin nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB als untergeordnete, "mitgezogene" Anlagen eines landwirtschaftlichen Betriebes privilegiert zulässig sein (vgl. auch zum Folgenden: BVerwG, Beschl. v. 4.11.2008 - 4 B 44.08 -, juris = Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 377). - VG Gelsenkirchen, 11.10.2016 - 10 L 1735/16
Beseitigungsverfügung, geschotterte Fläche, bauliche Anlage, Privilegierung, …
Rn. 44 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. November 2008 -4 B 44/08-, Beschluss vom 28. August 1998 -4 B 66/98-, Beschluss vom 23. Juni 1995 -4 B 22/95-, Urteil vom 19. April 1985 -4 C 54/82-, Urteil vom 30. November 1984 -4 C 27/81-, OVG NRW, Beschluss vom 7. April 1998 -7 A 4564/96-, sämtlich juris; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Baugesetzbuch, Stand: 1. Mai 2016, § 35 Rdnr. 28. - OVG Niedersachsen, 17.12.2013 - 15 KF 10/12
Befangenheit bei Interesse des Vorstandsmitgliedes einer Teilnehmergemeinschaft …
- VG München, 15.07.2016 - M 1 K 15.1798
Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs
- VG Gelsenkirchen, 11.10.2016 - 10 L 1680/16
Nutzungsuntersagung Lager- und Abstellplatz Privilegierung Forstwirtschaft Wald …
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