Rechtsprechung
| BVerwG, 03.05.2021 - 4 B 44.20 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Großflächiger Einzelhandelsbetrieb im zentralen Versorgungsbereich
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 11 Abs 3 S 1 BauNVO, § 11 Abs 3 S 2 BauNVO, § 11 Abs 3 S 3 BauNVO, § 11 Abs 3 S 4 BauNVO
Großflächiger Einzelhandelsbetrieb im zentralen Versorgungsbereich - Wolters Kluwer
Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids für die Erweiterung eines Lebensmitteldiscountmarktes
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauNVO § 11 Abs. 3.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids für die Erweiterung eines Lebensmitteldiscountmarktes
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Großflächiger Einzelhandelsbetrieb ist nur in Kern- oder Sondergebiet zulässig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Einzelhandelsgroßbetriebe im Industriegebiet? (IBR 2021, 1038)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 17.05.2018 - 4 K 14592/16 Düsseldorf
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2020 - 10 A 2544/18
- BVerwG, 03.05.2021 - 4 B 44.20
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04
Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche; …
Auszug aus BVerwG, 03.05.2021 - 4 B 44.20
Auf der städtebaulichen Seite können Abweichungen von der dem § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO zugrunde liegenden typischen Situation z.B. darin gesehen werden, dass der Einzugsbereich des Betriebs im Warenangebot bisher unterversorgt ist, dass zentrale Versorgungsbereiche an anderem Standort des Einzugsgebiets nicht geplant sind, oder dass der Betrieb in zentraler und für die Wohnbevölkerung allgemein gut erreichbarer Lage errichtet werden soll (BVerwG, Urteile vom 3. Februar 1984 - 4 C 54.80 - BVerwGE 68, 342 und vom 24. November 2005 - 4 C 10.04 - BVerwGE 124, 364 ).Je größer die Gemeinde oder der Ortsteil ist, in dem der Einzelhandelsbetrieb angesiedelt werden soll, desto eher ist die Annahme gerechtfertigt, dass sich die potentiellen negativen städtebaulichen Folgen relativieren (BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - 4 C 10.04 - BVerwGE 124, 364 ; Beschluss vom 22. Juli 2004 - 4 B 29.04 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 28 S. 26).
Rn. 9 2. Die Beschwerde legt eine Abweichung der Berufungsentscheidung vom Urteil des Senats vom 24. November 2005 - 4 C 10.04 - (BVerwGE 124, 364 ) nicht dar.
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 03.05.2021 - 4 B 44.20
Rn. 10 Eine Abweichung zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten, gleichermaßen entscheidungstragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).Auf den Vorwurf einer fehlerhaften Rechtsanwendung im Einzelfall kann die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO aber nicht gestützt werden (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 …und vom 8. Oktober 2020 - 4 BN 60.19 - juris Rn. 8).
- BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 54.80
Zur Zulässigkeit von Verbrauchermärkten - Verfassungsmäßigkeit der …
Auszug aus BVerwG, 03.05.2021 - 4 B 44.20
Auf der städtebaulichen Seite können Abweichungen von der dem § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO zugrunde liegenden typischen Situation z.B. darin gesehen werden, dass der Einzugsbereich des Betriebs im Warenangebot bisher unterversorgt ist, dass zentrale Versorgungsbereiche an anderem Standort des Einzugsgebiets nicht geplant sind, oder dass der Betrieb in zentraler und für die Wohnbevölkerung allgemein gut erreichbarer Lage errichtet werden soll (BVerwG, Urteile vom 3. Februar 1984 - 4 C 54.80 - BVerwGE 68, 342 und vom 24. November 2005 - 4 C 10.04 - BVerwGE 124, 364 ).Erforderlich ist somit, dass aufgrund konkreter Anhaltspunkte die Annahme gerechtfertigt erscheint, im betreffenden Fall handele es sich um ein Vorhaben, das aufgrund seiner betrieblichen Eigenheiten oder/und der besonderen städtebaulichen Situation nicht zu dem Betriebstyp gerechnet werden kann, den der Verordnungsgeber dem § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO zugrunde gelegt hat (zu letzterem siehe BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1984 - 4 C 54.80 - BVerwGE 68, 342 ).
- BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 2.08
Einzelhandelsbetrieb; zentraler Versorgungsbereich; Nahversorgung; …
Auszug aus BVerwG, 03.05.2021 - 4 B 44.20
Entsteht dagegen durch den großflächigen Einzelhandelsbetrieb im zentralen Versorgungsbereich eine Überversorgung mit nahversorgungsrelevanten Gütern und begründet dies die Gefahr, dass hierdurch Kaufkraft aus anderen Teilen des Gemeindegebiets, insbesondere anderen ebenfalls der Nahversorgung dienenden zentralen Versorgungsbereichen (siehe BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 4 C 2.08 - BVerwGE 136, 10 Rn. 8 f.) abgezogen wird, kann es sich gleichwohl um einen i.S.v. § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO typischen Fall handeln. - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2013 - 2 A 1510/12
Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids für die Errichtung bzw. den …
Auszug aus BVerwG, 03.05.2021 - 4 B 44.20
Rn. 8 Hieraus folgt, dass bei der Würdigung der städtebaulichen Situation die Lage eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in einem zentralen Versorgungsbereich ein gewichtiger Anhaltspunkt für die Abweichung von der Regel sein kann (vgl. OVG Münster, Urteile vom 2. Dezember 2013 - 2 A 1510/12 - BauR 2014, 1248 und vom 14. Juni 2019 - 7 A 2386/17 - BauR 2019, 1406 ;… so auch Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Oktober 2020, § 11 BauNVO Rn. 84 f.;… Bischopink, in: Bönker/Bischopink, BauNVO, 2. Aufl. 2018, § 11 Rn. 151), aber als solches noch nicht notwendigerweise zur Widerlegung der Vermutung des § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO führt. - BVerwG, 22.07.2004 - 4 B 29.04
Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Begriff der Großflächigkeit; Verkaufsfläche; …
Auszug aus BVerwG, 03.05.2021 - 4 B 44.20
Je größer die Gemeinde oder der Ortsteil ist, in dem der Einzelhandelsbetrieb angesiedelt werden soll, desto eher ist die Annahme gerechtfertigt, dass sich die potentiellen negativen städtebaulichen Folgen relativieren (BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - 4 C 10.04 - BVerwGE 124, 364 ; Beschluss vom 22. Juli 2004 - 4 B 29.04 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 28 S. 26). - BVerwG, 29.11.2005 - 4 B 72.05
Einzelhandelsbetrieb, großflächiger -; Erweiterung; Änderung; Vorhaben; …
Auszug aus BVerwG, 03.05.2021 - 4 B 44.20
Für das Eingreifen der Regelvermutung kommt es dabei nicht darauf an, ob der Einzelhandelsbetrieb von vornherein in der nun zu beurteilenden Größe errichtet oder ob ein bestehender Betrieb nachträglich erweitert werden soll (BVerwG, Beschluss vom 29. November 2005 - 4 B 72.05 - Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 67 Rn. 4). - BVerwG, 28.05.1997 - 4 B 91.97
Bundesstraße - Ortsdurchfahrt - Geschlossene Ortslage - Erschließung der …
Auszug aus BVerwG, 03.05.2021 - 4 B 44.20
Auf sie lässt sich - soweit sie überhaupt einer über den konkreten Einzelfall hinausgehenden Antwort zugänglich sind - auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation antworten, ohne dass es der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedarf (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 1997 - 4 B 91.97 - NVwZ 1998, 172 f., vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 , vom 23. Januar 2003 - 4 B 79.02 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 114 …und vom 16. Juli 2019 - 4 B 9.19 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 39 Rn. 4). - BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99
Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …
Auszug aus BVerwG, 03.05.2021 - 4 B 44.20
Auf sie lässt sich - soweit sie überhaupt einer über den konkreten Einzelfall hinausgehenden Antwort zugänglich sind - auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation antworten, ohne dass es der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedarf (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 1997 - 4 B 91.97 - NVwZ 1998, 172 f., vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 , vom 23. Januar 2003 - 4 B 79.02 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 114 …und vom 16. Juli 2019 - 4 B 9.19 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 39 Rn. 4). - BVerwG, 23.01.2003 - 4 B 79.02
Bebauungsplan; Erforderlichkeit; Funktionslosigkeit.
