Rechtsprechung
| BVerwG, 17.05.1988 - 4 B 82.88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit eines Vorhabens im Außenbereich - Vorliegen einer Absicht des Wiederaufbaus
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Neuerrichtung eines zerstörten Gebäudes im Außenbereich; Frist zur Umsetzung des Vorhabens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.1988 - 8 A 90/87
- BVerwG, 17.05.1988 - 4 B 82.88
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs. …
Auszug aus BVerwG, 17.05.1988 - 4 B 82.88
Ähnlich wie mehrjährige Verhandlungen mit der Behörde die Lage offen halten können (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 15.84 - DÖV 1987, 298) darf sich allerdings auch ein gerichtliches Verfahren grundsätzlich nicht zum Nachteil des bauwilligen Bauherrn auswirken. - BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 65.80
Auslegung und Anwendung von § 35 Abs. 5 S. 1 BBauG im Hinblick auf die …
Auszug aus BVerwG, 17.05.1988 - 4 B 82.88
Damit ist jedenfalls die Lage eingetreten, welche der beschließende Senat in seinem Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 65.80 - (BVerwGE 64, 42 [BVerwG 21.08.1981 - 4 C 65/80]) näher beschrieben hat.
- BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94
Baurechtlicher Nachbarschutz - Allgemeines Wohngebiet - Wohngebietsverträgliche …
Der Bauherr hat besondere Gründe dafür darzulegen, daß die Zerstörung des Gebäudes noch keinen als endgültig erscheinenden Zustand herbeigeführt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 65.80 - BVerwGE 64, 42 [BVerwG 21.08.1981 - 4 C 65/80]; Beschluß vom 17. Mai 1988 - BVerwG 4 B 82.88 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 248). - BVerwG, 08.02.2000 - 4 BN 1.00
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Das Beschwerdegericht hat für die Auslegung des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ein "Zeitmodell" zur Frage entwickelt, was als "alsbaldige Neuerrichtung" zu verstehen sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 65.80 - BVerwGE 64, 42; Beschluß vom 17. Mai 1988 - BVerwG 4 B 82.88 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 248). - OVG Niedersachsen, 06.01.1995 - 1 L 457/93
Bauvorbescheid; Anspruch auf Verlängerung; Einklang mit geltendem Baurecht; …
Maßgeblich bleibt vielmehr allein der oben angeführte zeitliche Zusammenhang zwischen Zerstörung und Wiederaufbauabsicht, der bei einem Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer eines Bauvorbescheides neu zu bewerten ist (so auch BVerwG, Beschl. vom 17.5.1988 - 4 B 82.88 Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 248).
- OLG Düsseldorf, 20.09.2010 - 24 U 202/09
Recht des Mieters auf Zustimmung zur nicht von der Baugenehmigung gedeckter …
Der Bauherr hat besondere Gründe dafür darzulegen, dass die Zerstörung des Gebäudes noch keinen als endgültig erscheinenden Zustand herbeigeführt hat (vgl. BVerwGE 98, 235; 64, 42; BVerwG, Beschluss vom 27. September 2007, 4 B 36/07, zitiert nach juris; Beschluss vom 17. Mai 1988 - BVerwG 4 B 82.88 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 248). - VG Schleswig, 30.07.2024 - 2 B 20/24
Zurückstellung der Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung eines …
- VG Augsburg, 17.09.2009 - Au 5 K 09.750
Nachbarklage; Gebietswahrungsanspruch; Rücksichtnahmegebot; Innenbereichssatzung; …
Der Bauherr hat besondere Gründe dafür darzulegen, dass die Zerstörung des Gebäudes noch keinen als endgültig erscheinenden Zustand herbeigeführt hat (vgl. BVerwG vom 21.8.1981 Az. 4 C 65.80; vom 17.5.1988 Az. 4 B 82.88). - VG Augsburg, 17.09.2009 - Au 5 K 07.1346
Nachbarklage; Vorbescheid; Verlängerungsbescheid; Gebietswahrungsanspruch; …
Der Bauherr hat besondere Gründe dafür darzulegen, dass die Zerstörung des Gebäudes noch keinen als endgültig erscheinenden Zustand herbeigeführt hat (vgl. BVerwG vom 21.8.1981 Az. 4 C 65.80; vom 17.5.1988 Az. 4 B 82.88). - VG Weimar, 20.05.2009 - 1 K 399/08
Ausnahme von den baurechtlichen Grundsätzen zum fortwirkenden Bestandsschutz; …
Der Bauherr hat besondere Gründe dafür darzulegen, dass die Zerstörung des Gebäudes noch keinen als endgültig erscheinenden Zustand herbeigeführt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 65.80 - BVerwGE 64, 42; Beschluß vom 17. Mai 1988 - BVerwG 4 B 82.88 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 248).". - VG Köln, 13.03.2023 - 2 K 1825/20 Rn. 29 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.05.1988 - 4 B 82/88-, juris.
- VG Aachen, 24.08.2005 - 3 K 4009/04
Verwaltungsprozessrechtliche Voraussetzungen des Vorliegens der Klagebefugnis zur …
Rn. 65 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. August 2004 - 7 B 35/04 -, BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 1988 - 4 B 82.88 -, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 248.
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