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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.06.1996 - 4 B 89.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4784
BVerwG, 21.06.1996 - 4 B 89.96 (https://dejure.org/1996,4784)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.1996 - 4 B 89.96 (https://dejure.org/1996,4784)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 1996 - 4 B 89.96 (https://dejure.org/1996,4784)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung für den Einbau einer Wohnung in ein Betriebsgebäude auf einem Grundstück im Außenbereich - Beurteilung der Notwendigkeit der Durchführung einer Ortsbesichtigung - Erfordernis der ständigen Anwesenheit des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1
    Bauplanungsrecht: Einbau einer Familienwohnung in ein im Außenbereich gelegenes Betriebsgebäude

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 2.89

    Bauplanungsrecht: Begriff des "Dienens" für einen land- oder …

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1996 - 4 B 89.96
    Dies entspricht der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Urteil vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 2.89 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 272; Urteil vom 19. Juni 1991 - BVerwG 4 C 11.89 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 273).
  • BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89

    Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1 …

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1996 - 4 B 89.96
    Dies entspricht der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Urteil vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 2.89 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 272; Urteil vom 19. Juni 1991 - BVerwG 4 C 11.89 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 273).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1996 - 4 B 89.96
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann, wenn eine bestimmte - bisher ungeklärte - Rechtsfrage des revisiblen Rechts bezeichnet wird, die im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung in einem künftigen Revisionsverfahren mit Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus geklärt werden könnte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 <91 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61], stRspr>).
  • BVerwG, 04.12.1991 - 2 B 135.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1996 - 4 B 89.96
    Ein Tatsachengericht ist verfahrensrechtlich auch nicht gehindert, im Verwaltungsverfahren eingeholte Gutachten und Äußerungen im Wege des Urkundenbeweises als Urteilsgrundlage zu verwerten (BVerwG, Beschluß vom 4. Dezember 1991 - BVerwG 2 B 135.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 238).
  • BVerwG, 07.11.1980 - 3 CB 14.80

    Ersatz eines Schadens an Grundvermögen in der CSSR

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1996 - 4 B 89.96
    Ob ein Tatsachengericht sich selbst die erforderliche Sachkunde für die Beurteilung und Würdigung eines Sachverhalts zutraut, liegt grundsätzlich in seinem pflichtgemäßen Ermessen (BVerwG, Beschluß vom 7. November 1980 - BVerwG 3 CB 14.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 131).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2003 - 1 LB 143/02

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung; Beschluss der Geltungsdauer einer …

    Maßgeblicher Ausgangspunkt der Prüfung haben stets die Überlegungen des Landwirts zu der Frage zu sein, wie er seine betrieblichen Abläufe einrichten will (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 21.6.1996 - 4 B 89.96 -, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 322).
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2016 - 1 LB 87/14

    Einfriedung; Genehmigungsfreiheit; Sockel

    Rn. 10 In seinem Urteil vom 18. Juni 2003 (- 1 LB 143/02 -, BauR 2004, 459 = NuR 2005, 799 = BRS 66 Nr. 99) hatte der Senat unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 1996 (- 4 B 89.96 -, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 322) ausgeführt, Ausgangspunkt der Prüfung, ob ein Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb diene, hätten stets die Überlegungen des Landwirts dazu zu sein, wie er seine betrieblichen Abläufe einrichten wolle.
  • VG München, 13.07.2017 - M 11 K 15.5811

    Maßstabsbildende Bebauung für einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil

    Aus der Privilegierung eines Betriebs alleine folgt jedoch nicht zwangsläufig die Zulässigkeit eines bestimmten Bauvorhabens im Außenbereich (BVerwG, B. v. 21.06.1996 - 4 B 89/96 - juris Rn. 9).
  • VG München, 28.04.2016 - M 11 K 14.4978

    Versagung der Baugenehmigung für Betriebsleiterwohnhaus nach Übergabe einer …

    Ein Bauvorhaben im Außenbereich ist nicht allein deshalb im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert, weil der Bauherr Land- oder Forstwirt ist; aus der Privilegierung eines Betriebes allein folgt mithin nicht zwangsläufig die Zulässigkeit eines Bauvorhabens im Außenbereich (BVerwG, B. v. 21.06.1996 - 4 B 89/96 -, juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 11.07.1996 - 2 B 94.3480
    Maßgeblich ist insbesondere, ob der Betrieb die ständige Anwesenheit des Inhabers auf dem Betriebsgelände erfordert (vgl. OVG Rheinland-Pfalz vom 11.6.1986 Baurecht 1986, 667 ; BayVGH vom 25.9.1995 Nr. 14 B 94.3676; vom 4.4.1996 Nr. 1 B 93.2577, bestätigt durch BVerwG vom 21.6.1996 Nr. 4 B 89.96, soweit ersichtlich noch nicht veröffentlicht; vgl. Nr. 4.1.2 der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 13.10.1992 AllMBl. 1992, 903).
  • VG München, 19.11.2019 - M 1 K 18.1847

    Fehlende Privilegierung für ein Betriebsleiterwohnhaus eines …

    Ein Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich ist nicht allein deshalb i.S.v. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert, weil der Bauherr im Haupt- (oder ggf. auch Neben-)beruf Landwirt ist (vgl. BVerwG, B.v. 21.6.1996 - 4 B 89.96 - juris Rn. 9).
  • VG München, 16.05.2012 - M 9 K 11.1364

    Außenbereich; Ersatzbau; Kein gleichartiges Gebäude bei Erhöhung der Kubatur um …

    Ein Vorhaben ist nicht allein deswegen privilegiert, weil der Bauherr Land- oder Forstwirt ist (BVerwG vom 21.06.1996, Az.: 4 B 89/96 ).
  • OVG Niedersachsen, 20.01.2004 - 1 LA 309/02

    Verminderter Schutzanspruch eines Wohngrundstück gegenüber einem …

    So hat der Senat in seiner Entscheidung vom 18.6.2003 - 1 LB 143/02 - ausgeführt, maßgeblicher Ausgangspunkt der Prüfung, ob ein Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb "diene", hätten stets die Überlegungen des Landwirts zu der Frage zu sein, wie er seine betrieblichen Abläufe einrichten wolle (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 21.6.1996 - 4 B 89.96 -, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 322).
  • VG Ansbach, 07.11.2024 - AN 17 K 23.555

    Betriebsleiterwohnung, Außenbereichsvorhaben, Landwirtschaftlicher Betrieb, …

    Rn. 34 Ein Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich ist nicht allein deshalb i.S.v. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert, weil der Bauherr im Haupt- (oder ggf. auch Neben-)Beruf Landwirt ist (vgl. BVerwG, B.v. 21.6.1996 - 4 B 89.96 - juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2005 - 2 L 14/02

    Zum Dienen eines Wohnhauses für einen forstwirtschaftlichen Betrieb

    Ein Bauvorhaben im Außenbereich ist nicht allein deshalb im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert, weil der Bauherr Land- oder Forstwirt ist; aus der Privilegierung eines Betriebes allein folgt nicht zwangsläufig die Zulässigkeit eines Bauvorhabens im Außenbereich (BVerwG, Beschl. v. 21.06.1996 - BVerwG 4 B 89.96 -, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 322).
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