Rechtsprechung
| BVerwG, 21.01.2003 - 4 B 82.02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
"Auslegung vor Aufhebung" - Zweifel an der Stimmigkeit eines durch Nebenbestimmungen in eine Baugenehmigung integrierten Lärmschutzkonzepts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 2.92
Abgabenbescheid "z.Hd." des Wohnungseigentumsverwalters - (vgl. für …
Auszug aus BVerwG, 21.01.2003 - 4 B 82.02
Sie zitiert ausdrücklich das Urteil vom 25. Februar 1994 - BVerwG 8 C 2.92 - (DVBl 1994, 810), in dem der 8. Senat unter Hinweis auf weitere Entscheidungen den Rechtssatz aufgestellt hat, dass eine Auslegung, die etwaige Zweifel an der Bestimmtheit eines Verwaltungsakts beseitigt, der Annahme der Nichtigkeit wegen Unbestimmtheit vorgeht.a) Das Berufungsgericht hat sich von dem Rechtssatz "Auslegung vor Aufhebung", den die Beigeladene dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1994 - BVerwG 8 C 2.92 - (…a.a.O.) entnimmt, nicht ausdrücklich distanziert.
- BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75
Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme
Auszug aus BVerwG, 21.01.2003 - 4 B 82.02
Wo die Erheblichkeitsgrenze verläuft, richtet sich nach der Schutzwürdigkeit und der Schutzbedürftigkeit der Umgebung (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122 und vom 27. August 1998 - BVerwG 4 C 5.98 - NVwZ 1999, 523). - BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98
Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter …
Auszug aus BVerwG, 21.01.2003 - 4 B 82.02
Wo die Erheblichkeitsgrenze verläuft, richtet sich nach der Schutzwürdigkeit und der Schutzbedürftigkeit der Umgebung (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122 und vom 27. August 1998 - BVerwG 4 C 5.98 - NVwZ 1999, 523).
- BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92
Bauplanungsrecht: Baurechtliche Zulässigkeit immissionsschutzrechtlich …
Auszug aus BVerwG, 21.01.2003 - 4 B 82.02
Ob Zu- und Abgangsverkehr, der einem Vorhaben zurechenbar ist, von der Nachbarschaft hinzunehmen ist, bestimmt sich im Anwendungsbereich des § 34 Abs. 1 BauGB nach dem in dieser Vorschrift enthaltenen Rücksichtnahmegebot, das sich in diesem Punkt mit den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen deckt (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. September 1983 - BVerwG 4 C 74.78 - BVerwGE 68, 58 und vom 24. September 1992 - BVerwG 7 C 7.92 - Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 22). - BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78
Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung
Auszug aus BVerwG, 21.01.2003 - 4 B 82.02
Ob Zu- und Abgangsverkehr, der einem Vorhaben zurechenbar ist, von der Nachbarschaft hinzunehmen ist, bestimmt sich im Anwendungsbereich des § 34 Abs. 1 BauGB nach dem in dieser Vorschrift enthaltenen Rücksichtnahmegebot, das sich in diesem Punkt mit den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen deckt (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. September 1983 - BVerwG 4 C 74.78 - BVerwGE 68, 58 und vom 24. September 1992 - BVerwG 7 C 7.92 - Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 22). - BVerwG, 25.04.1997 - 7 B 114.97
Unzumutbarkeit der von der Nutzung der Sammelbehälter ausgehenden Lärmemissionen …
Auszug aus BVerwG, 21.01.2003 - 4 B 82.02
b) Das Berufungsgericht hat auch keinen Rechtssatz aufgestellt, der in Widerspruch zu der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 25. April 1997 - BVerwG 7 B 114.97 - Buchholz 406.25 § 22 BImSchG Nr. 16) steht, dass die TA Lärm nicht starr und schematisch angewandt werden darf.
- VGH Bayern, 01.02.2006 - 1 CE 04.734
Aufschiebende Wirkung eines Nachbarwiderspruchs gegen Baugenehmigung für Kurhaus …
Grundlage für die Festsetzung des Streitwerts sind § 72 Nr. 1 GKG n. F., § 14 Abs. 1 Satz 1, § 20 Abs. 3 und § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG a. F. In Anbetracht der über einem durchschnittlichen Nachbarrechtsstreit liegenden Bedeutung der Sache für die Antragstellerin erscheint - wie im Vorprozess (vgl. Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 12.11.1997 - 1 B 98.2945 und Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.1.2003 BVerwG - 4 B 82.02) - ein Betrag angemessen, der über der für den "Regelfall" gedachten Empfehlung gemäß Nr. 1.7 Satz 1 Halbsatz 1, Nr. 11.7.6.1 des Streitwertkatalogs in der Fassung vom Januar 1996 liegt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".