Rechtsprechung
| VGH Bayern, 05.04.2004 - 4 B 99.2146 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KrW-/AbfG § 3 Abs. 6; KrW-/AbfG § 15
Abfall, Abfallgebühr, Wilder Müll, Abfallbesitz, Straße, Straßenbaulast, Entsorgungspflicht - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Entsorgung "wilden Mülls"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Abfallgebührenpflicht des Straßenbaulastträgers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kostentragungspflicht für die Entsorgung von Abfall aus dem Bereich von Bundesstaßen und Staatsstraßen außerhalb von Ortschaften; Entstehung der Abfallgebührenschuld bei bestimmungsgemäßer Inanspruchnahme von Abfallentsorgungseinrichtungen; Fehlender Anschluss an ...
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Abfallbesitz bei Abfällen auf Straßen
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 19.05.1999 - AN 21 K 98.1061
- VGH Bayern, 05.04.2004 - 4 B 99.2146
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2004, 736
- DVBl 2004, 1047
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96
Eigentümer muß angeschwemmte Abfälle selbst aufsammeln
Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2004 - 4 B 99.2146
Denn die Abfälle sind schon zuvor in den abfallrechtlichen und damit auch gebührenrechtlichen Verantwortungsbereich des Klägers gefallen: Dieser war nämlich als Abfallbesitzer nach § 6 Abs. 2 Satz 2 AWS berechtigt und nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AWS verpflichtet, (bereits) den auf den Straßen verstreuten Müll der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung des Beklagten in geeigneter Weise zu überlassen (vgl. zur "Arbeitsteilung" zwischen überlassungspflichtigem Abfallbesitzer und entsorgungspflichtiger Körperschaft etwa BVerwG vom 11.12.1997 BVerwGE 106, 43/45, 48); mit der tatsächlichen Überlassung der Abfälle zur Entsorgung hat der Kläger die Einrichtung des Beklagten gebührenpflichtig nach § 2 Abs. 1 AbfGS "benutzt".Deshalb ist es unerheblich, dass der Müll von Dritten unerlaubt weggeworfen und der Kläger ohne oder gegen seinen Willen Besitzer geworden ist (BVerwG vom 11.12.1997 BVerwGE 106, 43/45f., 49).
Nach ständiger Rechtsprechung ist das erforderliche Mindestmaß an tatsächlicher Sachherrschaft allerdings für den Eigentümer eines Grundstücks ausgeschlossen, "wenn er mit seinem Grundstück durch Betretungsrechte der Allgemeinheit in Pflicht genommen wird" (BVerwG vom 8.5.2003 BayVBl 2004, 151) oder - verallgemeinernd - "wenn sich die tatsächliche Herrschaftsbeziehung dieser Person zu den Abfällen nicht von derjenigen beliebiger anderer Personen unterscheidet" (BVerwG vom 11.12.1997 BVerwGE 106, 43/46).
- BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 15.02
Abfall; Abfallbesitzer; tatsächliche Sachherrschaft; Zusammentragen von Abfall; …
Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2004 - 4 B 99.2146
Nach ständiger Rechtsprechung ist das erforderliche Mindestmaß an tatsächlicher Sachherrschaft allerdings für den Eigentümer eines Grundstücks ausgeschlossen, "wenn er mit seinem Grundstück durch Betretungsrechte der Allgemeinheit in Pflicht genommen wird" (BVerwG vom 8.5.2003 BayVBl 2004, 151) oder - verallgemeinernd - "wenn sich die tatsächliche Herrschaftsbeziehung dieser Person zu den Abfällen nicht von derjenigen beliebiger anderer Personen unterscheidet" (BVerwG vom 11.12.1997 BVerwGE 106, 43/46). - BVerwG, 21.12.1998 - 7 B 211.98
Schädliche Bodenveränderung; Abfall; bewegliche Sache; Abfallbesitz; …
Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2004 - 4 B 99.2146
Ein vergleichbares allgemeines Betretungsrecht, das den Abfallbesitz des Klägers entfallen ließe, besteht an den Straßen indes nicht (in diese Richtung BVerwG vom 21.12.1998 BayVBl 1999, 281; aA wohl OVG SH vom 9.7.1996 Az. 4 L 17/96 ). - OVG Schleswig-Holstein, 09.07.1996 - 4 L 17/96
Autobahnrastplatz; Abfall; Straßenbauverwaltung; Entsorgungspflicht
Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2004 - 4 B 99.2146
Ein vergleichbares allgemeines Betretungsrecht, das den Abfallbesitz des Klägers entfallen ließe, besteht an den Straßen indes nicht (in diese Richtung BVerwG vom 21.12.1998 BayVBl 1999, 281; aA wohl OVG SH vom 9.7.1996 Az. 4 L 17/96 ).
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2009 - 4 L 321/07
Zur Gebührenpflicht für die Entsorgung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen
- VG Augsburg, 19.10.2020 - Au 9 K 20.554
Gebührenschuldner für die Entsorgung eines Wohnwagens
Eine Gebührenschuld entsteht (jedenfalls) immer dann, wenn die Abfallentsorgungseinrichtung in Ausübung des Anschluss- und Überlassungsrechts oder des Anschluss- und Überlassungszwangs, also bestimmungsgemäß, tatsächlich in Anspruch genommen ("benutzt") wird (BayVGH, U.v. 5.4.2004 - 4 B 99.2146 - juris Rn. 21).Entsorgt der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Abfälle, sind die unzulässig handelnden Personen gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 AGS ebenfalls Benutzer der Einrichtung und Gebührenschuldner: Da sie aber unbekannt geblieben sind, durfte der Kläger den Beigeladenen in Anspruch nehmen (BayVGH, U.v. 5.4.2004 - 4 B 99.2146 - juris Rn. 26).
- VG Cottbus, 16.06.2026 - 3 K 1803/20
Hineinzwingen in den Abfallbesitz, Entsorgungsanordnung, Fehlerhafte …
Etwas anderes gilt lediglich für Grundstücke, die für die Allgemeinheit aufgrund bestehender Betretungsrechte frei zugänglich sind, weil sich in diesem Fall die tatsächliche Herrschaftsbeziehung des Grundstückseigentümers zu den dort lagernden Abfällen nicht von derjenigen beliebiger anderer Personen unterscheidet (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. Juli 2004 7 C 17.03 -, juris Rn. 14; Bayerischer VGH, Urteil vom 5. April 2004 4 B 99.2146 , juris Rn. 24;… Dieckmann, in: Jarass/Petersen, KrWG, 2. Auflage 2022, § 3 Rn 231;… Kopp-Assenmacher/Schwartz, in: Kopp-Assenmacher, KrWG, § 3 Rn. 50). - VG Potsdam, 08.05.2023 - 14 L 603/22 Hierzu Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 5. April 2004 - 4 B 99.2146 -, juris Rn. 23 f.):.
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