Rechtsprechung
| BVerwG, 12.04.1995 - 4 B 67.95 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung einer Verletzung der Aufklärungspflicht durch nichterfolgte Ortsbesichtigung oder Zeugenvernehmung im Rahmen Qualifizierung eines Weges als öffentliche Straße - Verletzung der richterlichen Hinweispflicht durch Nichtäußerung des Gerichts zu ...
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.01.1995 - 1 A 12060/94
- BVerwG, 12.04.1995 - 4 B 67.95
Wird zitiert von ... (2)
- VG Berlin, 22.11.2011 - 85 K 11.10
Disziplinarmaßnahme nach Drogenkonsum eines Polizeibeamten
Rn. 31 Der Konsum von Kokain und Cannabis stellt unabhängig von der Frage, ob es sich dabei zugleich um strafbares Verhalten handelte - das wegen dieses Vorwurfs eingeleitete strafrechtliche Ermittlungsverfahren stellte die Staatsanwaltschaft im Februar 2010 gemäß § 170 Abs. 2 StPO ein (2 Op Js 192/10) -, einen vorsätzlichen Verstoß gegen die Pflichten eines Polizeivollzugsbeamten dar (vgl. - zum Konsum von Haschisch - Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 16. April 1992 - 4 S 11.92 - und Urteil vom 20. Januar 1998 - 4 B 67.95 -). - VG Berlin, 13.02.2006 - 80 A 27.05
Beamtenrecht: Schwerwiegender Pflichtenverstoß bei BtM-Konsum
Der Konsum von Haschisch und Speed stellt unabhängig von der Frage, ob es sich dabei zugleich um strafbares Verhalten handelte, einen vorsätzlichen Verstoß gegen die besonderen Pflichten eines Polizeivollzugsbeamten dar (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 16. April 1992 - 4 S 11.92 - und Urteil vom 20. Januar 1998 - 4 B 67.95 -).
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