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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 01.08.2018 - 4 B 46/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,34702
VG Schleswig, 01.08.2018 - 4 B 46/18 (https://dejure.org/2018,34702)
VG Schleswig, Entscheidung vom 01.08.2018 - 4 B 46/18 (https://dejure.org/2018,34702)
VG Schleswig, Entscheidung vom 01. August 2018 - 4 B 46/18 (https://dejure.org/2018,34702)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2016 - 2 S 548/16

    Hoheitliche Tätigkeit der Landesrundfunkanstalt; Festsetzung von …

    Auszug aus VG Schleswig, 01.08.2018 - 4 B 46/18
    Dies deutet darauf hin, dass hier der Beitragsservice, bei dem es sich um eine nicht rechtsfähige Verwaltungsstelle des Beigeladenen handelt (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 04.11.2016, Az.: 2 S 548/16, juris Rn. 24 ff.), Absender des Schreibens ist.
  • VG Schleswig, 29.06.2018 - 4 B 35/18

    Behördeneigenschaft des NDR im Rahmen der Rundfunkbeitragserhebung

    Auszug aus VG Schleswig, 01.08.2018 - 4 B 46/18
    Bei objektiver Betrachtung des Schreibens kann dieses daher nicht als Maßnahme einer Behörde, hier des Beigeladenen, der nach der Rechtsprechung der Kammer die gemäß § 10 Abs. 5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrages i.V.m. dem Gesetz zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 16.12.2011 (…GVOBl. SH 2011 Nr. 18, S. 345 ff., vgl. dort Art. 1 des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge) zum Erlass von Festsetzungsbescheiden zuständige Behörde ist (vgl. Beschluss vom 29.06.2018, Az.: 4 B 35/18), qualifiziert werden.
  • VG Schleswig, 04.04.2019 - 4 B 10/19

    Anordnungsanspruch bei eingeleiteter Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeiträgen …

    Dies deutet für den objektiven Erklärungsempfänger darauf hin, dass der Beigeladene mit dem Schreiben vom 18.01.2018 lediglich eine bestehende Leistungspflicht des Antragstellers wiederholte, diese jedoch nicht regeln wollte (in diesem Sinne bereits: VG Schleswig, Beschluss vom 01. August 2018 - 4 B 46/18, BeckRS 2018, 24832, beck-online).
  • VG Schleswig, 19.12.2018 - 4 A 194/18

    Vollstreckung im Rundfunk- und Fernsehrechtbeitragsrecht

    Rn. 34 Mit Beschluss vom 01.08.2018 hat die Berichterstatterin als Einzelrichterin in dem Verfahren 4 B 46/18 einem unter dem 02.05.2018 gestellten Eilantrag stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der Klage im vorliegenden Verfahren gegen die Pfändungs- und Überweisungsverfügungen der Beklagten vom 20.04.2018 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14.05.2018 angeordnet, soweit mit dieser Mahngebühren in Höhe von 5, 00 EUR vollstreckt werden.
  • VG Magdeburg, 19.03.2024 - 4 A 256/22

    Ausgleich des Vermögensnachteils nach Rücknahme eines Verwaltungsakts

    Den Antrag des Klägers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf Abänderung des Beschlusses vom 17. Juli 2015 lehnte das Verwaltungsgericht B-Stadt am 6. März 2018 ab (4 B 46/18 MD).

    Rn. 91 Für die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte, insbesondere das Protokoll der mündlichen Verhandlung, auf die beigezogenen Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts B-Stadt (4 B 259/15 MD und 4 B 46/18 MD), des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (2 O 27/18 und 2 M 115/15) und des Landgerichts B-Stadt (10 O 863/18) sowie auf die vom Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge (15-20-43-138 und ) und insbesondere auf die darin enthaltenen und durch den Kläger eingereichten Rechnungsbelege Bezug genommen.

  • VG Schleswig, 29.03.2019 - 4 B 5/19

    Anordnungsanspruch bei eingeleiteter Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeiträgen …

    Dies deutet für den objektiven Erklärungsempfänger darauf hin, dass der Beigeladene mit dem Schreiben vom 20. August 2018 lediglich eine bestehende Leistungspflicht des Antragstellers wiederholte, diese jedoch nicht regeln wollte (in diesem Sinne bereits: VG Schleswig, Beschluss vom 01. August 2018 - 4 B 46/18, BeckRS 2018, 24832, beck-online).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2023 - 11 S 10.23

    Vollstreckung von Rundfunkbeitragsforderungen in Brandenburg

    Soweit die Antragstellerin demgegenüber darauf hinweist, in der Rechtsprechung werde (vereinzelt) von der Nichtvollstreckbarkeit von Mahngebühren der Landesrundfunkanstalt ausgegangen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 1. August 2018 - 4 B 46/18 - juris, Rn. 8 ff.), so beruht diese Rechtsprechung erkennbar auf Besonderheiten des schleswig-holsteinischen Landesrechts, insbesondere auf dem den dortigen Landesvorschriften entnommenen Erfordernis der vorherigen Festsetzung von Mahngebühren durch Verwaltungsakt.
  • VG Schleswig, 13.02.2024 - 4 A 74/22

    Mahnung ohne erkennbare Vollstreckungsbehörde

    Anders als das LG Itzehoe in seinem Urteil vom 20. Februar 2023 - 4 O 86/22 - meint, ist dieser auch eine zwingende Voraussetzung der Zwangsvollstreckung gemäß § 269 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LVwG (vgl. VG Schleswig…, Urteil vom 19. Dezember 2018 - 4 A 194/18 - juris Rn. 40 ; Beschluss vom 1. August 2018 - 4 B 46/18 - juris Rn. 9).
  • VG Hannover, 21.11.2019 - 7 A 3889/18

    Rundfunkbeiträge

    Da der Beklagte mit Schriftsatz vom 14. November 2019 erklärt hat, dass er nicht beabsichtige, die in dem Mahnschreiben vom 19. April 2018 erhobene Mahngebühr durch gesonderten Verwaltungsakt festzusetzen - was nach den zutreffenden weiteren Ausführungen des Beklagten auch nicht erforderlich ist (…§ 67 Abs. 4 des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes - NVwVG - Nds. OVG, Beschl. v. 20.11.2017 - 4 ME 285/17 -, juris Rn. 9) -, das genannte Mahnschreiben mangels Regelungswirkung keinen anfechtbaren Verwaltungsakt im Sinne von § 35 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes - VwVfG - darstellt (vgl. z.B. VG Schleswig, Beschl. v. 01.08.2018 - 4 B 46/18, juris Rn. 10 ff.) und der Kläger somit nicht im Wege der Anfechtungsklage gegen die Erhebung der Mahngebühren vorgehen kann, muss der Kläger deren Rechtmäßigkeit im Rahmen der Feststellungsklage zur verwaltungsgerichtlichen Prüfung stellen können (Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG -).
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