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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.08.1989 - 4 B 61.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1621
BVerwG, 29.08.1989 - 4 B 61.89 (https://dejure.org/1989,1621)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.1989 - 4 B 61.89 (https://dejure.org/1989,1621)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 1989 - 4 B 61.89 (https://dejure.org/1989,1621)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 161 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1990, 63
  • DÖV 1989, 1095
  • ZfBR 1989, 268
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 67.82

    Betriebseigenschaft - Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle - Gewinnerzielung - …

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1989 - 4 B 61.89
    Das Berufungsurteil weicht auch nicht von dem Urteil des Senats vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 67.82 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 234) ab.

    Daß das Berufungsgericht dabei letztlich zu dem Ergebnis gekommen ist, ein landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB liege hier nicht vor, läßt eine Abweichung von den im Urteil des Senats vom 11. April 1986 (a.a.O.) angegebenen Prüfungsmaßstäben nicht erkennen.

    Auf das zuvor (s. oben zu 2) angeführte Urteil des Senats vom 11. April 1986 (a.a.O.) kann die Abweichungsrüge nicht gestützt werden; denn dort hat der Senat nicht etwa den Ausschluß einer Hobbytierhaltung als das allein maßgebliche Entscheidungskriterium bezeichnet, sondern eine Gesamtwürdigung der nach Lage der Dinge erheblichen Merkmale vorgesehen, wobei dem Indiz "Gewinnerzielung" ein besonderes Gewicht zukomme.

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1989 - 4 B 61.89
    Das Berufungsgericht ist nicht von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. November 1974 - BVerwG 4 C 10.73 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 46 ) und vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 2.66 - (BVerwGE 31, 20) abgewichen.
  • BVerwG, 29.11.1974 - IV C 10.73

    Unbeplanter Innenbereich; Abgrenzung zum Außenbereich; Bodenrechtlich relevanter …

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1989 - 4 B 61.89
    Das Berufungsgericht ist nicht von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. November 1974 - BVerwG 4 C 10.73 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 46 ) und vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 2.66 - (BVerwGE 31, 20) abgewichen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.01.1979 - 1 A 149/77
    Auszug aus BVerwG, 29.08.1989 - 4 B 61.89
    Daß das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 11. Januar 1979 - 1 A 149/77 - (BauR 1979, 407 = BRS 35 Nr. 62) - wie die Beschwerde vorbringt - einen Viehunterstand und einen Schuppen als ein privilegiertes Vorhaben angesehen hat, das wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden sollte, ändert hieran nichts.
  • BVerwG, 09.09.2004 - 4 B 58.04

    Pferdehaltung im Außenbereich

    Darunter fallen insbesondere Vorhaben, die im Wesentlichen der individuellen Freizeitgestaltung dienen (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1969 - BVerwG 4 C 19.68 - BVerwGE 34, 1 - Fischerhütten; Beschluss vom 29. August 1989 - BVerwG 4 B 61.89 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 256 = DÖV 1989, 1095 - Unterstand für zwei Reitpferde; Beschluss vom 4. Juli 1991 - BVerwG 4 B 109.91 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 274 - Hundesportplätze; Beschluss vom 19. September 1995 - BVerwG 4 B 208.95 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 313 - Fischteich; Beschluss vom 18. Dezember 1995 - BVerwG 4 B 286.95 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 318 - Trainingsstall für Rennpferde).
  • VG Neustadt, 01.12.2014 - 3 K 272/14

    Bauvorbescheid über die Zulässigkeit eines nach allen Seiten teilweise …

    Das gilt nicht nur für Wochenendhäuser, Skihütten, Boots- und Badehäuser, sondern auch für offene Weideunterstände für einige privat gehaltene Reitpferde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 1989 - 4 B 61/89 -, NVwZ-RR 1990, 63; OVG Niedersachsen, Urteil vom 28. Februar 1994 - 6 L 3215/91 -, BRS 56 Nr. 75).

    Fraglich kann allenfalls sein, ob größere Unterstände für eine über die Liebhaberei hinausreichende Weidetierhaltung in dem Sinne erforderlich sind, dass nur bei ihrem Vorhandensein eine Weidewirtschaft möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 1989 - 4 B 61/89 -, NVwZ-RR 1990, 63).

  • OVG Niedersachsen, 22.07.2010 - 1 LA 175/10

    Genehmigungsfreie Errichtung eines Zauns im Außenbereich bei gleichzeitiger …

    Bereits das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem - vom Kläger ebenfalls, aber nur in einem anderen Zusammenhang - zitierten Beschluss vom 29. August 1989 (- 4 B 61.89 -, NVwZ-RR 1990, 63) ausgeführt, ein etwaiges generelles Interesse der Allgemeinheit, einer Verödung der Landschaft entgegenzuwirken, reiche für eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 (damals:) Nr. 5 BauGB nicht aus (…so auch VGH München, Urt. v. 19.5.2004 - 20 B 03.3187 -, juris).
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