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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.07.2018 - 4 B 51.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,23946
BVerwG, 16.07.2018 - 4 B 51.17 (https://dejure.org/2018,23946)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.2018 - 4 B 51.17 (https://dejure.org/2018,23946)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 2018 - 4 B 51.17 (https://dejure.org/2018,23946)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2; BauGB § 34 Abs. 1
    Abgrenzung von Einfügen; Abgrenzungskriterien; Bebauungszusammenhang; Divergenzrüge; Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit; Fremdkörper; Grundsatzrüge; Prägung als Ortsteil; Unterschiedlichkeit der Bebauung; aufeinanderfolgende Bebauung; bestimmter ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Kriterien für die Abgrenzung der näheren Umgebung im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 1 BauGB
    Kriterien für die Abgrenzung der näheren Umgebung im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB

  • Wolters Kluwer

    Prägung der Eigenart der näheren Umgebung durch Baulichkeiten bei mangelnder Bildung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils durch diese; Zugehörigkeit eines bebauten Grundstücks zum Bebauungszusammenhang eines Ortsteils trotz fehlender Zählung der Bebauung zur ...

  • doev.de PDF

    Bebauungszusammenhang; maßgebliche Bebauung; prägende Wirkung

  • ra.de
  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 34 Abs. 1.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 ; BauGB § 34 Abs. 1
    Prägung der Eigenart der näheren Umgebung durch Baulichkeiten bei mangelnder Bildung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils durch diese; Zugehörigkeit eines bebauten Grundstücks zum Bebauungszusammenhang eines Ortsteils trotz fehlender Zählung der Bebauung zur ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Welche Baulichkeiten prägen die Eigenart der näheren Umgebung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baurecht oder kein Baurecht: Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich (IBR 2018, 588)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 1651
  • DÖV 2018, 953
  • BauR 2018, 1840
  • ZfBR 2018, 780
 
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Wird zitiert von ... (83)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben; …

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2018 - 4 B 51.17
    Rn. 6 Ein generalisierender Rechtssatz, wie ihn die Beschwerde unterstellt, wäre auch mit den unterschiedlichen Kriterien für die Abgrenzung von Innen- und Außenbereich einerseits und der für das Einfügen maßgeblichen näheren Umgebung andererseits nicht in Einklang zu bringen: Einen Bebauungszusammenhang können nur Bauwerke selbst herstellen oder zu seiner Entwicklung beitragen, die optisch wahrnehmbar sind und ein gewisses Gewicht haben, so dass sie geeignet sind, ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten Charakter zu prägen (BVerwG, Urteile vom 14. September 1992 - 4 C 15.90 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 152 S. 67 und vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.14 - BVerwGE 152, 275 Rn. 15).

    Wenn eine aufeinanderfolgende Bebauung vorhanden ist, deren einzelne Bestandteile im Sinne der Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Urteile vom 14. September 1992 - 4 C 15.90 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 152 S. 67 und vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.14 - BVerwGE 152, 275 Rn. 15) optisch wahrnehmbar sind und ein gewisses Gewicht haben, so dass sie - jeweils für sich genommen - geeignet sind, ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten Charakter zu prägen, so ist dies der Bebauungszusammenhang, auch wenn die aufeinander folgende Bebauung in sich noch so unterschiedlich ist.

    Rn. 11 Die Beschwerde macht geltend, die angegriffene Entscheidung weiche vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.14 - (BVerwGE 152, 275) ab und beruhe auf dieser Abweichung.

    Das Oberverwaltungsgericht hat sich der Sache nach den im Urteil des Senats vom 30. Juni 2015 (a.a.O.) formulierten Rechtssatz zu eigen gemacht, dass den Bebauungszusammenhang ausschließlich Bauwerke bildeten, die optisch wahrnehmbar sind und ein gewisses Gewicht haben, so dass sie geeignet sind, ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten Charakter zu prägen.

    Abweichendes ergibt sich auch nicht aus dem Senatsurteil vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.14 - (BVerwGE 152, 275 Rn. 13).

