Rechtsprechung
| BVerwG, 10.10.2005 - 4 B 60.05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Sanierung eines Gebäudes als Änderung gemäß § 29 Baugesetzbuch (BauGB); Erfordernis des Nachweises einer Nutzung durch den Eigentümer für eine erleichterte Zulassung der Neuerrichtung eines ...
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff der Änderung i.S. von § 29 BauGB; Für längere Zeit durch den Eigentümer selbet genutztes Wohngebäude
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abgrenzung Sanierung und Änderung eines Gebäudes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann ist eine Gebäudesanierung bauplanungsrechtlich relevant? (IBR 2006, 226)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 12.06.2003 - 2 K 2266/00
- VGH Baden-Württemberg, 29.07.2005 - 5 S 2372/03
- BVerwG, 10.10.2005 - 4 B 60.05
Papierfundstellen
- BauR 2006, 481
- ZfBR 2006, 160
Wird zitiert von ... (65) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84
Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte
Auszug aus BVerwG, 10.10.2005 - 4 B 60.05
Rn. 6 3. Der Verwaltungsgerichtshof ist im Anschluss an den Beschluss des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr. Sen. 1 und 2.84 - (BVerwGE 70, 356) davon ausgegangen, dass die Jahresfrist erst zu laufen beginnt, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahme außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (vgl. UA S. 19).Diese Rechtsauffassung hat der Große Senat in dem genannten Beschluss ausdrücklich verworfen; die Jahresfrist sei eine Entscheidungsfrist, die sinnvollerweise erst anlaufen könne, wenn der zuständigen Behörde alle für die Rücknahmeentscheidung bedeutsamen Tatsachen bekannt seien (vgl. BVerwGE 70, 356 ).
- BVerwG, 27.07.1994 - 4 B 48.94
Bauplanungsrecht: Neuerrichtung eines zulässigerweise im Außenbereich errichteten …
Auszug aus BVerwG, 10.10.2005 - 4 B 60.05
Ob die Sanierung eines Gebäudes, deren grundsätzliche Zulässigkeit in einem Vorbescheid festgestellt ist, gemessen hieran bereits eine Änderung einer baulichen Anlage im Sinne von § 29 Abs. 1 BauGB darstellt, weil sie einer Neuerrichtung gleichkommt, bedarf der tatrichterlichen Würdigung im jeweiligen Einzelfall (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1994 - BVerwG 4 B 48.94 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 302 = BauR 1994, 738). - BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99
Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung; …
Auszug aus BVerwG, 10.10.2005 - 4 B 60.05
Ein solcher Identitätsverlust tritt nach der Rechtsprechung des Senats nicht nur ein, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerk berührt und eine statische Nachberechnung erforderlich macht, sondern erst recht, wenn die Bausubstanz ausgetauscht wird oder die Baumaßnahmen sonst praktisch einer Neuerrichtung gleichkommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2000 - BVerwG 4 C 5.99 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 342 = NVwZ 2000, 1048 m.w.N.).
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 10.10.2005 - 4 B 60.05
Rn. 2 Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328). - BVerwG, 25.06.2001 - 4 B 42.01
Regelungsgehalt des § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 BauGB
Auszug aus BVerwG, 10.10.2005 - 4 B 60.05
Demgegenüber sollte beispielsweise die Errichtung eines Ersatzbaus für eine Ferien- oder Wochenendhausnutzung nicht erleichtert werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. März 1988 - BVerwG 4 B 41.88 - BRS 48 Nr. 71 und vom 25. Juni 2001 - BVerwG 4 B 42.01 - BRS 64 Nr. 106 m.w.N.). - BVerwG, 10.03.1988 - 4 B 41.88
Voraussetzungen für eine erleichterte Zulassung eines Wohngebäudes im …
Auszug aus BVerwG, 10.10.2005 - 4 B 60.05
Demgegenüber sollte beispielsweise die Errichtung eines Ersatzbaus für eine Ferien- oder Wochenendhausnutzung nicht erleichtert werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. März 1988 - BVerwG 4 B 41.88 - BRS 48 Nr. 71 und vom 25. Juni 2001 - BVerwG 4 B 42.01 - BRS 64 Nr. 106 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 5 S 437/18
Landesbaurecht -nachbarliche Belange und Abstandsflächen
Ein Identitätsverlust durch einen Eingriff in die vorhandene Bausubstanz tritt nicht nur dann ein, wenn der Eingriff so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Gebäudes berührt und eine statische Neuberechnung erforderlich macht, sondern erst recht, wenn die Bausubstanz ausgetauscht wird oder die Baumaßnahmen sonst praktisch einer Neuerrichtung gleichkommen (…vgl. Schlotterbeck in ders./Hager/Busch/Gammerl, LBO, 7- Auflage 2016, § 2 Rn. 134; zu § 29 BauGB: BVerwG, Beschluss vom 10.10.2005 - 4 B 60/05 - juris Rn. 4). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2015 - 2 A 1394/13
Wann ist ein Ersatzbauvorhaben im Außenbereich zulässig?
