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| VG Halle, 21.05.2007 - 4 B 708/06 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Cottbus, 30.10.2018 - 6 K 1977/16
Schmutzwasserbeitrag
Ein dinglich gesichertes Leitungsführungsrecht ist allerdings dann nicht erforderlich, wenn ein Notleitungsrecht gemäß § 44 Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz (BbgNRG) zugunsten des Hinterliegergrundstücks besteht, weil dieses seine leitungsmäßige Erschließung ausschließlich über das Vorderliegergrundstück erfährt bzw. erfahren kann (…vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Urteile vom 2. Dezember 2014 - 9 N 114.13 -, juris, Rn. 9;… vom 26. Januar 2011 - 9 B 22.09 -, juris, Rn. 51;… Urteile der Kammer vom 20. Dezember 2016, jeweils a.a.O., Rn. 30 ff. und Rn. 28 ff.; vom 19. Dezember 2012 - 6 K 323/12 -, S. 6 d. E.A.; Beschluss der Kammer vom 27. Dezember 2010 - VG 6 L 321/09 -, S. 5 f. des E.A.; VG Potsdam…, Urteil vom 22. Februar 2017 - 8 K 149/14 -, juris, Rn. 27 ff.), und zwar unabhängig davon, ob es sich um die Verlegung einer neuen Leitung oder lediglich um die Duldung einer bereits verlegten Leitung handelt, also unabhängig davon, ob das Hinterliegergrundstück über das Vorderliegergrundstück angeschlossen ist oder nicht (vgl. OVG Berlin, Urteile vom 2. Dezember 2014 …und vom 26. Januar 2011, jeweils a.a.O.;… Urteile der Kammer vom 20. Dezember 2016, jeweils a.a.O., Rn. 32 ff. und Rn. 34;… vom 19. Dezember 2012, a.a.O.;… Beschluss der Kammer vom 27. Dezember 2010, a.a.O.; Bayerischer VGH…, Urteil vom 19. Januar 2017, a.a.O., Rn. 29 zu § 918 Abs. 2 BGB; anders insoweit etwa - ein Notleitungsrecht daran knüpfend, dass eine Anschlussleitung bereits verlegt worden sei - OVG Sachsen- Anhalt, Beschluss vom 18. Oktober 2004 - 1 L 339/04 -, juris; VG Magdeburg…, Urteil vom 5. April 2017, a.a.O., Rn. 18; VG Halle, Beschluss vom 21. Mai 2007 - 4 B 708/06 -, juris, Rn. 6; möglicherweise auch VG Potsdam…, Urteil vom 22. Februar 2017, a.a.O., Rn. 28, wonach dann, wenn ein auf eine Entwässerung angewiesenes Grundstück tatsächlich an die öffentlichen Entwässerungsanlage angeschlossen sei und die Anschlussleitung über Grundstücke Dritter führe, sich die Dauerhaftigkeit der beitragsrelevanten Vorteilslage regelmäßig schon aus einem Duldungsanspruch des Grundstückseigentümers, den er kraft Nachbarrechts (§ 44 Abs. 1 BbgNRG) oder als Notleitungsrecht (§ 917 BGB) einem Begehren des Eigentümers des benachbarten Grundstücks auf Beseitigung der Anschlussleitung entgegenhalten könne, ergebe).
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