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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 21.06.2010 - 4 B 526/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19678
OVG Sachsen, 21.06.2010 - 4 B 526/09 (https://dejure.org/2010,19678)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21.06.2010 - 4 B 526/09 (https://dejure.org/2010,19678)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21. Juni 2010 - 4 B 526/09 (https://dejure.org/2010,19678)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 12 Abs. 1; BÄO § 3 Abs. 2 BÄO § 10
    Arzt, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung, Usbekistan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgeglichenheit zwischen der Wahrscheinlichkeit des Obsiegens und Unterliegens als unterste Hürde für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH); Beschwerde gegen einen sofort vollziehbaren Widerruf einer erteilten ärztlichen Berufserlaubnis aufgrund des Nichtbestehens ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausgeglichenheit zwischen der Wahrscheinlichkeit des Obsiegens und Unterliegens als unterste Hürde für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH); Beschwerde gegen einen sofort vollziehbaren Widerruf einer erteilten ärztlichen Berufserlaubnis aufgrund des Nichtbestehens ...

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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 33.07

    Approbation als Arzt, sowjetisches Diplom, Anerkennung, Gleichwertigkeit, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.06.2010 - 4 B 526/09
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 11.12.2008 (NJW 2009, 867) im Hinblick auf einen geltend gemachten Approbationsanspruch einer Medizinerin, die ihr Studium ähnlich der Antragstellerin in dem Gebiet der früheren Sowjetunion absolviert hatte,festgestellt, dass die Ergebnisse einer vom Gesetz nicht vorgesehenen Prüfung den Berufzugang nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BÄO nicht versperren können.

    Unter Berücksichtigung der seit der Änderung der Bundesärzteordnung zum 7.12.2007 geänderten Maßstäbe (BVerwG, Urt. v. 11.12.2008, a. a. O.) für die Bewertung, ob eine Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes gegeben ist, die nunmehr insbesondere auch außerhalb des Studiums erworbene Qualifikationen und Berufserfahrungen einbezieht, erscheint es jedenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Ausbildungsstand der Antragstellerin gleichwertig sein könnte.

  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten …

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.06.2010 - 4 B 526/09
    Art. 12 Abs. 1 GG lässt einen Eingriff in die Freiheit der Berufswahl jedoch auch schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter zu (BVerfG, Kammerbeschl. v.16.1.1991, NJW 1991, 1530 m. w. N.).
  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im …

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.06.2010 - 4 B 526/09
    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 17.8.1982, BVerwGE 66, 111;… SächsOVG, Urt. v. 20.2.2001, SächsVBl. 2001, 147) wird ein ursprünglicher Verstoß gegen das Anhörungsgebot in der Regel durch den Erlass des - hier noch ausstehenden, aber zu erwartenden - Widerspruchsbescheides gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG geheilt, ohne dass es dazu einer besonderen Maßnahme der Behörde bedarf.
  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen …

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.06.2010 - 4 B 526/09
    Zwar dürfte, worauf die Antragstellerin zu Recht verweist, die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Berufserlaubnis als Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Freiheit der Berufswahl zu beurteilen sein (BVerfG, Beschl. v. 2.3.1977, BVerfGE 44, 105).
  • BVerfG, 23.11.2009 - 1 BvR 2709/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die sofortige Vollziehung des Widerrufs einer …

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.06.2010 - 4 B 526/09
    Wegen der Eingriffsintensität einer sofortigen Vollziehung eines Widerrufs einer Berufserlaubnis bedarf es hierfür jedoch der Feststellung, dass die weitere Berufstätigkeit konkrete Gefahren für Dritte befürchten lässt (BVerfG, Beschl. v. 23.11.2009, BayVBl. 2010, 275; OVG Saarland, Beschl. v. 21.1.2004, NJW 2004, 2033).
  • OVG Hamburg, 18.12.2006 - 3 Bs 218/05

    Die auf § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO beruhende sofortige Vollziehbarkeit eines …