Auszug aus BVerwG, 03.05.2021 - 4 B 44.20
Auf sie lässt sich - soweit sie überhaupt einer über den konkreten Einzelfall hinausgehenden Antwort zugänglich sind - auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation antworten, ohne dass es der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedarf (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 1997 - 4 B 91.97 - NVwZ 1998, 172 f., vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 , vom 23. Januar 2003 - 4 B 79.02 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 114 …und vom 16. Juli 2019 - 4 B 9.19 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 39 Rn. 4). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2019 - 7 A 2386/17
Anforderungen an die Nachbarrechtswidrigkeit einer Baugenehmigung; Umbau eines …
- BVerwG, 16.07.2019 - 4 B 9.19
Benutzbarkeit; Freihalten; Großflächigkeit; Grundsätzliche Bedeutung; Notausgang; …
- BVerwG, 08.10.2020 - 4 BN 60.19
- VG Sigmaringen, 19.03.2025 - 5 K 2049/21
Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Lebensmittelmarkt; Nahversorger; …
Für das Eingreifen der Regelvermutung kommt es dabei nicht darauf an, ob der Einzelhandelsbetrieb von vornherein in der nun zu beurteilenden Größe errichtet oder ob ein bestehender Betrieb nachträglich erweitert werden soll (BVerwG, Beschlüsse vom 03.05.2021 - 4 B 44.20 -, juris und vom 29.11.2005 - 4 B 72.05 -, juris).Je größer die Gemeinde oder der Ortsteil ist, in dem der Einzelhandelsbetrieb angesiedelt werden soll, desto eher ist die Annahme gerechtfertigt, dass sich die potentiellen negativen städtebaulichen Folgen relativieren (BVerwG, Beschluss vom 03.05.2021 - 4 B 44.20 -, juris; Urteil vom 24.11.2005 - 4 C 10.04 -, juris; Beschluss vom 22.07.2004 - 4 B 29.04 -, juris).
Die konkreten (Gesamt-)Umstände zu ermitteln und sie im Hinblick auf § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO zu bewerten, ist Aufgabe des Tatrichters und einer über den Einzelfall hinausgehenden Klärung nicht zugänglich (BVerwG, Beschluss vom 03.05.2021 - 4 B 44.20 -, juris).
- VG Halle, 21.05.2025 - 2 A 133/23 Je deutlicher die Regelgrenze von 1.200 m2 Geschossfläche überschritten ist, mit desto größerem Gewicht kommt die Vermutungswirkung des § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO zum Tragen (BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 4 B 44/20 -, juris Rn. 7).
Da die Verkaufsfläche signifikant die Schwelle der Großflächigkeit überschreitet, kann auch mit Blick auf das größtenteils nicht zentrenrelevante Sortiment keine Atypik angenommen werden (vgl. dazu, unter welchen Voraussetzungen die Vermutungsregel des § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO widerlegt werden kann, namentlich bei einer aufgrund betrieblicher oder städtebaulicher Besonderheiten gegebenen atypischen Fallgestaltung: BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 4 B 44/20 -, juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2023 - 10 D 26/20
Rechtsschutz einer Nachbarsgemeinde gegen vorhabenbezogenen Bebauungsplan bei …
Rn. 126 vgl. dazu allgemein BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 4 B 44.20 -, juris, Rn. 6 ff.; OVG NRW, Urteil vom 14. Juni 2019 - 7 A 2386/17 -, juris, Rn. 57,.