Rn. 83 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2005 - 4 B 60.05 -, BauR 2006, 481 = juris Rn. 5, vom 25. Juni 2001 - 4 B 42.01 -, BauR 2002, 1059 = juris Rn. 9, und vom 22. Februar 1996 - 4 B 25.96 -, juris Rn. 11, Urteil vom 12. März 1982 - 4 C 59.78 -, BauR 1982, 359 = juris Rn. 23 ff. (die beiden letztgenannten jeweils zu § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 BBauG), Beschluss vom 10. März 1988 - 4 B 41.88 -, BauR 1988, 324 = juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 17. September 2008 - 10 A 2634/07 -, BauR 2009, 80 = juris Rn. 8.Rn. 115 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2005 - 4 B 60.05 -, BauR 2006, 481 = juris Rn. 5, vom 25. Juni 2001 - 4 B 42.01 -, BauR 2002, 1059 = juris Rn. 9, und vom 22. Februar 1996 - 4 B 25.96 -, juris Rn. 11, Urteil vom 12. März 1982 - 4 C 59.78 -, BauR 1982, 359 = juris Rn. 23 ff. (die beiden letztgenannten jeweils zu § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 BBauG), Beschluss vom 10. März 1988 - 4 B 41.88 -, BauR 1988, 324 = juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 17. September 2008 - 10 A 2634/07 -, BauR 2009, 80 = juris Rn. 8.
- VGH Bayern, 28.06.2021 - 1 ZB 19.2067
Änderung einer baulichen Anlage durch Erneuerung des Dachs
Ein solcher Identitätsverlust tritt ein, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird oder die Baumaßnahmen sonst praktisch einer Neuerrichtung gleichkommen (stRspr. BVerwG, vgl. B.v. 10.10.2005 - 4 B 60.05 - BauR 2006, 481; U.v. 21.3.2001 - 4 B 18.01 - NVwZ 2002, 92; U.v. 14.4.2000 - 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048).Der Vortrag im Zulassungsvorbringen, wonach sich nach der Bestandsaufnahme des Planers der Neubauanteil des Gebäudes auf lediglich 28, 4% belaufe, vermag daher - unabhängig davon, dass sich eine rein mathematische Betrachtung verbietet, sondern eine tatrichterliche Würdigung im jeweiligen Einzelfall erforderlich ist (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2005 - 4 B 60.05 - BauR 2006, 481) - keine andere Beurteilung zu rechtfertigen.
Der Eigentümer muss das Wohngebäude über längere Zeit ununterbrochen bis zur Neuerrichtung eines gleichartigen Ersatzbaus selbst zu Wohnzwecken genutzt haben (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2005 - 4 B 60.05 a.a.O.).
