Rechtsprechung
| BVerwG, 19.11.2018 - 4 B 58.18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Wolters Kluwer
Ermittlung des Verkehrswertes bei einem Entschädigungsanspruch als Surrogat für Kosten von Schallschutzmaßnahmen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2 ; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
Ermittlung des Verkehrswertes bei einem Entschädigungsanspruch als Surrogat für Kosten von Schallschutzmaßnahmen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2018 - 6 A 8.17
- BVerwG, 19.11.2018 - 4 B 58.18
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 19.11.2018 - 4 B 58.18
Rn. 6 Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).Rn. 10 Die Beschwerde legt nicht - wie erforderlich - dar, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f.).
Rn. 12 Die Beschwerde bleibt erfolglos, weil sie nicht darlegt, was die Klägerin unter Begleitung des von ihr beauftragten Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur weiteren Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15).
Diese Angriffe betreffen nicht das Prozessrecht, sondern das materielle Recht (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15), und können daher den Vorwurf eines Verfahrensfehlers nicht begründen.
- BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04
Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …
Auszug aus BVerwG, 19.11.2018 - 4 B 58.18
Rn. 7 Die Beschwerde beanstandet, das Oberverwaltungsgericht habe die Ausführungen des Senats in seinem Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - (BVerwGE 125, 116 Rn. 409 ff.) zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Ermittlung des Verkehrswertes zu Unrecht herangezogen, weil Gegenstand des Verfahrens kein Übernahmeanspruch, sondern ein Entschädigungsanspruch als Surrogat für Kosten von Schallschutzmaßnahmen sei. - BVerwG, 28.03.2013 - 4 B 15.12
Unterlassene Einholung eines Obergutachtens als Revisionsgrund
Auszug aus BVerwG, 19.11.2018 - 4 B 58.18
Ihr Hinweis auf mehrere bereits vorliegende Gutachten und mögliche Unterschiede zeigt nicht auf, dass sich dem Oberverwaltungsgericht eine weitere Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (vgl. zu den Maßstäben BVerwG, Beschluss vom 28. März 2013 - 4 B 15.12 - BauR 2013, 1248 Rn. 19 m.w.N.). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 19.11.2018 - 4 B 58.18
In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
- BVerwG, 08.08.2019 - 4 B 30.19
Darlegung eines Verfahrensmangels im Revisionszulassungsverfahren; Notwendige …
Sie muss insoweit schon deshalb erfolglos bleiben, weil sie nicht darlegt, dass die Kläger bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme dieser Sachverhaltsaufklärung hingewirkt haben oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. und vom 19. November 2018 - 4 B 58.18 - juris Rn. 10). - BVerwG, 07.08.2019 - 4 B 29.19
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegung der …
Die Beschwerde muss insoweit schon deshalb erfolglos bleiben, weil sie nicht darlegt, dass die Kläger bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme dieser Sachverhaltsaufklärung hingewirkt haben oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. und vom 19. November 2018 - 4 B 58.18 - juris Rn. 10). - BVerwG, 09.10.2019 - 4 BN 33.19
Geltendmachung einer Verletzung des Anspruchs auf gerichtliches Gehör; Darlegung …
Die Beschwerde legt indes nicht - wie geboten - dar, dass der Antragsteller bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme dieser Sachverhaltsaufklärung hingewirkt hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. und vom 19. November 2018 - 4 B 58.18 - juris Rn. 10).
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