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof; …

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2018 - 4 B 51.17
    Baulichkeiten können auch dann die Eigenart der näheren Umgebung prägen, wenn sie nicht imstande sind, einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil zu bilden (BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 C 7.15 - BVerwGE 157, 1 LS 1 und Rn. 13).

    Anknüpfend an diese Unterschiede hat der Senat in seinem Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 C 7.15 - (BVerwGE 157, 1 LS 1 und Rn. 13) gefolgert, dass Baulichkeiten auch dann die Eigenart der näheren Umgebung prägen können, wenn sie nicht imstande sind, einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil zu bilden.

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2018 - 4 B 51.17
    Für die Abgrenzung des Innen- und Außenbereichs sei dies wiederholt entschieden worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 1968 - 4 C 2.66 - BVerwGE 31, 20; Beschluss vom 27. Mai 1988 - 4 B 71.88 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG/BauGB Nr. 127; Urteil vom 15. Mai 1997 - 4 C 23.95 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 329).

    Der Senat hat die Frage bereits im Sinne des Oberverwaltungsgerichts beantwortet: Ein Bebauungszusammenhang im Sinne von § 34 BauGB ist nach ständiger Rechtsprechung (vgl. bereits BVerwG, Urteile vom 6. November 1968 - 4 C 2.66 - BVerwGE 31, 20 und vom 1. Dezember 1972 - 4 C 6.71 - BVerwGE 41, 227 ) gegeben, soweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt.

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs. …

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2018 - 4 B 51.17
    Geklärt ist ferner, dass die Merkmale der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit nicht im Sinne eines harmonischen Ganzen, eines sich als einheitlich darstellenden Gesamtbildes der Bebauung zu verstehen sind (BVerwG, Urteil vom 19. September 1986 - 4 C 15.84 - BVerwGE 75, 34 und LS 1).

    Eine Unterbrechung des Bebauungszusammenhangs bewirkt sie nicht (BVerwG, Urteil vom 19. September 1986 - 4 C 15.84 - BVerwGE 75, 34 und LS 1).

  • BVerwG, 20.08.1998 - 4 B 79.98

    Bauplanungsrecht; Nachbarschutz, Anspruch auf Gebietserhaltung; Prägung, …

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2018 - 4 B 51.17
    Die Beschwerde verweist auf den Beschluss des Senats vom 20. August 1998 - 4 B 79.98 - (Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 191), wonach die Kriterien zur Abgrenzung des Innen- und Außenbereichs auf die Abgrenzung der näheren Umgebung im Sinne von § 34 BauGB sinngemäß übertragen werden könnten.

    In dieser Allgemeinheit findet diese Annahme in dem von der Beschwerde als Beleg angeführten Beschluss des Senats vom 20. August 1998 (a.a.O.) keine Stütze.

  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90

    Bauplanungsrecht: Zurechnung zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, mit …

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2018 - 4 B 51.17
    Rn. 6 Ein generalisierender Rechtssatz, wie ihn die Beschwerde unterstellt, wäre auch mit den unterschiedlichen Kriterien für die Abgrenzung von Innen- und Außenbereich einerseits und der für das Einfügen maßgeblichen näheren Umgebung andererseits nicht in Einklang zu bringen: Einen Bebauungszusammenhang können nur Bauwerke selbst herstellen oder zu seiner Entwicklung beitragen, die optisch wahrnehmbar sind und ein gewisses Gewicht haben, so dass sie geeignet sind, ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten Charakter zu prägen (BVerwG, Urteile vom 14. September 1992 - 4 C 15.90 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 152 S. 67 …und vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.14 - BVerwGE 152, 275 Rn. 15).

    Wenn eine aufeinanderfolgende Bebauung vorhanden ist, deren einzelne Bestandteile im Sinne der Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Urteile vom 14. September 1992 - 4 C 15.90 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 152 S. 67 …und vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.14 - BVerwGE 152, 275 Rn. 15) optisch wahrnehmbar sind und ein gewisses Gewicht haben, so dass sie - jeweils für sich genommen - geeignet sind, ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten Charakter zu prägen, so ist dies der Bebauungszusammenhang, auch wenn die aufeinander folgende Bebauung in sich noch so unterschiedlich ist.

