Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 21.03.2012 - 4 B 88/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
VwGO § 80 Abs. 5, § 146; BauGB § 205
Beanstandungsverfügung, im einstweiligen Rechtsschutzverfahren kein Prüfungsmaßstab wie bei Normenkontrolle - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 01.04.2011 - 1 L 420/10
- OVG Sachsen, 21.03.2012 - 4 B 88/11
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.03.2010 - 7 VR 1.10
Klagerecht eines Umweltverbandes; Antrag, aufschiebende Wirkung gegen …
Auszug aus OVG Sachsen, 21.03.2012 - 4 B 88/11
Kann wegen der besonderen Dringlichkeit der Sache oder der Komplexität der Rechtsfragen keine Abschätzung über die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens getroffen werden, sind allein die einander gegenüber stehenden Interessen zu gewichten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22. März 2010 - 7 VR 1/10 -, juris, Rn. 13). - OVG Sachsen, 24.02.2006 - 4 BS 19/05
Erfolgloser Antrag gegen Sicherheitsneugründung des Zweckverbandes Wasserwerke …
Auszug aus OVG Sachsen, 21.03.2012 - 4 B 88/11
In einem solchen Verfahren ist vielmehr regelmäßig von der Gültigkeit von Satzungsbestimmungen auszugehen, wenn sich diese nicht ersichtlich als rechtswidrig erweisen (Beschl. v. 24. Februar 2006, SächsVBl. 2006, 120, juris Rn. 5).
- VG Aachen, 02.09.2016 - 6 L 38/16
Immissionschutzrecht; Windenergie; Wald; Verbandsklage; Antragsbefugnis; UVP; …
Rn. 134 Vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - OVG 10 S 15.09 -, juris Rn. 7; Sächsisches OVG, Beschluss vom 21. März 2012 - 4 B 88/11 -, juris Rn. 8. - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2016 - 2 B 1368/15
Eilantrag gegen Bebauungsplan für den "RegioPort Weser" ohne Erfolg
Rn. 64 Vgl. allgemein auch Sächs. OVG, Beschluss vom 26. März 2012 - 4 B 88/11 -, juris Rn. 9. - OVG Sachsen, 11.02.2013 - 1 B 241/12
Mehrmonatige Absperrung von Geh- und Radweg als Anliegergebrauch?
- VGH Bayern, 23.03.2022 - 12 CS 22.182
Zweckentfremdung von Wohnraum
In einem solchen Verfahren ist vielmehr regelmäßig von der Gültigkeit von Satzungsbestimmungen auszugehen, wenn sich diese nicht ersichtlich als rechtswidrig darstellen (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, B.v. 21.3.2012 - 4 B 88/11 -, juris). - OVG Sachsen, 03.12.2012 - 4 B 184/12
Gehörsanspruch, Beschlussergänzung, Berichtigung
Die Anhörungsrüge der Antragstellerin gegen den Beschluss des Senats vom 21. März 2012 - 4 B 88/11 - wird zurückgewiesen.Der Antrag der Antragstellerin auf Ergänzung des Beschlusses des Senats vom 21. März 2012 - 4 B 88/11 - wird zurückgewiesen.
- VG Trier, 20.03.2017 - 6 L 1885/17
Windpark Landkreis Bernkastel-Wittlich II
aa) Vorauszuschicken ist zunächst, dass im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich von der Verbindlichkeit der planerischen Festsetzungen eines Flächennutzungsplanes auszugehen ist, soweit die Unwirksamkeit des Flächennutzungsplanes nicht evident ist (OVG Berlin- Brandenburg…, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - OVG 10 S 15.09 -, juris Rn. 7; Sächsisches OVG, Beschluss vom 21. März 2012 - 4 B 88/11 -, juris Rn. 8; VG Aachen…, Beschluss vom 2. September 2016 - 6 L 38/16 -, juris Rn. 132). - VG Wiesbaden, 28.04.2025 - 6 L 275/25
Erhebung einer Widerspruchsgebühr
Das Gericht hat sich insoweit auf die Kontrolle der äußeren Gültigkeit und sich ersichtlich aufdrängender Satzungsfehler zu beschränken (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 21.03.2012 - 4 B 88/11 -, juris, Rn. 8 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.05.2010 - OVG 12 S 10.10 -, juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98 -, juris). - VG München, 16.08.2012 - M 9 SN 12.2390
Gebietswahrungsanspruch; Gewerbegebiet; großflächiger Einzelhandel; irrelevante …
Regelmäßig ist von der Gültigkeit auszugehen, wenn sich Satzungsbestimmungen nicht ersichtlich als rechtswidrig erweisen (vgl. Sächs. OVG vom 21.03.2012, 4 B 88/11 ). - VG Dresden, 26.10.2017 - 6 L 1229/17
PEGIDA-Veranstaltung am 28. Oktober 2017 muss auf dem Theaterplatz stattfinden
Sind die Erfolgsaussichten eines noch einzulegenden Hauptsacherechtsbehelfs im hier allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfungsverfahren hingegen als offen zu bewerten, hat das Gericht allein die einander gegenüber stehenden Interessen zu gewichten (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 22. März 2010 - 7 VR 1/10 - , Rn. 13; SächsOVG, Beschl. v. 21. März 2012 - 4 B 88/11 - Rn. 6).
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