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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.09.1993 - 4 B 93.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6059
BVerwG, 01.09.1993 - 4 B 93.93 (https://dejure.org/1993,6059)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.1993 - 4 B 93.93 (https://dejure.org/1993,6059)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 1993 - 4 B 93.93 (https://dejure.org/1993,6059)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91

    Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht, …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1993 - 4 B 93.93
    Daß im vorliegenden Fall entgegen dieser Regel nur durch eine Ortsbesichtigung Klarheit über die Qualifizierung des Grundstücks der Beigeladenen zu gewinnen gewesen wäre (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 14. November 1991 - BVerwG 4 C 1.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 236), ergibt sich weder aus dem Beschwerdevorbringen noch aus der Begründung des Berufungsurteils.

    Im allgemeinen ist davon auszugehen, daß ein in Baustreitigkeiten erfahrenes Tatsachengericht seine Überzeugung auf einer solchen Grundlage auch ohne eine zusätzliche Ortsbesichtigung hinreichend bilden kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. März 1992 - BVerwG 4 B 30.92 - und vom 3. April 1992 - BVerwG 4 B 25.92 - ferner Urteil vom 15. November 1991 - BVerwG 4 C 1.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 236).

  • BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 28.81

    Schweinemast am Rande des Baugebiets - § 34 BauGB, Rücksichtnahmegebot im …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1993 - 4 B 93.93
    Im übrigen hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 10. Dezember 1982 - BVerwG 4 C 28.81 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 89) ausgeführt, daß landwirtschaftliche Betriebe, die im Außenbereich liegen und dort nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG/BauGB privilegiert sind, kraft ihrer besonderen Schutzwürdigkeit in der Regel berechtigt sind, eine heranrückende, die weitere Ausnutzung ihrer Privilegierung störende Bebauung abzuwehren, und zwar unabhängig davon, ob die heranrückende Bebauung ihrerseits privilegiert ist oder nicht.

    Daß es für die Bestimmung der Schutzwürdigkeit des nachbarlichen Abwehrinteresses im Rahmen des Gebotes gegenseitiger Rücksichtnahme von Bedeutung sein kann, ob sich das privilegierte Vorhaben fernab von jeglicher Bebauung oder in einer dem Ortsrand benachbarten Lage befindet, liegt auf der Hand und bedürfte nicht erst der Klärung in einem künftigen Revisionsverfahren (vgl. zur gebotenen Einbeziehung von Vorbelastungen beim Rücksichtnahmegebot allgemein das Urteil des beschließenden Senats vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122 [BVerwG 25.02.1977 - IV C 22/75]; ferner Urteil vom 10. Dezember 1982 a.a.O.).

  • BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89

    Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Unzulässiges Überraschungsurteil - Gewährung …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1993 - 4 B 93.93
    Nach ständiger Rechtsprechung gibt es keine - grundsätzliche - Pflicht des Gerichts, den Beteiligten jeweils vor dem Ergehen einer Entscheidung seine Rechtsauffassung zu offenbaren (vgl. z.B. BVerfG, Beschluß vom 5. November 1986 - 1 BvR 706/85 - BVerfGE 74, 1 [BVerfG 05.11.1986 - 1 BvR 706/85]; BVerwG, Urteil vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235).

    Als solches stellt sich eine Entscheidung dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 1991 a.a.O.; Beschluß vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241).

  • BVerwG, 21.10.1968 - IV C 13.68

    Auf die Beeinträchtigung öffentlicher Belange gestützte Nachbarklage des …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1993 - 4 B 93.93
    Zu Unrecht macht die Beschwerde geltend, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 1968 - BVerwG 4 C 13.68 - (DVBl 1969, 263 = Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 75) ab.

    Die Beschwerde kann allerdings so verstanden werden, daß die Beklagte dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 1968 (a.a.O.) entnimmt, eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BBauG/BauGB reiche zur Abwehr einer hinzutretenden Wohnbebauung allein nicht aus; vielmehr müsse die Wohnnutzung mit dem privilegierten Vorhaben aufgrund besonderer Umstände unverträglich sein.

