Rechtsprechung
| BVerwG, 07.02.1994 - 4 B 9.94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.1993 - 1 A 12544/92
- BVerwG, 07.02.1994 - 4 B 9.94
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 07.02.1994 - 4 B 9.94
Dies setzt § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO mit dem Erfordernis der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache voraus (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. schon BVerwGE 13, 90 ).
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2011 - 1 E 10808/11
Streitwert bei Anfechtungsklage gegen Abrissverfügung und gleichzeitiger …
Dementsprechend folgt der Senat dem mit der Nr. 9.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit vorgeschlagenen Berechnungsmodell und geht in seiner bisherigen Rechtsprechung davon aus, dass der Streitwert bei der Anfechtung einer Beseitigungsverfügung anhand des Zeitwertes der zu beseitigenden Substanz zuzüglich der Abrisskosten zu bestimmen ist (vgl. Beschlüsse vom 28.01.2010, 1 E 11329/09.OVG; vom 15.07.2005, 1 E 11017/05.OVG; vom 17.06.1999,1 E 10498/99.OVG; vgl. ferner Beschluss des ebenfalls für Bausachen zuständigen 8. Senats des OVG Rheinland-Pfalz vom 08.02.2011, 8 E 10138/11.OVG; Beschluss des BVerwG vom 07.02.1994, 4 B 9/94 betreffend die Beseitigung einer Fischteichanlage, juris; Beschluss des BayVGH vom 06.09.2010, 15 C 10.912, juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.2011 - 8 A 11111/10
Solaranlage in Speyer muss nur teilweise beseitigt werden
Neben den aufzuwendenden Kosten soll der Wert der Investitionen berücksichtigt werden, die durch die Beseitigung wertlos werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1994 - 4 B 9/94 -, juris, Rn. 2). - VGH Baden-Württemberg, 21.12.2010 - 8 S 2680/10
Zum Streitwert einer Klage gegen eine Beseitigungsanordnung - hier: …
Das entspricht dem Interesse am Erhalt von Investitionen in vorhandene Bausubstanz, die bei Befolgung oder Vollstreckung der Beseitigungsanordnung wertlos würden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.02.1994 - 4 B 9.94 - juris), und an der Vermeidung der damit verbundenen Abrisskosten. - VG Frankfurt/Oder, 21.02.1996 - 3 L 116/96
Voraussetzungen für den Erlass einer Abschiebungsanordnung; Zweifel an der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2011 - 1 E 1808/11
Streitwert bei Anfechtung einer Beseitigungsverfügung
Dementsprechend folgt der Senat dem mit der Nr. 9.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit vorgeschlagenen Berechnungsmodell und geht in seiner bisherigen Rechtsprechung davon aus, dass der Streitwert bei der Anfechtung einer Beseitigungsverfügung anhand des Zeitwertes der zu beseitigenden Substanz zuzüglich der Abrisskosten zu bestimmen ist (vgl. Beschlüsse vom 28.01.2010, 1 E 11329/09.OVG; vom 15.07.2005, 1 E 11017/05.OVG; vom 17.06.1999,1 E 10498/99.OVG; vgl. ferner Beschluss des ebenfalls für Bausachen zuständigen 8. Senats des OVG Rheinland-Pfalz vom 08.02.2011, 8 E 10138/11.OVG; Beschluss des BVerwG vom 07.02.1994, 4 B 9/94 betreffend die Beseitigung einer Fischteichanlage, juris; Beschluss des BayVGH vom 06.09.2010, 15 C 10.912, juris).
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