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2018 - 4 B 51.17
    Andererseits reicht der die nähere Umgebung bildende Bereich - innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils - nur so weit, wie sich die Ausführung des zur Genehmigung gestellten Vorhabens auswirken kann und wie die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (grundlegend BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 ).
  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten …

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2018 - 4 B 51.17
    Im Unterschied dazu ist für die Beurteilung der Eigenart der näheren Umgebung alles an Bebauung in den Blick zu nehmen, was tatsächlich vorhanden ist und nach außen wahrnehmbar in Erscheinung tritt (BVerwG, Urteil vom 23. März 1994 - 4 C 18.92 - BVerwGE 95, 277 ); außer Acht gelassen werden darf lediglich, was die Bebauung nicht prägt, weil es nicht die Kraft hat, die Eigenart der näheren Umgebung zu beeinflussen, oder in ihr gar als Fremdkörper erscheint (BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322 ).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden …

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2018 - 4 B 51.17
    Der Senat hat die Frage bereits im Sinne des Oberverwaltungsgerichts beantwortet: Ein Bebauungszusammenhang im Sinne von § 34 BauGB ist nach ständiger Rechtsprechung (vgl. bereits BVerwG, Urteile vom 6. November 1968 - 4 C 2.66 - BVerwGE 31, 20 und vom 1. Dezember 1972 - 4 C 6.71 - BVerwGE 41, 227 ) gegeben, soweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt.
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2018 - 4 B 51.17
    Im Unterschied dazu ist für die Beurteilung der Eigenart der näheren Umgebung alles an Bebauung in den Blick zu nehmen, was tatsächlich vorhanden ist und nach außen wahrnehmbar in Erscheinung tritt (BVerwG, Urteil vom 23. März 1994 - 4 C 18.92 - BVerwGE 95, 277 ); außer Acht gelassen werden darf lediglich, was die Bebauung nicht prägt, weil es nicht die Kraft hat, die Eigenart der näheren Umgebung zu beeinflussen, oder in ihr gar als Fremdkörper erscheint (BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 23.95

    Bauplanungsrecht - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder des Interesses der …

  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 77.73

    "Vorhandene Bebauung" i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder § …

  • BVerwG, 27.05.1988 - 4 B 71.88

    Bebauungszusammenhang - Unterbrechung der optischen Verbindung - Baukomplexe - …

  • BVerwG, 10.01.1994 - 4 B 158.93
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2023 - 14 S 1161/23

    Erhöhung eines Bestandsgebäudes ohne Aufstockung

    Rn. 32 Die "Eigenart" der näheren Umgebung wird dabei grundsätzlich durch die tatsächlich vorhandene Bebauung geprägt, wie sie nach außen wahrnehmbar in Erscheinung tritt (BVerwG…, Urteil vom 26.05.1978 - IV C 9.77 - BVerwGE 55, 369, juris Rn. 34; Beschluss vom 16.07.2018 - 4 B 51.17 - NVwZ 2018, 1651, juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 27.05.2026 - 1 ZB 25.650

    Vorbescheid, Abgrenzung Innen-/Außenbereich, Bebauungszusammenhang, …

    Den Bebauungszusammenhang selbst herstellen oder zu seiner Entwicklung beitragen können nur Bauwerke, die optisch wahrnehmbar sind und ein gewisses Gewicht haben, so dass sie geeignet sind, ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten Charakter zu prägen (vgl. BVerwG, B.v. 16.7.2018 - 4 B 51.17 - NVwZ 2018, 1651 - juris Rn. 6;… B.v. 30.6.2015 - 4 C 5.14 - BVerwGE 152, 275 Rn. 15;… U.v. 14.9.1992 - 4 C 15.90 - NVwZ 1993, 985 - juris Rn. 12;… BayVGH, B.v. 13.5.2020 - 1 ZB 19.1663 - juris Rn. 4 m.w.N.).