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1993 - 4 B 93.93
    Daß es für die Bestimmung der Schutzwürdigkeit des nachbarlichen Abwehrinteresses im Rahmen des Gebotes gegenseitiger Rücksichtnahme von Bedeutung sein kann, ob sich das privilegierte Vorhaben fernab von jeglicher Bebauung oder in einer dem Ortsrand benachbarten Lage befindet, liegt auf der Hand und bedürfte nicht erst der Klärung in einem künftigen Revisionsverfahren (vgl. zur gebotenen Einbeziehung von Vorbelastungen beim Rücksichtnahmegebot allgemein das Urteil des beschließenden Senats vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122 [BVerwG 25.02.1977 - IV C 22/75];… ferner Urteil vom 10. Dezember 1982 a.a.O.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1993 - 4 B 93.93
    Mit der Beschwerde muß deshalb eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufgeworfen und ausformuliert werden sowie ein Grund dafür angegeben werden, weshalb sie im Interesse der Einheit oder Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf (BVerwG, Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61], ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1993 - 4 B 93.93
    Nach ständiger Rechtsprechung gibt es keine - grundsätzliche - Pflicht des Gerichts, den Beteiligten jeweils vor dem Ergehen einer Entscheidung seine Rechtsauffassung zu offenbaren (vgl. z.B. BVerfG, Beschluß vom 5. November 1986 - 1 BvR 706/85 - BVerfGE 74, 1 [BVerfG 05.11.1986 - 1 BvR 706/85]; BVerwG, Urteil vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235).
  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1993 - 4 B 93.93
    Die Rüge mangelhafter Sachverhaltserforschung kann nicht dazu dienen, einen Beweisantrag zu ersetzen, der in der Tatsacheninstanz zumutbarerweise hätte gestellt werden können, aber nicht gestellt worden ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. November 1978 - BVerwG 3 B 6.78 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 116; Urteil vom 18. Oktober 1985 - BVerwG 4 C 19.82 - NJW 1986, 1703 [BVerwG 18.10.1985 - 4 C 19/82]).
  • BVerwG, 23.12.1991 - 5 B 80.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidung als …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1993 - 4 B 93.93
    Als solches stellt sich eine Entscheidung dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10. April 1991 a.a.O.; Beschluß vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241).
  • BVerwG, 02.11.1978 - 3 B 6.78

    Ersatz eines Vertreibungsschadens - Schaden an Grundvermögen und …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1993 - 4 B 93.93
    Die Rüge mangelhafter Sachverhaltserforschung kann nicht dazu dienen, einen Beweisantrag zu ersetzen, der in der Tatsacheninstanz zumutbarerweise hätte gestellt werden können, aber nicht gestellt worden ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. November 1978 - BVerwG 3 B 6.78 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 116; Urteil vom 18. Oktober 1985 - BVerwG 4 C 19.82 - NJW 1986, 1703 [BVerwG 18.10.1985 - 4 C 19/82]).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 570/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Setzung einer zu kurzen …

  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
  • BVerwG, 02.06.1981 - 6 C 15.81
  • BVerwG, 25.03.1992 - 4 B 30.92

    Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts bei …

  • BVerwG, 03.04.1992 - 4 B 25.92

    Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts durch das …

  • BVerwG, 04.08.2008 - 1 B 3.08

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel, …

    Mit der Möglichkeit abweichender Würdigung der tatsächlichen Umstände im Verfahren der Hauptsache muss ein gewissenhafter Prozessbeteiligter immer rechnen (vgl. Beschluss vom 1. September 1993 - BVerwG 4 B 93.93 - ), zumal im vorliegenden Fall ein Wechsel des zuständigen Spruchkörpers stattgefunden hatte und in der Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 20. Juni 2002 die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Klägers bis zum Erlass des Widerspruchsbescheids befristet worden war.

    Mit der Möglichkeit einer davon abweichenden Würdigung der tatsächlichen Umstände in der Hauptsache muss ein gewissenhafter Prozessbeteiligter indes immer rechnen (vgl. Beschluss vom 1. September 1993 - BVerwG 4 B 93.93 - ); insoweit kann auf die oben gemachten Ausführungen verwiesen werden.

  • BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei der Klagebefugnis; …

    Mit der Möglichkeit einer abweichenden Würdigung der tatsächlichen Umstände muss ein gewissenhafter Prozessbeteiligter stets rechnen (vgl. Beschluss vom 1. September 1993 - BVerwG 4 B 93.93 - juris).
  • BVerwG, 20.10.2008 - 5 B 86.08

    Grundsätzliche Bedeutung von Fragen im Verwaltungsprozessrecht; Anforderungen an …

    Die anwaltlich vertretenen Kläger konnten sich nicht darauf verlassen, dass das Verwaltungsgericht die von dem Beklagten aufgeworfene und damit im Verfahren erörterte Frage der sachlichen Erledigung des Klagebegehrens in ihrem Sinne entscheiden werde; mit der Möglichkeit einer davon abweichenden Würdigung musste ein gewissenhafter Prozessbeteiligter - wie immer - rechnen (vgl. Beschluss vom 1. September 1993 - BVerwG 4 B 93.93 - juris).
  • BVerwG, 04.08.2008 - 1 B 2.08

