Rechtsprechung
| BVerwG, 19.03.2013 - 4 B 60.12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Auswirkungen der Bewertung eines Grundstücks als Ackerland aus einem Flurbereinigungsverfahren auf die tatsächliche landwirtschaftliche Nutzbarkeit und die Zulässigkeit eines möglichen Umbruchs als klärungsbedürftige Frage; Prüfung einer Beschwerde gegen die ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
Auswirkungen der Bewertung eines Grundstücks als Ackerland aus einem Flurbereinigungsverfahren auf die tatsächliche landwirtschaftliche Nutzbarkeit und die Zulässigkeit eines möglichen Umbruchs als klärungsbedürftige Frage; Prüfung einer Beschwerde gegen die ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 28.01.2010 - B 2 K 09.764
- VGH Bayern, 25.09.2012 - 14 B 10.1550
- BVerwG, 19.03.2013 - 4 B 60.12
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 19.03.2013 - 4 B 60.12
In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr; so bereits Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ;… siehe auch Beschluss vom 1. Februar 2011 - BVerwG 7 B 45.10 - juris Rn. 15). - BVerwG, 01.02.2011 - 7 B 45.10
Planfeststellung für Verlängerung einer Straßenbahnlinie; Beachtlichkeit der …
Auszug aus BVerwG, 19.03.2013 - 4 B 60.12
In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr; so bereits Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; siehe auch Beschluss vom 1. Februar 2011 - BVerwG 7 B 45.10 - juris Rn. 15).
- VG Bayreuth, 12.12.2024 - B 2 K 22.1167
Einwände gegen die Sachgerechtigkeit einer FFH-Gebietsausweisung, Bestimmtheit …
Die Rechtmäßigkeit der angefochtenen naturschutzrechtlichen Wiederherstellungsanordnung ist anhand der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses des Bescheids vom 22.11.2022 zu beurteilen (vgl. BVerwG, B.v. 19.3.2013 - 4 B 60/12 - juris, Rn 5;… BayVGH, U.v. 25.9.2012 - 14 B 10.1550 - juris Rn. 22 m.w.N.).Rn. 22 Das erkennende Gericht hat, bestätigt durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht, für das FFH-Gebiet … "…" bereits entschieden, dass die Bestimmung dieses Naturraums zum Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung im Einklang mit den Bestimmungen der FFH-RL steht (VG Bayreuth, U.v. 28.1.2010 - Az. B 2 K 09.764 - S. 18 ff;… BayVGH, U.v. 25.9.2012 - 14 B 10.1550 - juris Rn. 22 m.w.N.; BVerwG, B.v. 19.3.2013 - 4 B 60/12 - juris).
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