Rechtsprechung
| BVerwG, 03.12.2012 - 4 BN 11.12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Beschwerde bei fehlender Erfüllung der Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 S. 3 VwGO i.R.e. Verfahrens gegen einen Bebauungsplanentwurf
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer Beschwerde bei fehlender Erfüllung der Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 S. 3 VwGO i.R.e. Verfahrens gegen einen Bebauungsplanentwurf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2011 - 2 D 14/10
- BVerwG, 03.12.2012 - 4 BN 11.12
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92
Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung
Auszug aus BVerwG, 03.12.2012 - 4 BN 11.12
Der Antragsteller hätte sich auch mit der (ausführlichen und sorgfältigen) Argumentation des Oberverwaltungsgerichts auseinandersetzen müssen (vgl. Beschluss vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - NJW 1993, 2825).
- BVerwG, 22.01.2014 - 4 B 48.13
Grundsätzliche Klärungsbedürftig des Vorliegens eines Campingplatzes i.S.d. …
Damit ist es nicht getan (vgl. Beschlüsse vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - NJW 1993, 2825 und vom 3. Dezember 2012 - BVerwG 4 BN 11.12 - juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2026 - 1 L 169/25
Anhörungsberechtigte für die Freistellung von Bahnbetriebszwecken
Die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit erfordert regelmäßig eine Durchdringung der Materie und in diesem Zusammenhang eine Auseinandersetzung mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts, die verdeutlicht, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts dem Klärungsbedarf nicht gerecht wird(BVerfG…, Beschluss vom 7. November 1994 - 2 BvR 2079/93 -, juris Rn. 15; BVerwG…, Beschluss vom 9. März 1993 - 3 B 105/92 -, juris Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2012 - 4 BN 11.12 - juris). - BVerwG, 12.01.2015 - 4 BN 28.14
Ansiedlung und Erweiterung von landwirtschaftlichen und gewerblichen …
Ein Beschwerdeführer muss auch begründen, warum die Vorinstanz die als rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftig bezeichnete Frage nach seinem Dafürhalten falsch beantwortet hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 1993 - 3 B 105.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11 und vom 3. Dezember 2012 - 4 BN 11.12 - juris Rn. 1).
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