    Führen der Einstellung eines Ermittlungsverfahrens mangels hinreichenden …

    Soweit die Beschwerde auf eine abweichende Entscheidung in einem Eilverfahren Bezug nimmt, gilt, dass ein gewissenhafter Prozessbeteiligter mit der Möglichkeit einer abweichenden Würdigung der tatsächlichen Umstände in der Hauptsache immer rechnen muss (vgl. Beschluss vom 1. September 1993 - BVerwG 4 B 93.93 - juris), zumal im vorliegenden Fall ein Wechsel des zuständigen Spruchkörpers stattgefunden hatte und in der Beschwerdeentscheidung vom 19. Juni 2002 die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Klägerin bis zum Erlass des Widerspruchsbescheids befristet worden war.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.1999 - 3 M 133/98

    Milchviehanlage, heranrückende Wohnbebauung, Baulast, Gebot der Rücksichtnahme

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß landwirtschaftliche Betriebe, die im Außenbereich liegen und dort nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert sind, kraft ihrer besonderen Schutzwürdigkeit in der Regel berechtigt sind, eine heranrückende, die weitere Ausnutzung ihrer Privilegierung störende Bebauung abzuwehren (BVerwG, vom 01.09.1993, 4 B 93/93; VGH Baden Württemberg, vom 25.06.1998, 3 S 2965/97; OVG Münster, vom 30.10.1996, 11a B 2211/96.NE).
  • VGH Bayern, 05.11.2013 - 15 ZB 12.179

    Nutzungsuntersagung für Pferdekoppel; nähere Umgebung; faktisches allgemeines …

    Was jenseits der Grenze des Innenbereichs im Außenbereich an vorhandenen privilegierten oder nicht privilegierten Gebäuden vorhanden ist, gibt dagegen für die benachbarte Innenbereichsbebauung keinen geeigneten Maßstab ab (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.1982 - 4 C 28/81 - BayVBl 1983, 277; s. auch BVerwG, B.v. 1.9.1993 - 4 B 93/93 - juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 16.11.2006 - 7 ME 103/06

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung für eine Schweinezucht unter …

    Diese Vorbelastung mindert das Gewicht ihrer Schutzwürdigkeit (vgl. dazu auch BVerwG, 01.09.1993 - 4 B 93.93 -, zitiert nach juris m. w. N.), auch wenn in ihrem Labor schon vor dem Jahre 2000 Schweine zu Versuchszwecken benutzt worden sein sollten, was durch die von der Antragstellerin vorgelegten Schreiben nicht ohne weiteres belegt ist.
  • OVG Saarland, 19.08.2002 - 2 W 5/02

    Gebot der Rücksichtnahme am Rand des Außenbereichs

    In diesem Zusammenhang kann es durchaus eine Rolle spielen, ob das umstrittene Vorhaben fernab von jeglicher Bebauung oder wie hier in der Nachbarschaft einer - überwiegend oder zumindest auch - mit Wohnhäusern bebauten Ortslage realisiert werden soll und nachteilige Einwirkungen für die gegenüber Störungen durch Lärm oder - was hier im Vordergrund steht - durch Gerüche besonders empfindliche Wohnnutzung erwarten läßt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 1.9.1993 - 4 B 93/93 - zitiert nach Juris).
  • VGH Bayern, 02.03.2026 - 2 ZB 25.1502

    Baugenehmigung, Nachbarrechtsbehelf, Brandschutznachweis

    In der Zulassungsbegründung muss deshalb eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage aufgeworfen und ausformuliert werden sowie ein Grund dafür angegeben werden, weshalb sie im Interesse der Einheit oder Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 1.9.1993 - 4 B 93.93 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 14.06.2013 - 15 ZB 11.2799

    Nachbarklage gegen die Umnutzung landwirtschaftlicher Betriebsgebäude in eine …

    Landwirtschaftliche Betriebe, die im Außenbereich liegen und dort nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert sind, sind kraft ihrer besonderen Schutzwürdigkeit in der Regel berechtigt, eine heranrückende, die weitere Ausnutzung ihrer Privilegierung störende Bebauung abzuwehren, und zwar unabhängig davon, ob die heranrückende Bebauung ihrerseits privilegiert ist oder nicht (BVerwG, B.v. 1.3.1993 - 4 B 93/93 - juris Rn. 9).
  • VG Augsburg, 06.05.2020 - Au 4 K 20.109

    Baugenehmigung für Wohnhauserweiterung im Außenbereich

  • VG Hannover, 07.10.2010 - 12 A 3322/08

    Emmissionskontingent; Gebot der Rücksichtnahme; Nachträgliche Anordnung; …

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