Rechtsprechung
| BVerwG, 01.03.2010 - 4 B 7.10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Zur Befreiung von Festsetzungen bei Anspruch eines Dritten auf Gebietserhaltung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 31 Abs 2 BauGB
Zur Befreiung von Festsetzungen bei Anspruch eines Dritten auf Gebietserhaltung - Wolters Kluwer
Annahme eines fehlenden Zustellungswillen; Definition des Begriffs "Zustellung"; Anspruch auf Gebietserhaltung
- ra.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 31 Abs. 2.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Annahme eines fehlenden Zustellungswillen; Definition "Zustellung"; Anspruch auf Gebietserhaltung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Nichtzulassungsbeschwerde: Zustellungswille des Gerichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 17.05.2006 - 6 K 1677/05
- OVG Hamburg, 11.11.2009 - 2 Bf 201/06
- BVerwG, 01.03.2010 - 4 B 7.10
- BVerfG, 30.08.2010 - 1 BvR 974/10
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91
5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …
Auszug aus BVerwG, 01.03.2010 - 4 B 7.10
Im Übrigen zeigen sie keinen Grund dafür auf, warum die Ansicht des Senats, Vorschriften zur Art der baulichen Nutzung gewährten dem Nachbarn unabhängig von tatsächlichen Beeinträchtigungen ein Abwehrrecht in Gestalt eines Gebietserhaltungsanspruchs (vgl. Urteil vom 28. April 2004 - BVerwG 4 C 10.03 - NVwZ 2004, 1244 ; Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151), in einem Revisionsverfahren überdacht werden müsste. - BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 10.03
Übergeleiteter Bebauungsplan; Kleinsiedlungsgebiet; Funktionslosigkeit; Anlage …
Auszug aus BVerwG, 01.03.2010 - 4 B 7.10
Im Übrigen zeigen sie keinen Grund dafür auf, warum die Ansicht des Senats, Vorschriften zur Art der baulichen Nutzung gewährten dem Nachbarn unabhängig von tatsächlichen Beeinträchtigungen ein Abwehrrecht in Gestalt eines Gebietserhaltungsanspruchs (vgl. Urteil vom 28. April 2004 - BVerwG 4 C 10.03 - NVwZ 2004, 1244 ; Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151), in einem Revisionsverfahren überdacht werden müsste. - BGH, 26.11.2002 - VI ZB 41/02
Rechtsweg für Ansprüche einer Kassenärztlichen Vereinigung gegen eine …
Auszug aus BVerwG, 01.03.2010 - 4 B 7.10
Rn. 2 1. Die Beigeladenen pflichten dem Oberverwaltungsgericht darin bei, dass eine unwirksame Zustellung nach § 56 Abs. 2 VwGO i.V.m. § 189 ZPO nur dann als wirksam angesehen werden kann, wenn das Gericht mit Zustellungswillen gehandelt hat (so auch BGH, Beschluss vom 26. November 2002 - VI ZB 41/02 - NJW 2003, 1192 ).
- BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 8.86
Wehrpflichtbescheid - Zeitpunkt der Zustellung - Bevollmächtigter
Auszug aus BVerwG, 01.03.2010 - 4 B 7.10
Die den Zustellungswillen kennzeichnenden Merkmale dessen, was eine Zustellung im Sinne der maßgeblichen Vorschrift ausmacht (Urteil vom 15. Januar 1988 - BVerwG 8 C 8.86 - NJW 1988, 1612), hat der Gesetzgeber mithin geändert. - BVerwG, 11.03.1998 - 8 BN 6.97
Kommunales Selbstverwaltungsrecht; Gebietshoheit der Gemeinden; gemeindefreie …
Auszug aus BVerwG, 01.03.2010 - 4 B 7.10
Vielmehr muss dargelegt werden, dass die bundesrechtliche Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (vgl. Beschluss vom 11. März 1998 - BVerwG 8 BN 6.97 - NVwZ 1998, 952; stRspr). - VGH Baden-Württemberg, 07.11.1997 - 8 S 1170/97
Heilung von Zustellungsfehlern; Verwirkung des nachbarlichen Widerspruchsrechts …
Auszug aus BVerwG, 01.03.2010 - 4 B 7.10
Rn. 4 Die Zulassung der Grundsatzrevision ist auch nicht deshalb geboten, weil es der VGH Mannheim für den Nachweis des Zustellungswillens hat ausreichen lassen, dass das Gericht das zuzustellende Dokument dem Empfänger zuleitet (Urteil vom 7. November 1997 - 8 S 1170/97 - VBlBW 1998, 217).
- VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - 5 S 194/10
Zulässigkeit eines privaten Bootslagerplatzes in einem allgemeinen Wohngebiet; …
Dies bedeutet, dass der Kläger nicht auf die Geltendmachung eines Verstoßes gegen das Rücksichtnahmegebot in seiner nachbarschützenden Ausprägung beschränkt ist, sondern sich auf einen sog. Gebietserhaltungsanspruch berufen kann (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.12.2008 - 8 S 2604/08 -, VBlBW 2009, 342;… BVerwG, Urt. v. 16.09.1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151; Beschl. v. 13.05.2002 - 4 B 86.01 -, BauR 2002, 1499; Beschl. v. 01.03.2010 - 4 B 7.10 - BayVGH, Urt. v. 02.01.2008 - 1 BV 04.2737 -, BauR 2008, 649). - VG München, 17.05.2010 - M 8 K 10.1916
Keine Rücksichtslosigkeit bei profilgleicher Baulückenschließung in besonderer …
Rn. 46 Im Rahmen des § 34 Abs. 2 BauGB ist dagegen darauf abzustellen, ob durch das Vorhaben der Anspruch des Nachbarn auf Erhaltung der Gebietsart objektiv verletzt ist, denn die Vorschriften zur Art der baulichen Nutzung gewähren dem Nachbarn - unabhängig von tatsächlichen Beeinträchtigungen - ein Abwehrrecht in Gestalt eines Gebietserhaltungsanspruchs (BVerwG vom 1.3.2010, Az: 4 B 7/10 - juris). - VG Hannover, 07.11.2013 - 4 B 6889/13
Abweichung; Balkon; Grenzabstand
Rn. 27 Die Antragsgegnerin hat somit in objektiv rechtswidriger Weise eine Abweichung von den grundsätzlich nachbarschützenden Regelungen des § 5 NBauO zugelassen und damit Nachbarrechte der Antragstellerin verletzt (zur insoweit vergleichbaren Konstellation einer nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilten Befreiung von nachbarschützenden Vorschriften: BVerwG, Bes. v. 01.03.10 - 4 B 7.10, Juris). - VG München, 17.05.2010 - M 8 K 09.3761
Keine Rücksichtslosigkeit bei profilgleicher Baulückenschließung in besonderer …
Rn. 35 Im Rahmen des § 34 Abs. 2 BauGB ist dagegen darauf abzustellen, ob durch das Vorhaben der Anspruch des Nachbarn auf Erhaltung der Gebietsart objektiv verletzt ist, denn die Vorschriften zur Art der baulichen Nutzung gewähren dem Nachbarn - unabhängig von tatsächlichen Beeinträchtigungen - ein Abwehrrecht in Gestalt eines Gebietserhaltungsanspruchs (BVerwG vom 1.3.2010, Az: 4 B 7/10 - juris).
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