Rechtsprechung
| BVerwG, 04.10.1990 - 4 B 44.90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beseitigung bestimmter gartengestalterischer Maßnahmen auf einem Grundstück - Baupolizeiliches Einschreiten des beeinträchtigten Nachbarn bei Verstößen gegen nachbarschützende Bestimmungen des öffentlichen Baurechts - Rechtsanspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1989 - 11 A 195/88
- BVerwG, 04.10.1990 - 4 B 44.90
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84
Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen; …
Auszug aus BVerwG, 04.10.1990 - 4 B 44.90
Soweit die Beschwerde eine Abweichung der berufungsgerichtlichen Entscheidung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 8.84 - (Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 71 = BauR 1987, 70) rügt, ist sie unzulässig.Welche Anforderungen insofern zu stellen seien, habe das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls im Urteil vom 19. September 1986 (a.a.O.) dargelegt.
Diese ist aus den vom Berufungsgericht bezeichneten Vorschriften der nordrhein-westfälischen Bauordnung hergeleitet worden und nicht aus § 31 Abs. 2 BBauG, dessen Anwendung dem Urteil des Senats vom 19. September 1986 (a.a.O.) zugrunde lag.
- BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59
Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen
Auszug aus BVerwG, 04.10.1990 - 4 B 44.90
Die Beschwerde trägt vor, das Berufungsgericht sei von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. August 1960 - BVerwG 1 C 42.59 - (NJW 1961, 793) abgewichen, indem es die Rechtsauffassung vertreten habe, daß dann, wenn durch die Baurechtswidrigkeit einer baulichen Anlage zugleich Nachbarrechte verletzt würden, regelmäßig nur die Entscheidung für ein Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde ermessensgerecht sei.In dem Verwaltungsrechtsstreit, der dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. August 1960 (a.a.O.) zugrunde lag, hatte das Berufungsgericht in Anwendung von Landesrecht (Berliner Bauordnung) entschieden, die Baupolizei sei zum Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände zwar im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens berechtigt, dazu aber nicht strikt verpflichtet; bei Verletzung auch nachbarschützender Bestimmungen des öffentlichen Baurechts habe der Nachbar einen Rechtsanspruch nur auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, nicht aber auf ein bestimmtes Handeln der Baupolizei.
- OVG Sachsen, 25.07.2022 - 6 B 16/22
Anspruch auf Ergreifung polizeilicher Maßnahmen; Schutz der Nachtruhe; …
In diesen Ausnahmefällen kann das Erschließungsermessen auf null schrumpfen und sich der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung zu einem Anspruch auf Einschreiten verdichten (BVerwG, Urt. v. 4. Oktober 1990 - 4 B 44.90 -, juris Rn. 4 und v. 18. August 1960 - 1 C 42.59 -, juris Rn. 10 zum Anspruch auf baupolizeiliches Einschreiten). - BVerwG, 09.02.2000 - 4 B 11.00
Nichtzulassungsbeschwerde wegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Dies wirft Fragen revisiblen Rechts nicht auf (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. Oktober 1990 - BVerwG 4 B 44.90 - ). - BVerwG, 17.12.2003 - 4 B 96.03
Aufhebung einer Baugenehmigung wegen Verstoßes gegen nachbarschützende …
Bereits in seinem Urteil vom 18. August 1960 - BVerwG 1 C 42.59 - (BVerwGE 11, 95) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass Bundesrecht den Landesgesetzgeber nicht hindere, der Baupolizei Ermessensfreiheit zu geben (so auch BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 1990 - BVerwG 4 B 44.90 - ); dem stehe weder Art. 14 GG noch der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit entgegen. - BVerwG, 02.03.2021 - 4 B 6.21
Erfolglose Geltendmachung eines Anspruch auf den Erlass einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.1994 - 11 A 3833/91
Qualifizierung eines Geräteschuppens als Nebenanlage; Zulässigkeit einer …
Rn. 37 Vgl. OVG NW, Urteile vom 29. November 1983 - 7 A 2015/82 -, vom 17. Mai 1983 - 7 A 330/81 -, BRS 40 Nr. 191, vom 23. April 1983 - 10 A 645/80 -, vom 12. Oktober 1989 - 10 A 4/89 -, vom 27. November 1989 - 11 A 195/88 -, BRS 50 Nr. 185 (dazu BVerwG, Beschluß vom 4. Oktober 1990 - 4 B 44.90 - und BVerfG, Beschluß vom 24. Juni 1991 - 1 BvR 1373/90 -), und vom 20. September 1994 - 11 A 567/91 -.
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