Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 20.12.2013 - 4 B 504/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
VwGO § 47 Abs. 6
Fernwärmesatzung, Normenkontrolle, einstweiliger Rechtsschutz, Interessen- und Folgenabwägung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - 10 D 17/10
Notwendigkeit der Ausfertigung eines Bebauungsplans vor seiner Bekanntmachung für …
Auszug aus OVG Sachsen, 20.12.2013 - 4 B 504/13
Schlägt die rückwirkende Inkraftsetzung einer Satzung fehl, ist bei der Teilbarkeit des zeitlichen Geltungsanspruchs im Regelfall anzunehmen, dass der Satzungsgeber jedenfalls eine Inkraftsetzung für die Zukunft gewollt hätte (vgl. OVG NRW, Urt. v. 8. März 2012 - 10 D 17/10.NE -, BauR 2012, 1075, juris Rn. 60). - OVG Sachsen, 11.11.2014 - 4 C 36/13
Normenkontrolle, Antragsfrist, zusätzliche Beschwer, Fernwärmesatzung, Anschluss- …
Auszug aus OVG Sachsen, 20.12.2013 - 4 B 504/13
Rn. 1 Der Antrag der Antragstellerin vom 6. Dezember 2013 auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO, die darauf gerichtet ist, die Fernwärmesatzung (FernwS) der Antragsgegnerin bis zur Entscheidung über ihren Normenkontrollantrag (Az.: 4 C 36/13) außer Vollzug zu setzen, ist zulässig, aber unbegründet. - OVG Sachsen, 29.09.2009 - 1 B 363/09
Normenkontrolle; vorläufiger Rechtsschutz; Dringlichkeit; schwerer Nachteil; …
Auszug aus OVG Sachsen, 20.12.2013 - 4 B 504/13
Dabei sind insbesondere auch die Folgen für den Antragsteller, die Allgemeinheit und für Dritte, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, der Normenkontrollantrag aber Erfolg hätte, abzuwägen gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, der Normenkontrollantrag aber keinen Erfolg hätte (…Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl., § 47 Rn. 148, 152 ff., jeweils m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 29. September 2009 - 1 B 363/09 -, juris Rn. 2).
- OVG Sachsen, 10.07.2019 - 4 B 170/19
Integrationsbeirat; Geschäftsordnung; Gleichheitssatz, Ausschuss
Dabei sind insbesondere auch die Folgen für den Antragsteller, die Allgemeinheit und für Dritte, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, der Normenkontrollantrag aber Erfolg hätte, abzuwägen gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, der Normenkontrollantrag aber keinen Erfolg hätte (…Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 47 Rn. 148, 152 ff., jeweils m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 20. Dezember 2013 - 4 B 504/13 -, juris Rn. 2). - OVG Sachsen, 11.11.2014 - 4 C 36/13
Normenkontrolle, Antragsfrist, zusätzliche Beschwer, Fernwärmesatzung, Anschluss- …
Rn. 10 Am 6. Dezember 2013 hat die Antragstellerin einen Normenkontrollantrag betreffend die Fernwärmesatzung vom 6. Mai 2013 gestellt und zugleich den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO beantragt (Az. 4 B 504/13).Rn. 23 Mit Beschluss vom 20. Dezember 2013 hat der erkennende Senat den Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (4 B 504/13) abgelehnt, da sich die Fernwärmesatzung der Antragsgegnerin bei summarischer Prüfung nicht als offensichtlich rechtswidrig erweise.
Rn. 24 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes sowie des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf die Gerichtsakte, insbesondere die Niederschrift der mündlichen Verhandlung vom 11. November 2014, die Akte des Verfahrens 4 B 504/13 und die vorgelegten Verwaltungsvorgänge (1 Heftung mit Kopien, 1 Heftung mit Original-Unterlagen und 1 Ordner mit den Niederschriften im Original zu öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten diverser Stadtrats- und Ausschusssitzungen im Jahr 2013) verwiesen, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.
- OVG Sachsen, 08.09.2020 - 4 B 28/20
Naturschutzgebiet; Vogelschutzgebiet; strategische Umweltprüfung; …
Dabei sind insbesondere auch die Folgen für den Antragsteller, die Allgemeinheit und für Dritte, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, der Normenkontrollantrag aber Erfolg hätte, abzuwägen gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, der Normenkontrollantrag aber keinen Erfolg hätte (vgl. Senatsbeschl. v. 20. Dezember 2013 - 4 B 504/13 -, juris Rn. 2;… Senatsbeschl. v. 10. Juli 2019 - 4 B 170/19 -, juris Rn. 20;… SächsOVG Beschl. v. 29. September 2009 - 1 B 363/09 -, juris Rn. 2).
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