- VGH Bayern, 29.09.2026 - 1 ZB 25.1077
Almwirtschaft, Terrassenerweiterung, Beseitigungsanordnung, Verfahrensfreiheit …
Ein Identitätsverlust tritt u.a. dann ein, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung erforderlich macht, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird oder die Baumaßnahmen sonst praktisch einer Neuerrichtung gleichkommen (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2005 - 4 B 60.05 - BauR 2006, 481 - juris Rn. 4;… U.v. 21.3.2001 - 4 B 18.01 - NVwZ 2002, 92 - juris Rn. 11). - VGH Bayern, 29.09.2026 - 1 ZB 25.1076
Baueinstellung, Erledigung einer Baueinstellungsverfügung nach einer …
Ein Identitätsverlust tritt u.a. dann ein, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2005 - 4 B 60.05 - BauR 2006, 481 - juris Rn. 4;… U.v. 21.3.2001 - 4 B 18.01 - NVwZ 2002, 92 - juris Rn. 11). - OVG Berlin-Brandenburg, 04.07.2022 - 10 B 1.21
Instandsetzung/Sanierung eines Wochenendhauses; u.a. Austausch und Veränderung …
Dementsprechend fehlt es an der Wahrung der Identität des wieder hergestellten mit dem ursprünglichen Bauwerk, wenn der mit der Instandhaltung verbundene Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Gebäudes berührt und eine statische Nachberechnung des gesamten Gebäudes erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des Senats vom 27. Juli 2013 - OVG 10 N 39.13 -, juris Rn. 5 m.w.N.; zu einem Entfallen des Bestandsschutzes auch BVerwG…, Urteil vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 -, juris Rn. 11 f.;… Beschluss vom 21. März 2001 - BVerwG 4 B 18.01 -, juris Rn. 11; Beschluss vom 10. Oktober 2005 - BVerwG 4 B 60.05 -, juris Rn. 4;… vgl. auch Urteil vom 18. Oktober 1974 - BVerwG IV C 75.71 -, juris Ls. 1 und Rn. 18: "Als Kennzeichen dieser Identität bezeichnet es [das Berufungsgericht] zunächst die Übereinstimmung im Standort, im Bauvolumen und in der Zweckrichtung und weiterhin ein 'adäquates Verhältnis' zwischen dem ursprünglichen Gebäude und den Instandsetzungsmaßnahmen dergestalt, dass das ursprüngliche Gebäude als die Hauptsache erscheine"). - VG Karlsruhe, 18.10.2023 - 4 K 1112/23
Wahrung der Abstandsfläche bei Eigentümeridentität; Einfügen eines Bauwerks; …
Hieran fehlt es dann, wenn der mit der Instandsetzung verbundene Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Gebäudes berührt und eine statische Nachberechnung des gesamten Gebäudes erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.03.2001 - 4 B 18.01 - juris Rn. 11 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 10.10.2005 - 4 B 60.05 - juris Rn. 4;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.05.2020 - 5 S 437/18 - juris Rn. 36 ). - VGH Bayern, 04.08.2011 - 2 CS 11.997
Vorbescheid; Bindungswirkung; einheitlich abweichende Abstandsflächentiefen; …
Bei der Errichtung eines Neubaus handelt es sich um ein völlig anderes Vorhaben als bei einer Erweiterung und einem Umbau eines bestehenden Gebäudes (vgl. BVerwG vom 10.10.2005 Az. 4 B 60/05 - juris, wonach es sich bei der Sanierung eines Gebäudes um ein anderes Vorhaben als bei einem Neubau handelt, auch wenn der Neubau hinsichtlich der überbauten Grundstücksfläche, der Gestaltung und der Kubatur identisch mit dem Altbestand ist). - VGH Bayern, 20.01.2020 - 1 ZB 18.933
Anfechtung der Baugenehmigung für Unterfangung eines bestehenden Wohnhauses - …
Ein solcher Identitätsverlust tritt ein, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird oder die Baumaßnahmen sonst praktisch einer Neuerrichtung gleichkommen (stRspr. BVerwG, vgl. B.v. 10.10.2005 - 4 B 60.05 - BauR 2006, 481; U.v. 21.3.2001 - 4 B 18.01 - NVwZ 2002, 92; U.v. 14.4.2000 - 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048).Soweit der Beigeladene vorträgt, dass die äußere Gestalt des Gebäudes nicht verändert werde, da die Baumaßnahmen unterhalb der Geländeoberfläche und des bestehenden Streifenfundaments erfolgen sollen, übersieht er, dass auch in Fällen, in denen das Erscheinungsbild unangetastet bleibt und das Bauvolumen nicht erweitert wird, Änderungen im Sinn des § 29 BauGB vorgenommen werden können, wenn das Bauwerk - wie hier angesichts der erforderlichen statischen Neuberechnung - durch die Eingriffe seiner ursprünglichen Identität beraubt werden (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2005 - 4 B 60.05 - BauR 2006, 481).
Rn. 14 Für die beabsichtigten baulichen Änderungen, die dazu führen, dass das Gebäude seiner ursprünglichen Identität beraubt wird, kann sich der Beigeladene nicht auf einen bestehenden Bestandsschutz berufen (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2005 - 4 B 60.05 - BauR 2006).