- VGH Bayern, 03.07.2026 - 9 ZB 25.883
Nutzungsänderung, Großflächiger Einzelhandelsbetrieb, Widerspruch zu Festsetzung …
Die Widerlegung der Vermutung erfordert, dass aufgrund konkreter Anhaltspunkte die Annahme gerechtfertigt erscheint, im betreffenden Fall handele es sich um ein Vorhaben, das aufgrund seiner betrieblichen Eigenheiten und/oder der besonderen städtebaulichen Situation nicht zu dem Betriebstyp gerechnet werden kann, den der Verordnungsgeber dem § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO zugrunde gelegt hat (vgl. BVerwG, B.v. 3.5.2021 - 4 B 44.20 - juris Rn. 7). - OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 1 LB 109/20
Baustraße; Berechnungsmethode; Bestimmtheit; Bezugspunkt; Höhenfestsetzung; …
Auf der städtebaulichen Seite können Abweichungen von der dem § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO zugrundeliegenden typischen Situation z.B. darin gesehen werden, dass der Einzugsbereich des Betriebs im Warenangebot bisher unterversorgt ist, dass zentrale Versorgungsbereiche an anderem Standort des Einzugsgebiets nicht geplant sind, oder dass der Betrieb in zentraler und für die Wohnbevölkerung allgemein gut erreichbarer Lage errichtet werden soll (BVerwG, Beschl. v. 3.5.2021 - 4 B 44.20 -, ZfBR 2021, 762 = juris Rn. 6). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2022 - 10 D 246/21
Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids für die Erweiterung der …
Rn. 52 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 4 B 44.20 -, juris, Rn. 8. - VG Köln, 04.08.2022 - 8 K 4417/21 Rn. 68 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 4 B 44.20 -, juris, Rn. 8; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 23. September 2020 - 10 A 2544/18 -, juris, Rn. 41 f.
- VG Köln, 04.08.2022 - 8 K 2648/19 Rn. 69 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 4 B 44.20 -, juris, Rn. 8; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 23. September 2020 - 10 A 2544/18 -, juris, Rn. 41 f.
- VGH Bayern, 17.03.2025 - 1 ZB 24.2
Unzulässige Erweiterung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes im unbeplanten …
Das Verwaltungsgericht hat sich bei der Prüfung einer atypischen Fallgestaltung (vgl. BVerwG, B.v. 3.5.2021 - 4 B 44.20 - ZfBR 2021, 762; B.v. 13.12.2007 - 4 C 9.07 - BVerwGE 130, 113; B.v. 9.7.2002 - 4 B 14.02 - ZfBR 2002, 805), bei der insbesondere die Gliederung und Größe der Gemeinde und ihrer Ortsteile, die Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und das Warenangebot des Betriebs zu berücksichtigen sind (§ 11 Abs. 3 Satz 4 Halbs. 2 BauNVO), allein auf die nach Vorlage einer Verträglichkeitsprüfung aus dem Jahr 2006 übereinstimmende Auffassung der Beteiligten beschränkt, dass es sich um ein gebietsverträgliches Vorhaben handle. - VG München, 08.08.2023 - M 1 K 19.1593
Vorbescheid, Großflächiger Einzelhandel, Erweiterung, Unwirksamkeit eines …
Unter welchen Voraussetzungen die Vermutungsregel des § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO widerlegt werden kann, namentlich bei einer aufgrund betrieblicher oder städtebaulicher Besonderheiten gegebenen atypischen Fallgestaltung, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Beschluss vom 9. Juli 2002 dargelegt und hält diese Rechtsprechung bis heute aufrecht (zuletzt BVerwG, B.v. 3.5.2021- 4 B 44/20 - juris Rn. 7).
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