    Eine Unterbrechung des Bebauungszusammenhangs bewirkt sie allerdings nicht (vgl. BVerwG, B.v. 16.7.2018 - 4 B 51.17 - NVwZ 2018, 1651 - juris Rn. 7).

    Ein solches wäre allerdings notwendig, damit ein Gebäude als geeignet angesehen werden könnte, ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten Charakter zu prägen (vgl. BVerwG, B.v. 16.7.2018 - 4 B 51.17 - NVwZ 2018, 1651 - juris Rn. 6).

    Rn. 25 Soweit das Verwaltungsgericht in der zitierten Passage weiter ausführt (…UA Rn. 27), dass es für die Bebauung im Sinn des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB maßgeblich sei, ob sie geeignet sei, einem Gebiet im Sinn einer nach der Siedlungsstruktur angemessenen Fortentwicklung ein bestimmtes städtebauliches Gepräge zu verleihen, fehlt es an der Gegenüberstellung und am Aufzeigen der Unterschiede zu den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in der von den Beigeladenen zitierten Fundstelle (BVerwG, B.v. 16.7.2018 - 4 B 51.17 - juris Rn. 7).

    Zwar lässt sich der höchstrichterlichen Entscheidung der Rechtssatz entnehmen, dass eine sich in den Bebauungszusammenhang in keiner Weise einpassende Bebauung eines einzelnen Grundstücks allenfalls ein "Fremdkörper" sein mag und folglich die "Eigenart der näheren Umgebung" nicht im Sinn von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB als Maßstab prägen kann, dass damit aber keine Unterbrechung des Bebauungszusammenhangs bewirkt wird (BVerwG, B.v. 16.7.2018 - 4 B 51.17 - juris Rn. 7).

  • OVG Sachsen, 04.09.2018 - 1 A 279/18

    Kurierdienst; Gebietsverträglichkeit; allgemeines Wohngebiet; typisierende …

    Die Grenzen der näheren Umgebung lassen sich nicht schematisch festlegen, sondern sind nach der tatsächlichen städtebaulichen Situation zu bestimmen, in die das Vorhabengrundstück eingebettet ist (aus der st. Rspr. vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 - Beschl. v. 28. August 2003 - 4 B 74.03 - Urt. v. 8. Dezember 2016 - 4 C 7.15 - Beschl. v. 16. Juli 2018 - 4 B 51.17 - Senatsurt. v. 22. März 2013 - 1 A 502/12 - und v. 5. April 2013 - 1 A 247/12 -, jeweils juris).

    Prägende Wirkung entfaltet grundsätzlich alles tatsächlich Vorhandene und nach außen wahrnehmbar in Erscheinung Tretende (BVerwG, Beschl. v. 16. Juli 2018 a. a. O.).

    Außer Betracht bleiben bauliche Anlagen, die von ihrem quantitativen Erscheinungsbild oder nach ihrer Qualität nicht die Kraft zur prägenden Wirkung haben oder völlig aus dem Rahmen der sonst in der näheren Umgebung anzutreffenden Bebauung als "Fremdkörper" herausfallen (…BVerwG, Urt. v. 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 -, juris Rn. 13; Beschl. v. 16. Juli 2018 a. a. O.).

    Ein allgemeiner Rechtssatz des Inhalts, dass die Kriterien zur Abgrenzung des Innen- und Außenbereichs generell auf die Abgrenzung der näheren Umgebung übertragbar sind, hat das Bundesverwaltungsgericht nicht aufgestellt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16. Juli 2018 a. a. O.) Nur hinsichtlich der topographischen Gegebenheiten und nur im Kontext des Gebietserhaltungsanspruchs des Nachbarn wird vom Bundesverwaltungsgericht eine Übertragung der Rechtsprechung für möglich gehalten (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 16. Juli 2018 a. a. O.).

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