Denn jedenfalls lassen die baulichen Maßnahmen nach Art und Umfang, die eine statische Neuberechnung erforderlich macht, einen etwaigen Bestandsschutz entfallen (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2005 - 4 B 60.05 - BauR 2006, 481).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2008 - 10 A 2634/07
Auflage für Ersatzgebäude im Außenbereich
BVerwG, Beschluss vom 10.10.2005 - 4 B 60.05 -, BRS 69 Nr. 114; Urteil vom 13.3.1981 - 4 C 2.78 -, BRS 38 Nr. 98; OVG NRW, Beschluss vom 13.2.2004 - 10 A 4715/02 -, BRS 67 Nr. 111; s.a. Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Kommentar, Stand: 1.2.2008, § 35 Rn. 131, 150; Dürr in: Brügelmann, Kommentar zum BauGB, Stand: April 2008, § 35 Rn. 137. - VGH Hessen, 05.06.2018 - 3 A 1844/15
Bürohaus in Wohngebäude
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2015 - 2 A 1395/13
Untersagung der Fortführung der Bauarbeiten wegen abweichender Bauausführung und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2014 - 8 A 1220/12
Nachbarklagen gegen eine Anlage zur Aufbereitung von Aluminiumschrott in Dormagen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2014 - 8 A 3002/11
Nachbarklagen gegen eine Anlage zur Aufbereitung von Aluminiumschrott in Dormagen …
- VG München, 12.05.2022 - M 11 K 19.3569
Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle im Außenbereich
- VGH Bayern, 07.03.2018 - 1 B 16.2375
Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung für den Umbau einer Garage
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2022 - 2 A 2913/20
Berufung gegen Verweigerung der Baugenehmigung für Wohnhaus im Außenbereich
- VG Berlin, 12.07.2023 - 6 K 264.21
Zweckentfremdungsverbot kann auch für Bauruine gelten
- BVerwG, 15.09.2021 - 4 B 16.21
Zum Vorhabenbegriff gem. § 29 BauGBhier: Betriebserweiterung
- VGH Bayern, 04.04.2022 - 1 ZB 21.3216
Erfolglose Berufungszulassung: Abgrenzung einer Instandsetzungsmaßnahme von einer …
- VGH Baden-Württemberg, 19.03.2026 - 8 S 155/24
Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheids für die Neuerrichtung eines …
- VG Freiburg, 07.08.2023 - 6 K 1728/23
Drittanfechtung einer Baugenehmigung durch Miteigentümer einer …
- VGH Bayern, 25.05.2021 - 1 ZB 21.261
Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Betriebsleiterwohnung einer …
- VGH Bayern, 14.08.2012 - 1 CS 12.1489
Instandhaltungsmaßnahmen an einem Gebäude können nicht nach Art. 75 Abs. 1 Satz 1 …
- VGH Bayern, 11.11.2019 - 1 ZB 19.1449
Anfechtung der Beseitigungsanordnung für ein Wochenendhaus samt Nebengebäude
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2023 - 10 B 9.19
Nutzungsuntersagung eines betrieblich genutzten KFZ-Stellplatzes - keine formelle …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2014 - 2 A 2819/13
Begründetheit eines Antrags auf Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 VwGO
- VGH Bayern, 15.04.2019 - 1 CS 19.150
Baueinstellung - Umfangreiche Bauarbeiten an Gebäude mit geduldeter Wohnnutzung
- VGH Bayern, 20.04.2020 - 15 ZB 19.1846
Wiedererrichtung einer Terrasse auf einem grenzständigen Garagengebäude
- VGH Bayern, 27.06.2019 - 1 N 16.220
Erfolgloser Normenkontrollantrag eines Segelsportvereins gegen einen …
- VG München, 11.04.2019 - M 11 K 17.190
Baugenehmigung und Beseitigungsanordnung
- VG Freiburg, 27.02.2019 - 4 K 7326/17
Ersatzbau eines Geschäftshauses; Nachtragsbaugenehmigung ohne Nachweis …
- VG Aachen, 19.06.2012 - 3 K 1073/10
Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Ordnungsverfügung zur baulichen …
- VG Potsdam, 13.04.2022 - 4 K 240/22
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2010 - 2 L 62/09
Beseitigung eines Wohnhauses im Außenbereich