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.06.2010 - 4 B 526/09
    Selbst wenn man jedoch mit der Antragstellerin einen Anhörungsmangel annehmen wollte, dürfte ein solcher formeller Mangel jedenfalls dann nicht zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches führen, wenn absehbar ist, dass der formelle Fehler nach § 1 Satz 1 SächsVwVfG, § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG geheilt werden wird (OVG Hamburg, Beschl. v. 18.12.2006, DÖV 2007, 392).
  • BVerwG, 30.03.2007 - 9 VR 7.07

    Pflicht eines Grundstückeigentümers zur Duldung von Bodenerkundungen und …

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.06.2010 - 4 B 526/09
    Diese Begründung wird der Informationsfunktion, die dem Begründungserfordernis im Hinblick auf den Adressaten, insbesondere im Interesse einer Einschätzung seiner Rechtsschutzmöglichkeiten zukommt, ebenso gerecht wie der Warnfunktion gegenüber der Behörde selbst, durch die ihr der Ausnahmecharakter der sofortigen Vollziehung vor Augen geführt werden soll (BVerwG, Beschl. v. 30.3.2007, AUR 2008, 70).
  • OVG Saarland, 21.01.2004 - 1 W 29/03

    Ruhen der ärztlichen Approbation

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.06.2010 - 4 B 526/09
    Wegen der Eingriffsintensität einer sofortigen Vollziehung eines Widerrufs einer Berufserlaubnis bedarf es hierfür jedoch der Feststellung, dass die weitere Berufstätigkeit konkrete Gefahren für Dritte befürchten lässt (BVerfG, Beschl. v. 23.11.2009, BayVBl. 2010, 275; OVG Saarland, Beschl. v. 21.1.2004, NJW 2004, 2033).
  • OVG Sachsen, 20.02.2001 - 2 B 167/99

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse unter dem Gesichtspunkt der Rehabilitierung; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.06.2010 - 4 B 526/09
    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung (…vgl. nur BVerwG, Urt. v. 17.8.1982, BVerwGE 66, 111; SächsOVG, Urt. v. 20.2.2001, SächsVBl. 2001, 147) wird ein ursprünglicher Verstoß gegen das Anhörungsgebot in der Regel durch den Erlass des - hier noch ausstehenden, aber zu erwartenden - Widerspruchsbescheides gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG geheilt, ohne dass es dazu einer besonderen Maßnahme der Behörde bedarf.
  • VGH Bayern, 16.08.2024 - 21 CE 24.1212

    Vorrang der Gleichwertigkeitsprüfung gegenüber der Kenntnisprüfung und …

    Dieser Grundsatz wurde vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 21. Juni 2010 (4 B 526/09 - juris Rn. 8) in einem Verfahren, das den Widerruf der Berufserlaubnis betraf, auf Erkenntnisse aus einer rechtswidrigen Kenntnisprüfung übertragen.
  • OVG Bremen, 08.01.2021 - 2 PA 270/20

    Widerruf einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berrufs - …

    Im Übrigen ist zu bedenken, dass der Widerruf einer Erlaubnis nach § 10 BÄO - trotz der Unterschiede zur Approbation - die weitere Berufsausübung verbietet und damit einen schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG darstellt (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 21.06.2010 - 4 B 526/09, juris Rn. 8, 19).

    Ein solches Vorgehen dürfte eine konkrete und nicht anders abwendbare Patientengefährdung voraussetzen, die sich schon während des für eine endgültige Sachverhaltsaufklärung nötigen Zeitraums zu verwirklichen droht (…vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 02.10.2019 - 2 B 229/19, juris Rn. 7; Sächs. OVG, Beschl. v. 21.06.2010 - 4 B 526/09, juris Rn. 19).

  • VG Bayreuth, 01.08.2023 - B 10 E 23.553

    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Prüfung des Anspruchs auf Verlängerung der …

    Es sei unzulässig Argumente einer Patientengefährdung zu sammeln, die aus einer rechtswidrigen Prüfung gewonnen wurden (unter Berufung auf einen Beschluss des VG Braunschweig vom 27.1.2022 - 1 B 612/12 und des OVG Sachsen vom 21.6.2010 - 4 B 526/09).

