Rechtsprechung
| BVerwG, 08.12.2004 - 4 B 88.04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Gewährung rechtlichen Gehörs - Zulassung der Berufung ohne fristwahrenden Antrag - Antrag auf Zulassung dieses Rechtsmittels bei unterschiedlichen Gegenständen - Stufenverhältnis von Rechtsbehelfen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OVG Brandenburg, 14.09.2004 - 3 A 302/04
- BVerwG, 08.12.2004 - 4 B 88.04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 12.03.1998 - 2 B 20.98
Verwaltungsprozeßrecht - Umdeutung einer unzulässigen Berufung in einen Antrag …
Auszug aus BVerwG, 08.12.2004 - 4 B 88.04
Sie haben unterschiedliche Ziele und stehen in einem Stufenverhältnis selbständig nebeneinander (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. März 1998 - BVerwG 2 B 20.98 - NVwZ 1999, 641 ).Die von einem Rechtsanwalt gegen die Sachentscheidung des Verwaltungsgerichts ohne Zulassung eingelegte Berufung kann daher nach Ablauf der Antragsfrist des § 124 a Abs. 4 Satz 1 VwGO nicht in einen Antrag auf Zulassung der Berufung umgedeutet werden (BVerwG, Beschluss vom 12. März 1998 a.a.O., S. 642 m.w.N.).
- BVerwG, 25.07.2001 - 3 B 83.01
Geltendmachung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Berufung anstatt …
Auszug aus BVerwG, 08.12.2004 - 4 B 88.04
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei einer Rechtsmittelerklärung, die - wie hier - von einem Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigten abgegeben worden ist, nach Ablauf der Rechtsmittelfrist grundsätzlich kein Raum mehr für eine Umdeutung (BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2001 - BVerwG 3 B 83.01 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 63).
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2006 - 11 N 77.05
Antrag auf Zulassung der Berufung ; Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken für …
An diese Feststellung ist der Antragsgegner gemäß § 42 Satz 1 AsylVfG gebunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1997 - 9 C 58/96 -, BVerwGE 105, 383 ff. sowie Beschlüsse des OVG Brandenburg vom 17. März 1998 - 4 B 28/98 -, NVwZ-Beilage 1998, 75 [76] und vom 16. Juli 2004 - 4 B 88/04 -, n. v.).
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