- VGH Bayern, 29.10.2020 - 1 CS 20.1979
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Baueinstellungsverfügung
- VG München, 11.05.2020 - M 1 S 19.5839
Beseitigung einer Hütte mit Nebenanlagen im Außenbereich
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2012 - 2 A 2809/11
Bauplanungsrechtlich relevante Änderung bzw. Nutzungsänderung der vorhandenen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2023 - 10 N 49.23
Vorliegen von Instandhaltungsmaßnahmen i.S.d. § 61 Abs 3 BbgBO (verneint) - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2022 - 10 A 2128/21
Erfolglose Berufung gegen Ordnungsverfügung mit Zwangsgeldandrogung zur …
- VGH Hessen, 24.07.2014 - 3 B 835/14
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2012 - 2 A 2843/11
Baugenehmigung für die Nutzungsänderung und den Umbau eines Teils eines …
- VGH Bayern, 07.03.2022 - 9 CS 21.3274
Bauordnungsrechtliche Instandhaltungsarbeiten
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2015 - 10 N 63.11
Abgrenzung der Instandhaltung eines Gebäudes von einem Neubau; Auswirkungen des …
- VG Ansbach, 23.10.2018 - AN 9 K 16.00991
Erfolglose Nachbarklage gegen eine Befreiung für eine auf drei Jahre befristete …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2010 - L 4 KR 235/05
Arzneimittel; Kostenübernahme der Krankenkassen; Verschreibungsfähigkeit; off …
- BVerwG, 11.02.2014 - 4 B 52.13
Erfüllen des Vorhabenbegriffs von baulichen Anlagen (hier: Einhausung eines …
- VG München, 19.05.2022 - M 11 K 21.5562
Baugenehmigung, faktische Neuerrichtung eines Gebäudes, Verfestigung einer …
- VG Ansbach, 23.10.2018 - AN 9 K 17.00173
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für eine Asylbewerber-Unterkunft in …
- VGH Bayern, 20.07.2022 - 1 ZB 22.722
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Verfahren wegen der Anfechtung einer …
- VG Würzburg, 22.06.2022 - W 4 K 22.1051
Erfolglose Klage gegen die Rücknahme einer Baugenehmigung für eine …
- VGH Bayern, 05.06.2019 - 1 ZB 18.931
Beseitigungsanordnung für ein Holzhaus im Außenbereich
- VG München, 08.10.2025 - M 11 K 22.2981
Klage gegen Beseitigungsanordnung für Badehaus (erfolgreich), Abgrenzung von …
- VGH Bayern, 04.04.2022 - 1 ZB 21.3217
Nutzungsuntersagung bei Aufstockung eines Nebengebäudes im Außenbereich
- VGH Bayern, 04.04.2022 - 1 ZB 21.3218
Erfolglose Berufungszulassung: Keine ernstlichen Zweifel am Entfallen des …
- VG München, 08.04.2025 - M 1 K 22.321
Rückbauanordnung, Terrassenerweiterung bei nicht genehmigter Almwirtschaft, Keine …
- VG Potsdam, 26.09.2022 - 4 K 3271/18
- VGH Bayern, 28.06.2021 - 9 ZB 20.2099
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Verfahren gegen eine Verfügung zur …
- OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2014 - 1 LB 10/13
Genehmigungsfähigkeit der Erhöhung des Daches; Unterordnung eines Vorhabens unter …
- VG Ansbach, 11.05.2022 - AN 3 K 21.00664
Nachbarklagen gegen Vorbescheid und Baugenehmigung zur Erweiterung eines …
- OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2024 - 1 LB 6/22
Berufung der Eigentümer des Grundstücks gegen eine Beseitigungsverfügung der …
- VG München, 16.09.2021 - M 11 K 17.5367
Zur Abgrenzung von Instandsetzungsarbeiten zu einer Neuerrichtung bei einem in …
- VG Gelsenkirchen, 09.09.2013 - 5 K 1842/13
Beseitigungsverfügung Bestandschutz
- VG Schleswig, 30.04.2026 - 8 A 48/24
Änderung eines Ferienhauses; Einbau einer Dachgaube und Einhausung einer …
- VG München, 10.03.2021 - M 1 S7 21.805
Antrag auf Abänderung einer Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO, Anordnung des …
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