    Hingewiesen werde auch auf den Beschluss des OVG Sachsen vom 21.6.2010 - 4 B 526/09.

  • VG Bayreuth, 15.10.2024 - B 8 S 24.972

    Verlängerung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Arztberufes nach § 10 …

    Dies ergebe sich auch aus den Beschlüssen des Sächsischen OVG (B.v. 21.6.2010 - 4 B 526/09) und des Bayerischen VGH vom 16. August 2024 (21 CE 24.1212: letztere Erkenntnisse dürften nur in absoluten Ausnahmefällen, z.B. bei einer mit Händen zur greifenden Patientengefährdung berücksichtigt werden).

    Dieser Grundsatz wurde vom SächsOVG im Beschluss vom 21. Juni 2010 - 4 B 526/09 (…juris Rn. 8) in einem Verfahren, das den Widerruf der Berufserlaubnis betraf, auf Erkenntnisse aus einer rechtswidrigen Kenntnisprüfung übertragen: "Der Annahme des Verwaltungsgerichts, dass der Widerruf der Erlaubnis voraussichtlich rechtmäßig sei, dürfte der Einwand der Antragstellerin entgegenstehen, die im Rahmen der Gleichwertigkeits- bzw. Kenntnisstandsprüfung nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BÄO erfolgten Feststellungen seien nicht verwertbar, da sie sich dieser Prüfung nicht habe unterziehen müssen.

  • VG Bayreuth, 08.07.2024 - B 8 E 24.573

    Vorrang der Gleichwertigkeitsprüfung zur Kenntnisprüfung für Ärzte aus …

    Rn. 41 Dieser Grundsatz wurde vom SächsOVG im Beschluss vom 21. Juni 2010 - 4 B 526/09 (…juris Rn. 8) in einem Verfahren, das den Widerruf der Berufserlaubnis betraf, auf Erkenntnisse aus einer rechtswidrigen Kenntnisprüfung übertragen: "Der Annahme des Verwaltungsgerichts, dass der Widerruf der Erlaubnis voraussichtlich rechtmäßig sei, dürfte der Einwand der Antragstellerin entgegenstehen, die im Rahmen der Gleichwertigkeits- bzw. Kenntnisstandsprüfung nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BÄO erfolgten Feststellungen seien nicht verwertbar, da sie sich dieser Prüfung nicht habe unterziehen müssen.
  • VG Augsburg, 01.08.2023 - Au 8 S 23.1160

    Einstweiliger Rechtsschutz, Widerruf der vorübergehenden …

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht vertrat in dem Beschluss vom 21. Juni 2010 (SächsOVG, B.v. 21.6.2010 - 4 B 526/09 - juris) im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens die Auffassung, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Hinblick auf Art. 12 GG auf den Widerruf einer Erlaubnis nach § 10 BÄO übertragbar sein müsse, da durch den Widerruf der Erlaubnis der Berufszugang ebenso versperrt werde.
  • VG München, 09.02.2023 - M 27 SE 23.166

    Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs, Widerruf, …

    Soweit nach der antragstellerseitig in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Approbationserteilung (…vgl. U.v. 11.12.2008 - 3 C 33.07 - juris Rn. 32) die Ergebnisse von gesetzlich nicht vorgesehenen Prüfungen den Berufszugang nicht versperren dürfen und dies nach der Einschätzung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. B.v. 21.6.2010 - 4 B 526/09 - juris Rn. 8) auch für die Erlaubnis nach § 10 BÄO geltend dürfte, steht dem zur Überzeugung der Kammer grundsätzlich nicht entgegen, ohne bloßes Abstellen auf die Ergebnisse der Prüfungen konkret und ermessensgerecht die im Rahmen der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - gleichlaufend mit anderweitig bekanntwerdenden Erkenntnissen - bei der Widerrufsentscheidung zu verwerten.
  • VG Dresden, 01.12.2011 - 5 K 44/10
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakten zu den Verfahren 4 L 470/09 und 4 B 526/09 (beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht) sowie die beigezogene Behördenakte Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung und der Entscheidungsfindung waren.
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