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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.09.1999 - 4 BN 14.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2225
BVerwG, 08.09.1999 - 4 BN 14.99 (https://dejure.org/1999,2225)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.1999 - 4 BN 14.99 (https://dejure.org/1999,2225)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 1999 - 4 BN 14.99 (https://dejure.org/1999,2225)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2000, 275
 
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Wird zitiert von ... (57)

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter" …

    Erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB ist eine bauleitplanerische Regelung daher nicht nur dann, wenn sie dazu dient, Entwicklungen, die bereits im Gange sind, in geordnete Bahnen zu lenken, sondern auch dann, wenn die Gemeinde die planerischen Voraussetzungen erst schaffen will, die es ihrerseits ermöglichen, einer Bedarfslage gerecht zu werden, die sich erst für die Zukunft abzeichnet (BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - BVerwG 4 BN 15.99 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 27 = NVwZ 1999, 1338; Beschluss vom 8. September 1999 - BVerwG 4 BN 14.99 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 106 = ZfBR 2000, 275).
  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 CN 1.01

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen naturschutzrechtliche Verordnung; Zulässigkeit …

    Erforderlich i.S.v. § 1 Abs. 3 BauGB ist eine bauleitplanerische Regelung nicht nur dann, wenn sie dazu dient, Entwicklungen, die bereits im Gange sind, in geordnete Bahnen zu lenken, sondern auch dann, wenn die Gemeinde die planerischen Voraussetzungen schafft, die es ermöglichen, einer Bedarfslage gerecht zu werden, die sich erst für die Zukunft abzeichnet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - BVerwG 4 BN 15.99 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 27 = NVwZ 1999, 1338; Beschluss vom 8. September 1999 - BVerwG 4 BN 14.99 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 106 = ZfBR 2000, 275).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 8 S 2792/17

    Inanspruchnahme von privatem Grundeigentum durch Festsetzung einer öffentlichen …

    Die Befugnis zur Aufstellung eines Bebauungsplans besteht vielmehr bereits dann, wenn eine Gemeinde mit der Planung im Vorgriff auf künftige Entwicklungen einer Bedarfslage gerecht werden will, die sich zwar noch nicht konkret abzeichnet, aber bei vorausschauender Betrachtung in einem absehbaren Zeitraum erwartet werden kann (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11.05.1999 - 4 BN 15.99 -, NVwZ 1999, 1338 = juris Rn. 5, und vom 08.09.1999 - 4 BN 14.99 -, BRS 62 Nr. 2 = juris Rn. 5;… Senatsurteil vom 03.09.2019, a.a.O., juris Rn. 92; NdsOVG…, Urteil vom 24.04.2007 - 1 KN 74/05 -, BauR 2008, 787 = juris Rn. 23).
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